Betriebliche Altersversorgung (bAV) einfach erklärt

So übernehmen Sie als Arbeitgeber die bAV von neuen Mitarbeitenden

Schritt-für-Schritt-Erklärung: alles erledigt in weniger als 10 Minuten

Ihre neuen Mitarbeitenden bringen viel Motivation mit und verfügen bereits über einen bestehenden bAV-Vertrag aus ihrem vorherigen Arbeitsverhältnis? Sie möchten den Vertrag übernehmen, aber wissen gar nicht so genau, was Sie jetzt tun müssen und wie das möglichst schnell und reibungslos funktioniert?

Kein Problem! Auf dieser Seite erklären wir Ihnen ganz einfach und Schritt-für-Schritt, welche Formulare Sie benötigen, wie Sie diese ausfüllen und geben Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen. So ist die Anmeldung Ihrer neuen Mitarbeitenden in weniger als 10 Minuten erledigt.

Was ist überhaupt eine bAV?

Entdecken Sie hier die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung für Sie und Ihre Mitarbeitenden.

Schritt 1

bAV-Vertrag von neuen Mitarbeitenden übernehmen und weiterführen. Dazu ganz einfach das Formular herunterladen, ausdrucken und mit Hilfe unserer Schritt-für-Schritt-Erklärung ausfüllen.

 

Schritt 2

Identifizierung nach dem Geld­wäsche­gesetz. Füllen Sie ein weiteres, kurzes Formular aus oder identifizieren Sie sich gleich online, zum Beispiel mit dem Video-Ident-Verfahren.

 

Schritt 3

Alle Dokumente und Informationen in einer E-Mail zusammenstellen oder in einen Briefumschlag stecken und an uns senden.

Schritt 4

Sie erhalten von uns im Anschluss so schnell wie möglich eine Bestätigung per Post. Oder wir melden uns persönlich bei Ihnen, wenn noch etwas fehlt oder unklar ist.

 

Schritt 1:

Neue Mitarbeitende anmelden bzw. deren bAV-Vertrag übernehmen und weiterführen

Laden Sie das Formular "Erklärung zur Weiterführung der betrieblichen Altersversorgung" herunter und drucken es aus.

Formular "Erklärung zur Weiterführung der betrieblichen Altersversorgung"

Ausfüllhilfe zum Formular "Erklärung zur Weiterführung der betrieblichen Altersversorgung".

Bitte tragen Sie hier die Vertragsnummer/n ein. Diese finden Sie in unserem Schreiben oberhalb der Anrede ("Lebensversicherung" oder "Rentenversicherung") oder in der Überschrift unserer jährlichen Standmitteilungen.

Wo finde ich die Nummer?

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Hier benötigen wir die Angaben zum/zur Arbeitnehmer/in.

Bitte tragen Sie hier die vollständigen Daten zu Ihrem Unternehmen ein. Sofern Sie noch keine Servicenummer haben, können Sie dieses Feld gerne frei lassen. Wichtig für eventuelle Rückfragen ist für uns ein Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen, an welchen wir uns wenden können.

In diesem Feld geben Sie an, welche Finanzierungsform wir für den Vertrag in unseren Unterlagen hinterlegen sollen.

 

Zur Einrichtung dieser Beitragszahlung in Ihrem Unternehmen ist zwingend eine passende arbeitsrechtliche Zusage erforderlich. Wenn Sie keine eigene Zusage verwenden wollen, können Sie eine unserer Musterzusagen verwenden.

  1. Entgeltumwandlung (der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttolohns)
  2. Mischfinanzierung (der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teils seines Bruttolohns und Sie geben als Arbeitgeber einen zusätzlichen Betrag dazu)
  3. Arbeitgeberfinanzierung, bei welcher Sie allein einen Beitrag für Ihren Arbeitnehmer aufwenden.

Werden Beiträge in einer Direktversicherung oder Pensionskasse gezahlt, so können diese nach unterschiedlichen steuerlichen Grundlagen abgeführt werden. Die Grundlage können Sie z.B. den alten Gehaltsabrechnungen des vorherigen Arbeitgebers entnehmen. Sollten Sie auf diese nicht mehr zurückgreifen können, gilt: Verträge der Pensionskasse werden grundsätzlich steuerfrei eingezahlt. Für diese gilt § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) als Grundlage. Im Falle einer Direktversicherung als Lebensversicherungen mit einem Abschluss vor 01.01.2005 werden die Beiträge pauschal nach § 40b EStG abgerechnet. Nach dem 01.01.2005 ist auch § 3 Nr. 63 EStG relevant.

Bitte geben Sie uns hier an, ob der ursprüngliche Beitrag fortgeführt oder verringert werden soll. Eine Erhöhung ist im bestehenden Vertrag nicht immer möglich. Bitte fragen Sie in einem solchen Fall vorab bei uns an, ob dies umgesetzt werden kann. Darüber hinaus benötigen wir die Angabe, zu welchem Datum Sie die erste Überweisung an uns richten und für welche Fälligkeit wir den Betrag verwenden sollen. Möchten Sie Beiträge anstatt per Überweisung lieber per Lastschrift zahlen, senden Sie uns bitte zusätzlich das beiliegende SEPA-Mandat zusammen mit den anderen Unterlagen zurück.

Sind Sie bisher noch kein Vertragspartner der Debeka, müssen wir Sie nach dem Geldwäschegesetz identifizieren. Dies erfolgt im Folgenden anhand eines separaten Formulars, durch welches wir Sie führen.

Damit Sie als Arbeitgeber unserer neuer Versicherungsnehmer werden können, müssen der/die Arbeitnehmer/in und Sie dies durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Formular "Mustervereinbarung zur Erteilung einer Zusage"

Ausfüllhilfe zum Formular "Mustervereinbarung zur Erteilung einer Zusage".

Wir benötigen von Ihnen eine passende arbeitsrechtliche Zusage. Wenn Sie keine eigene Zusage verwenden wollen, können Sie eine unserer Musterzusagen verwenden.

Hier sind Sie als Arbeitgeber und der/die neue Arbeitnehmer/in zu erfassen.

Hier geben Sie unter dem ersten Punkt an, auf welchen Betrag vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers verzichtet werden soll. Im zweiten Punkt kann vereinbart werden, ob die vermögenswirksame Leistung ebenfalls in den Vertrag eingezahlt werden soll. Soll eine Sonderzahlung darüber hinaus geleistet werden, ist hierfür unter Punkt drei Platz vorhanden. Abschließend kann hinterlegt werden, zu wann und ab welchem Monat die Entgeltumwandlung erstmals erfolgen soll.

Seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber nach § 1a Abs. 1a BetrAVG verpflichtet, 15 % der Sozialversicherungsersparnis durch die Entgeltumwandlung an ihre Arbeitnehmer/innen weiterzugeben. Wandelt Ihr/e Arbeitnehmer/in beispielsweise 100,00 EUR des Bruttogehaltes um, so sind durch Sie 15,00 EUR Zuschuss aus der Ersparnis weiterzugeben.

Vergessen Sie nicht zusammen mit Ihrem/Ihrer Arbeitnehmer/in die arbeitsrechtliche Vereinbarung zu unterschreiben und in der Personalakte zu hinterlegen. Bitte leiten Sie eine Kopie dieser zusammen mit dem Versicherungsnehmerwechsel-Formular (das Formular, das Sie vor diesem ausgefüllt haben) an uns weiter.

Schritt 2:

Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz

Identifizierung nach Geldwäschegesetz: Wofür ist das nötig?

 

Nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) sind wir als Lebensversicherungsunternehmen verpflichtet, unsere Versicherungsnehmer bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren. Zu diesen Pflichten gehört auch die Feststellung und Identifizierung der für den Vertragspartner auftretenden Person. 

 

Als erstes ordnen Sie sich bitte einer dieser beiden Gruppen zu:

A. Ich als Arbeitgeber bin eine juristische Person (z. B. AG, GmbH, GmbH & Co KG).

B. Ich als Arbeitgeber bin eine natürliche Person (z. B. Selbstständiger, Freiberufler).

Drucken Sie bitte folgendes Formular aus und füllen die Schritte 1) und 2a) aus:

Drucken Sie bitte folgendes Formular aus und füllen die Schritte 1) und 2b) aus:

Sie haben zwei Möglichkeiten, um sich zu identifizieren:

  1. Video-Ident-Verfahren

    Nutzen Sie unseren Onlineanbieter zur einfachen und bequemen Identifizierung per Video. Hierzu benötigen Sie nur einen PC oder Laptop mit Webcam und Lautsprecher. Rufen Sie einfach folgenden Link auf: www.debeka.de/gwgid

    Erfassen Sie bitte nach dem Aufrufen der Seite im Feld "Auftrags- bzw. Vorgangsnummer" die Vertragsnummer und folgen Sie dann den Anweisungen des Dienstleisters IDnow GmbH für die Identifikation. Alle Angaben und die Aufnahme werden ausschließlich zur Identifizierung genutzt und zu keinem weiterem Zweck verwendet oder Dritten zur Verfügung gestellt.

    Tipp: Halten Sie Ihren Ausweis bereit und gehen Sie in einen Raum mit guter Beleuchtung oder weiterer Lichtquellen (z. B. von Ihrem Smartphone oder einer Taschenlampe), damit die fälschungssicheren Merkmale während der Aufnahme erkannt werden können.

    Bitte beachten Sie, dass wir neben der Video-Identifizierung, die Angaben auf dem Formular 1) und 2b) von Ihnen zurück benötigen.

  2. Persönliche Identifizierung durch Debeka-Mitarbeitende

    Besuchen Sie alternativ ein Debeka-Servicebüro oder eine Debeka-Geschäftsstelle in Ihrer Nähe und lassen Sie sich persönlich identifizieren. Sprechen Sie unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort an; sie helfen Ihnen gerne weiter.

    Wo finden Sie uns in Ihrer Nähe? Nutzen Sie einfach unsere Ansprechpartnersuche und geben Ihre Postleitzahl ein.

Achtung!

Üben Sie, ein unmittelbares Mitglied Ihrer Familie oder eine Ihnen nahestehende Person ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene aus? Dann sind Sie im Rahmen der Identifizierung dazu verpflichtet uns dies mitzuteilen. Gerne können Sie diese Angabe ganz unkompliziert machen:

Formular "Feststellungen nach dem Geldwäschegesetz für Verträge der bAV in zwei einfachen Schritten"

Bitte nennen Sie uns hier die für Sie auftretende Person/en. Hierbei handelt es sich um den/die Arbeitnehmer/in, der/die uns gegenüber Willenserklärungen zum Vertrag in Ihrem Namen abgeben darf.

Ihr Unternehmen ist eine Kapitalgesellschaft wie z.B. eine GmbH oder AG? Dann benötigen wir von Ihnen die Angaben aus dem Handelsregister.

Sie führen Ihr Unternehmen als Selbstständiger, Freiberufler oder sind Gesellschafter einer OHG? Dann müssen wir Sie anhand Ihres Personalausweises persönlich identifizieren.

 

Sie befinden sich gerade vor einem PC oder Laptop mit einer Webcam? Dann nutzen Sie direkt das bequeme Videoidentverfahren. Geben Sie die Adresse www.debeka.de/gwgid , sowie die Vertragsnummer zu Beginn im Feld "Auftrags- bzw. Vorgangsnummer" ein und folgen Sie den Anweisungen unseres Anbieters IDNOW. Bitte halten Sie Ihren Personalausweis bereit und sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung, damit die fälschungssicheren Merkmale (Hologramme) abgeglichen werden können. Wurden Sie per Videoident identifiziert, muss dieses Formular uns nicht mehr eingereicht werden.

 

Sollten Sie keine Identifizierung über Videoident vornehmen wollen oder können, können Sie alternativ unter dem Link www.debeka.de/ansprechpartner eine Geschäftsstelle oder ein Servicebüro in Ihrer Nähe finden, wo die Identifizierung erfolgen kann. Da vom Gesetzgeber eine persönliche Identifizierung vorgeschrieben ist, bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Ausweiskopie allein nicht ausreichend wäre.

Vergessen Sie nicht, Ihre Angaben zu unterschreiben.

Schritt 3:

Versand der Unterlagen an uns

Schicken Sie nun alle Unterlagen per E-Mail an:

oder per Post an uns an folgende Adresse:

 

Debeka Lebensversicherungsverein a. G.

Abteilung LV/F

56058 Koblenz

Schritt 4:

Bestätigung durch uns

Sie erhalten innerhalb von ca. 2 Wochen eine Bestätigung über den Erhalt Ihrer Unterlagen per Post. 

Oder wir melden uns persönlich bei Ihnen, wenn noch etwas fehlt oder unklar ist.

Kontakt

Sie haben Fragen oder Probleme beim Ausfüllen eines Formulars?

Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Allgemeine Fragen zur betrieblichen Altersversorgung

Vorteile für Sie als Arbeitgeber

 

Eine bAV bei der Debeka

  • steigert Ihre Unternehmens­attraktivität und unterstützt Sie bei der Gewinnung neuer Mit­arbeitenden,
  • erhöht die Motivation der Mit­arbeitenden und deren Loyalität gegenüber Ihrem Unter­nehmen,
  • bietet eine rechts­konforme Um­setzung der gesetzlichen Ver­pflichtung aus dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG),
  • unterstützt Sie und Ihre Mitarbeitenden mit kompetenten Ansprech­partnern und bAV-Spezialisten.

Vorteile für Ihre Mitarbeitenden

 

Eine bAV bei der Debeka

  • ist eine attraktive Alters­versorgung und schließt die Renten­lücke,
  • bietet eine renditestarke Lösung mit wählbaren Garantieniveaus,
  • unterstützt mit kompetenten Ansprech­partnern,
  • sorgt dank staatlicher Förderung und Arbeitgeberzuschuss für eine deutlich höhere Rente als bei einer privaten Absicherung bei vergleichbarem Eigenbeitrag,
  • lässt sich bei Arbeitgeberwechsel ganz einfach mitnehmen.

 

Kurz gesagt: fast keine! Die Beitragszahlung läuft bequem per Dauereinzug oder per Überweisungsauftrag und im digitalen Debeka-Firmenportal können Sie ganz schnell und einfach Änderungen an den Verträgen oder Daten vornehmen. Zudem stehen wir Ihnen mit unseren bAV-Spezialisten telefonisch und persönlich mit Rat und Tat zur Seite.

Fragen zur Vertragsgestaltung

Ihre Mitarbeitenden können ihre bAV nach Ausscheiden aus dem Unternehmen mitnehmen und privat weiterführen oder an den neuen Arbeitgeber übertragen.

Verträge der betrieblichen Altersversorgung sind in der Regel insolvenzsicher.

Fragen zu bestehenden Verträgen

Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arbeitnehmer den Versicherungsschein sowie die zugehörigen Unterlagen (z. B. Versicherungsbedingungen) aushändigen. Diesen können Sie die ersten Informationen entnehmen, wie der Vertrag vorab geführt wurde und um was für einen Versicherungsvertrag und Durchführungsweg der bAV es sich handelt.

Formulare und Informationen zur möglichen Vertragsfortführung können unter www.debeka.de/bav-formulare abgerufen werden.

Für Arbeitgeber, die selbst online Vertragsänderungen unmittelbar für ihre Arbeitnehmer durchführen möchten, bieten wir eine Portallösung an, mit deren Hilfe Sie Änderungen durchführen und Unterlagen und Briefe digital einsehen können. Nähere Informationen finden Sie unter www.debeka.de/firmenportal-bav

 

Mit unserem Partner ePension GmbH & Co. KG – einem der führenden Anbieter für digitale bAV-Lösungen – stellen wir nicht nur Ihre Datensicherheit, sondern auch die intuitive Bedienung des Portals sicher.

Auch für den unwahrscheinlichen Fall der Insolvenz der Debeka ist gesorgt, da wir Mitglied in der staatlichen Auffanggesellschaft Protektor AG sind.

https://www.protektor-ag.de/de/sicherungsfonds/mitglieder

 

Bei der Protektor AG handelt es sich um eine Auffanggesellschaft, welche die Versorgungsversprechen insolventer Mitglieder übernimmt und den Gläubigern gegenüber erfüllt. Sollten wir daher als Versicherer ausfallen, würden die Verträge von der Auffanggesellschaft fortgeführt und die Versicherungsleistung von dieser erbracht.

 

Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass sowohl unsere gestaltete Zusage, Tarifwerk und Versicherungsbedingungen in der Ausgestaltung vollständig auf die gesetzlichen Anforderungen abgestimmt sind und kein Leistungsversprechen außerhalb der gesicherten Garantieleistung des Versicherungsvertrages dem Arbeitnehmer zuweist, für welches der vorherige oder neue Arbeitgeber über den Versicherungsvertrag hinaus haften könnte.

Beiträge zu einer Direktversicherung oder Pensionskasse werden werden steuerlich begünstigt. Hierbei wird zwischen einer steuerfreien oder pauschalversteuerten (altes Steuerrecht) unterschieden.

Wie die Beiträge durch vorherigen Arbeitgeber abgeführt worden sind, richtet sich nach der alten Zusage in Verbindung mit dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Hierzu können sowohl die alten Gehaltsabrechnungen Ihres neuen Arbeitnehmers als auch Ihr Steuerberater Hilfestellung geben.

Grundsätzlich können Direktversicherungen mit Vertragsabschluss und Zusagendatum vor dem 31.12.2004 pauschal versteuert (§ 40b EStG) eingezahlt werden. Direktversicherungsverträge nach dem 31.12.2004 sowie alle Pensionskassenverträge werden steuerfrei im Sinne von § 3 Nr. 63 EStG eingezahlt.

Beiträge können stets laufend reduziert werden. Eine Erhöhung des Beitrages kann aus steuerlichen oder tariflichen Gründen nicht immer möglich sein. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall Kontakt zu unseren Debeka-Mitarbeitenden auf.

Sollte der Vertrag einen Beitragsrückstand aufweisen ohne, dass Sie als Arbeitgeber hätten Beiträge zahlen müssen oder z. B. aufgrund des Endes der Lohnfortzahlung der Anspruch des Arbeitnehmers enden, können Sie die Beitragszahlung mit Hilfe einer Vereinbarung zur Unterbrechung der Beitragszahlung, die Beitragszahlung für zwei bzw. drei Jahre bei Elternzeit unterbrechen. Das erforderliche Formular können Sie in unserem Formularcenter (www.debeka.de/bav-formulare) finden oder Email unter bav@debeka.de anfordern.

Als Lebensversicherungsunternehmen sind wir "Verpflichteter" im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) und müssen daher schon vor Begründung einer Geschäftsbeziehung tätig werden. Dabei ergeben sich auch für unseren Vertragspartner umfassende Mitwirkungspflichten. So hat dieser nicht nur die Pflicht, die erfragten Daten offenzulegen und die geforderten Nachweisdokumente zur Verfügung zu stellen, sondern uns auch wesentliche Änderungen im Laufe der Geschäftsbeziehung anzuzeigen. Können die im Gesetz vorgeschriebenen Maßnahmen nicht erfüllt werden, darf im Zweifel die Geschäftsbeziehung nicht begründet oder fortgeführt werden.

Daher müssen wir verschiedene Angaben und Unterlagen bei Ihnen, als unseren neuen Vertragspartner anfordern, um auf diesem Wege unserer Sorgfaltspflicht nachzukommen (vgl. §§ 10, 11 GwG). Diese Informationen dienen lediglich dazu bei einer aufsichtsrechtlichen Prüfung den Nachweis erbringen zu können und werden nicht weiter von uns verwendet.

Im Falle einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG oder auch GmbH & Co. KG) benötigen wir von Ihnen die Angaben zu den Vertretungsorganen (z. B. Geschäftsführer(n)), der für Sie auftretenden Person (wer wird uns gegenüber Willenserklärungen erteilen) und die Daten des Handesregisters sowie eine Kopie des Auszuges.

Treten Sie als natürliche Person auf (z. B. als Selbstständiger oder Freiberufler) müssen wir Sie anhand Ihrer Ausweisdaten und einer Kopie des Ausweisdokumentes identifizieren und in Erfahrung bringen, ob es sich bei Ihnen um eine politisch exponierte Person handelt. Weiter ebenfalls die Angaben der für Sie auftretenden Person (wer wird uns gegenüber Willenserklärungen erteilen) und die Daten des Handesregisters sowie eine Kopie des Auszuges, sofern Sie eintragungspflichtig sind (z. B. als eingetragener Kaufmann).

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Unterstützung.

Sie möchten mehr über unsere betriebliche Altersversorgung (bAV) erfahren? Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Gesundheitsabsicherung
für Ihre
Mitarbeitenden

Betriebliche Krankenversicherung
(bKV)

Die moderne betriebliche Gesundheitsvorsorge der Debeka.