Service

Unser Team freut sich auf Sie

Wir an Ihrer Seite - online und vor Ort

Nähe ist durch nichts zu ersetzen - ganz besonders in diesen herausfordernden Zeiten. Unser Leitsatz, füreinander da zu sein, ist für uns der beste Grund, morgens früh aufzustehen und Ihnen zu helfen. Erst dann gehen wir mit gutem Gefühl nach Hause.
Willkommen bei unserem Service-Team! Hier finden Sie alle Kontaktwege zu uns, bekommen schnelle Hilfe im Schadensfall und erhalten passgenaue Services und Apps. Wenn Sie danach zufrieden mit uns sind, freuen wir uns über eine Weiterempfehlung.

Leider konnten wir keine Treffer finden

Leider nicht fündig geworden? Weiter unten finden Sie all unsere Service- und Kontaktmöglichkeiten im Überblick. 

Kennen Sie schon unsere neue Leistungs-App?

Debeka Gesundheit

Reichen Sie Ihre Leistungsaufträge noch schneller und einfacher ein, sehen Sie  den aktuellen Stand der Bearbeitung und erhalten Sie Ihre Leistungsmitteilungen  direkt in der App.

Unsere Online-Services und nützliche Dokumente zum Download

Fragen zu denen wir Ihnen Auskunft geben können

Möchten Sie wissen, ob und mit welchem Prozentsatz Kirchensteuer von den Kapitalerträgen Ihrer Bausparverträge oder Geldanlagen abgezogen wird? Wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner in der Bausparkasse.

 

Weiterführende Fragen und Widerspruch

Sie möchten dem automatischen Datenabruf widersprechen oder haben dazu weiterführende Fragen? Bitte wenden Sie sich dann direkt an das Bundeszentralamt für Steuern. Über die nachfolgenden Links finden Sie neben dem entsprechenden Antragsformular auch Kontaktmöglichkeiten sowie zusätzliche Informationen zu dem Thema.

 

Seiten des Bundeszentralamts für Steuern

Die Bank für den öffentlichen Dienst

Verband der privaten Krankenversicherung

ControlExpert

amice - Zum Gegenseitigen Nutzen

Bausparen

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind steuerpflichtig, wenn sie die Freibeträge - inklusive Werbungskosten-Pauschalbetrag - übersteigen. Sie können Ihre Zinserträge von der Zinsabschlagsteuer befreien.

Bitte senden Sie den Freistellungsauftrag ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück:

 

Debeka Bausparkasse AG
56054 Koblenz

Bitte senden Sie den Freistellungsauftrag ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück:

 

Debeka Lebensversicherung
HAbt. LV
56058 Koblenz

 

Bitte denken Sie bei beiden Varianten daran, den Freistellungsauftrag rechtzeitig - spätestens 4 Wochen vor der nächsten Zinsgutschrift - einzureichen. Zu spät eingehende Freistellungsaufträge können wir nicht mehr berücksichtigen.

Finanzieren

* hierüber können Sie auch ergänzende Unterlagen zum Leistungsauftrag (z. B. Beihilfebescheide, Verordnungen, Atteste, Bescheinigungen, Heil- und Kostenpläne bei Zahnbehandlungen etc.) an uns übermitteln.

Die Unisex-Haupttarife B, N, NW, N-SB, NW-SB und Nmed sehen Versicherungsleistungen für die Teilnahme an Präventionskursen vor.

 

Gerne können Sie das folgende Formular im Rahmen der Kostenerstattung nutzen.

Bitte leiten Sie das Formular an den Anbieter des Präventionskurses weiter und bitten Sie ihn, es nach Beendigung des Kurses auszufüllen.

Anschließend reichen Sie es uns - wie gewohnt im Rahmen Ihres Leistungsauftrags - ein.

Was ist ein Behandlungsfehler?
Unter einem Behandlungsfehler versteht man eine nicht ordnungsgemäße, d. h. nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechende Behandlung, durch einen Arzt oder einen Angehörigen anderer Heilberufe.

 

Eine Operation wurde nicht nach dem medizinischen Facharztstandard durchgeführt? Der behandelnde Arzt stellte Ihnen eine falsche Diagnose? Ein Zahnarzt versorgte anstatt des kranken Zahns einen gesunden Zahn? – Ein Behandlungsfehler kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit betreffen. Er kann rein medizinischen Charakters sein, sich auf organisatorische Abläufe beziehen oder es kann sich um Fehler nachgeordneter oder zuarbeitender Personen handeln. Auch wenn Ihr Arzt Sie über medizinische Eingriffe sowie ihre Risiken und Folgen unvollständig, unrichtig oder gar nicht aufklärt, verletzt er damit Pflichten aus dem Behandlungsvertrag.

 

Als betroffener Patient haben Sie bei Behandlungsfehlern unter Umständen Schadensersatzansprüche gegenüber Ihrem behandelnden Arzt.

 

Wie Sie sich als Betroffener verhalten

 

1. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Arzt auf

Haben Sie den Verdacht, dass Sie fehlerhaft behandelt wurden? Dann sollten Sie das Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt suchen, um grundlegende Fragen zu klären. Jeder Arzt ist gesetzlich verpflichtet, Sie über einen Behandlungsfehler oder den bestehenden Verdacht aufzuklären. Machen Sie sich vor dem Gespräch Notizen und klären Sie z. B. folgende Fragen ab:

  • In welchem Umfang hat Ihr Arzt Sie über mögliche Risiken aufgeklärt?
  • Wie begründet der Arzt sein Vorgehen?
  • Wodurch ist bei Ihnen der Verdacht der Falschbehandlung entstanden?
  • Wie erklärt der Arzt Ihre derzeitigen Beschwerden?

2. Fertigen Sie ein Protokoll der Behandlung und des Gesprächs an
Ein Protokoll ist dann wichtig, wenn die Unstimmigkeiten nach dem Gespräch mit Ihrem Arzt noch nicht geklärt sind. Protokollieren Sie insbesondere folgende Informationen:

  • Diagnosen und Behandlungsschritte
  • Name und Funktion der behandelnden Ärzte sowie des Pflegepersonals
  • Zeit und Ort der Behandlung
  • Beschreibung der Behandlung aus Ihrer Sicht
  • Beschwerden, die aus Ihrer Sicht auf dem Behandlungsfehler beruhen

3. Wenden Sie sich an die Landesärztekammern
Bei weiterhin bestehenden Unstimmigkeiten wenden Sie sich an die Gutachter- und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern. Gutachter führen dort eine unabhängige medizinische Überprüfung Ihrer Behandlung durch.

Wir helfen Ihnen weiter
Gerne stimmen wir Ihre Verfahrensweise gemeinsam ab. Oder möchten Sie weitere Informationen bzw. Unterstützung erhalten?

Kontaktieren Sie uns unter: Patientenservice.Behandlungsfehler@debeka.de

 

Bitte beachten Sie die Verjährungsfrist:
Mögliche Ansprüche aus Behandlungsfehlern sind Schmerzensgeld sowie Schadensersatzansprüche. Diese Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt zum Schluss des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist, d. h. Sie als Betroffener Kenntnis vom Behandlungsfehler und dem Behandler erlangt haben.

 

Informieren Sie sich über weitere Service- und Bonusangebote sowie Versorgungsprogramme unseres Gesundheitsmanagements „proGesundheit“.

Pflegeversicherung

Bitte beachten Sie: Das Antragsdatum ist grundsätzlich der Tag, an dem Ihr Antrag bei der Debeka eingeht.

Sie möchten neben den laufenden Beiträgen oder dem angelegten Einmalbeitrag Geld in Ihren bestehenden Altersvorsorgevertrag einzahlen? Dann haben Sie die Möglichkeit unser PDF-Formular für die Anzeige eine Sonderzahlung zu nutzen.

Hinweis

Eine einzelne Sonderzahlung muss mindestens 500 Euro betragen. Weitere Informationen zu Höchstgrenzen und steuerlichen Hinweisen können Sie dem Formular entnehmen. Am einfachsten ist es jedoch, wenn sie sich mit Ihrem persönlichen Berater in Verbindung setzten. Dieser hilft Ihnen gerne bei allen Fragen weiter.

So können Sie das Kapital aus Ihrem Debeka Riester-Rentenvertrag für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwenden.

Wichtig:

Eine Auszahlung aus Ihrem Vertrag kann nur erfolgen, wenn die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Kapitalentnahme für wohnungswirtschaftliche Zwecke bewilligt hat.

 

Sie können den Antrag auf Entnahme direkt online auf der Internetseite der ZfA (Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen) stellen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Thema Wohnriester-Entnahme.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an die dort angegebene Anschrift der ZfA.

 

Hat die ZfA einer Entnahme zugestimmt, müssen Sie nur noch das folgende Auszahlungsformular ausfüllen, damit wir die Auszahlung aus Ihrem bestehenden Debeka Riester-Rentenvertrag vornehmen können.

Bitte senden Sie das Auszahlungsformular ausgefüllt und unterschrieben an folgende Anschrift:

 

Debeka Lebensversicherungsverein a. G.
Abteilung LV/R
56058 Koblenz

Debeka Vorsorge-Check: ­kostenfrei an Ihrem Wunschtermin

Gerne würden wir mit Ihnen bei Kaffee oder Tee über Ihre persönliche Vorsorge sprechen. Aber natürlich beraten wir Sie auch gerne online oder telefonisch und bringen Ihre Absicherung gemeinsam auf Vordermann.

Wir freuen uns über Ihre Empfehlung

Als genossenschaftlich geprägter Verein zählt bei uns das Füreinander. Wer bei uns einen Vertrag abschließt, wird gleichzeitig zum Eigentümer der Debeka. Jede Weiterempfehlung stärkt unsere Gemeinschaft. Als Dankeschön erhalten Sie eine Prämie von bis zu 25 Euro. Natürlich können Sie auch gerne Ihren persönlichen Berater weiterempfehlen.

Unsere Angebote bieten Ihnen mehr Lebensqualität

Ihre Gesundheit ist unser oberstes Ziel: Entdecken Sie unsere Gesundheitsprogramme für Mitglieder und bleiben Sie zu aktuellen Themen im Gesundheitswesen auf dem Laufenden.