„Zweitwagenregelung“
Wir stufen den Vertrag für einen PKW in die "verbesserte Zweitwagenregelung" mit der SF-Klasse 4 ein, wenn der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers bereits ein Fahrzeug bei der Debeka versichert hat, das mindestens in die SF-Klasse 4 eingestuft ist. Für das zu versichernde Fahrzeug darf kein Vorvertrag bestanden haben, der aufgrund eines Schadens schlechter als in die SF-Klasse 4 einzustufen ist. Den Zweitwagen dürfen zudem nur Personen fahren, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Falls eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist, wird der PKW in die SF-Klasse 1/2 eingestuft.
Sonderregelung "Junge Beamte & Soldaten"
Wir stufen den Vertrag für einen PKW in die SF-Klasse 4 ein, wenn der Versicherungsnehmer Beamter/ Beamtin (auch auf Probe oder Widerruf), Anwärter/in oder Berufs-/Zeitsoldat/in ist und bei Versicherungsbeginn jünger als 39 Jahre alt ist. Es darf jedoch keine Vorversicherung bestanden haben, die aufgrund eines Schadens schlechter als SF 4 eingestuft ist oder einzustufen ist.
Sonderregelung für Jugendliche
Ein Elternteil hat bereits ein Fahrzeug versichert, das in einer SF-Klasse eingestuft ist. Der Versicherungsnehmer ist jünger als 25 Jahre alt, unverheiratet und befindet sich in einer Ausbildung bzw. ist Schüler.
Führerscheinregelung
Der Versicherungsnehmer ist seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat der EU ausgestellt wurde.
Bei der „Sonderregelung für Jugendliche“ und der „Führerscheinregelung“ wird der Vertrag für einen PKW in die SF-Klasse ½ eingestuft.