Betriebliche Altersversorgung (bAV) einfach erklärt
Ihre neuen Mitarbeitenden bringen viel Motivation mit und verfügen bereits über einen bestehenden bAV-Vertrag aus ihrem vorherigen Arbeitsverhältnis? Sie möchten den Vertrag übernehmen, aber wissen gar nicht so genau, was Sie jetzt tun müssen und wie das möglichst schnell und reibungslos funktioniert?
Kein Problem! Auf dieser Seite erklären wir Ihnen ganz einfach und Schritt-für-Schritt, welche Formulare Sie benötigen, wie Sie diese ausfüllen und geben Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen. So ist die Anmeldung Ihrer neuen Mitarbeitenden in weniger als 10 Minuten erledigt.
Schritt 1
bAV-Vertrag von neuen Mitarbeitenden übernehmen und weiterführen. Dazu ganz einfach das Formular herunterladen, ausdrucken und mit Hilfe unserer Schritt-für-Schritt-Erklärung ausfüllen.
Schritt 2
Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz. Füllen Sie ein weiteres, kurzes Formular aus oder identifizieren Sie sich gleich online, zum Beispiel mit dem Video-Ident-Verfahren.
Schritt 3
Alle Dokumente und Informationen in einer E-Mail zusammenstellen oder in einen Briefumschlag stecken und an uns senden.
Schritt 4
Sie erhalten von uns im Anschluss so schnell wie möglich eine Bestätigung per Post. Oder wir melden uns persönlich bei Ihnen, wenn noch etwas fehlt oder unklar ist.
Bitte tragen Sie hier die Vertragsnummer/n ein. Diese finden Sie in unserem Schreiben oberhalb der Anrede ("Lebensversicherung" oder "Rentenversicherung") oder in der Überschrift unserer jährlichen Standmitteilungen.
Wo finde ich die Nummer?
Hier benötigen wir die Angaben zum/zur Arbeitnehmer/in.
Bitte tragen Sie hier die vollständigen Daten zu Ihrem Unternehmen ein. Sofern Sie noch keine Servicenummer haben, können Sie dieses Feld gerne frei lassen. Wichtig für eventuelle Rückfragen ist für uns ein Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen, an welchen wir uns wenden können.
In diesem Feld geben Sie an, welche Finanzierungsform wir für den Vertrag in unseren Unterlagen hinterlegen sollen.
Zur Einrichtung dieser Beitragszahlung in Ihrem Unternehmen ist zwingend eine passende arbeitsrechtliche Zusage erforderlich. Wenn Sie keine eigene Zusage verwenden wollen, können Sie eine unserer Musterzusagen verwenden.
- Entgeltumwandlung (der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttolohns)
- Mischfinanzierung (der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teils seines Bruttolohns und Sie geben als Arbeitgeber einen zusätzlichen Betrag dazu)
- Arbeitgeberfinanzierung, bei welcher Sie allein einen Beitrag für Ihren Arbeitnehmer aufwenden.
Werden Beiträge in einer Direktversicherung oder Pensionskasse gezahlt, so können diese nach unterschiedlichen steuerlichen Grundlagen abgeführt werden. Die Grundlage können Sie z.B. den alten Gehaltsabrechnungen des vorherigen Arbeitgebers entnehmen. Sollten Sie auf diese nicht mehr zurückgreifen können, gilt: Verträge der Pensionskasse werden grundsätzlich steuerfrei eingezahlt. Für diese gilt § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) als Grundlage. Im Falle einer Direktversicherung als Lebensversicherungen mit einem Abschluss vor 01.01.2005 werden die Beiträge pauschal nach § 40b EStG abgerechnet. Nach dem 01.01.2005 ist auch § 3 Nr. 63 EStG relevant.
Bitte geben Sie uns hier an, ob der ursprüngliche Beitrag fortgeführt oder verringert werden soll. Eine Erhöhung ist im bestehenden Vertrag nicht immer möglich. Bitte fragen Sie in einem solchen Fall vorab bei uns an, ob dies umgesetzt werden kann. Darüber hinaus benötigen wir die Angabe, zu welchem Datum Sie die erste Überweisung an uns richten und für welche Fälligkeit wir den Betrag verwenden sollen. Möchten Sie Beiträge anstatt per Überweisung lieber per Lastschrift zahlen, senden Sie uns bitte zusätzlich das beiliegende SEPA-Mandat zusammen mit den anderen Unterlagen zurück.
Sind Sie bisher noch kein Vertragspartner der Debeka, müssen wir Sie nach dem Geldwäschegesetz identifizieren. Dies erfolgt im Folgenden anhand eines separaten Formulars, durch welches wir Sie führen.
Damit Sie als Arbeitgeber unserer neuer Versicherungsnehmer werden können, müssen der/die Arbeitnehmer/in und Sie dies durch Ihre Unterschrift bestätigen.
Hier sind Sie als Arbeitgeber und der/die neue Arbeitnehmer/in zu erfassen.
Hier geben Sie unter dem ersten Punkt an, auf welchen Betrag vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers verzichtet werden soll. Im zweiten Punkt kann vereinbart werden, ob die vermögenswirksame Leistung ebenfalls in den Vertrag eingezahlt werden soll. Soll eine Sonderzahlung darüber hinaus geleistet werden, ist hierfür unter Punkt drei Platz vorhanden. Abschließend kann hinterlegt werden, zu wann und ab welchem Monat die Entgeltumwandlung erstmals erfolgen soll.
Seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber nach § 1a Abs. 1a BetrAVG verpflichtet, 15 % der Sozialversicherungsersparnis durch die Entgeltumwandlung an ihre Arbeitnehmer/innen weiterzugeben. Wandelt Ihr/e Arbeitnehmer/in beispielsweise 100,00 EUR des Bruttogehaltes um, so sind durch Sie 15,00 EUR Zuschuss aus der Ersparnis weiterzugeben.
Vergessen Sie nicht zusammen mit Ihrem/Ihrer Arbeitnehmer/in die arbeitsrechtliche Vereinbarung zu unterschreiben und in der Personalakte zu hinterlegen. Bitte leiten Sie eine Kopie dieser zusammen mit dem Versicherungsnehmerwechsel-Formular (das Formular, das Sie vor diesem ausgefüllt haben) an uns weiter.
Drucken Sie bitte folgendes Formular aus und füllen die Schritte 1) und 2a) aus:
Drucken Sie bitte folgendes Formular aus und füllen die Schritte 1) und 2b) aus:
Formular "Feststellungen nach dem Geldwäschegesetz für Verträge der bAV in zwei einfachen Schritten"
Bitte nennen Sie uns hier die für Sie auftretende Person/en. Hierbei handelt es sich um den/die Arbeitnehmer/in, der/die uns gegenüber Willenserklärungen zum Vertrag in Ihrem Namen abgeben darf.
Ihr Unternehmen ist eine Kapitalgesellschaft wie z.B. eine GmbH oder AG? Dann benötigen wir von Ihnen die Angaben aus dem Handelsregister.
Sie führen Ihr Unternehmen als Selbstständiger, Freiberufler oder sind Gesellschafter einer OHG? Dann müssen wir Sie anhand Ihres Personalausweises persönlich identifizieren.
Sie befinden sich gerade vor einem PC oder Laptop mit einer Webcam? Dann nutzen Sie direkt das bequeme Videoidentverfahren. Geben Sie die Adresse www.debeka.de/gwgid , sowie die Vertragsnummer zu Beginn im Feld "Auftrags- bzw. Vorgangsnummer" ein und folgen Sie den Anweisungen unseres Anbieters IDNOW. Bitte halten Sie Ihren Personalausweis bereit und sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung, damit die fälschungssicheren Merkmale (Hologramme) abgeglichen werden können. Wurden Sie per Videoident identifiziert, muss dieses Formular uns nicht mehr eingereicht werden.
Sollten Sie keine Identifizierung über Videoident vornehmen wollen oder können, können Sie alternativ unter dem Link www.debeka.de/ansprechpartner eine Geschäftsstelle oder ein Servicebüro in Ihrer Nähe finden, wo die Identifizierung erfolgen kann. Da vom Gesetzgeber eine persönliche Identifizierung vorgeschrieben ist, bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Ausweiskopie allein nicht ausreichend wäre.
Vergessen Sie nicht, Ihre Angaben zu unterschreiben.