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Leitungswasser­schaden: Was jetzt zu tun ist

Einen Schaden melden und wie Sie bei der Beseitigung mitwirken.

Sie haben einen nassen Fleck an der Wand entdeckt oder es sprudelt sogar Wasser aus einer defekten Leitung? Gut, dass Sie eine Wohngebäude­versicherung bei der Debeka haben. Denn wir begleiten Sie im Schadensfall – von ersten Sofortmaßnahmen, über die Schadensmeldung, bis hin zur Ortung des Lecks, Trocknung, Reparatur und Kostenerstattung. Zusätzlich zur persönlichen Betreuung via Telefon, Mail oder durch unseren Außendienst vor Ort haben wir auf dieser Seite Informationen rund um die schnelle Behebung Ihres Leitungswasserschadens zusammengestellt.

Alle Schritte der Schadensregulierung im Überblick:

  1. Schadensmeldung
    Melden Sie uns Ihren Schaden schnellstmöglich über das Online-Formular. Wohnen Sie zur Miete? Dann informieren Sie umgehend Ihre Vermieter oder die Hausverwaltung. Nachdem wir Ihre Schadenmeldung erhalten haben, rufen wir Sie zeitnah an und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

  2. Leckageortung
    Wenn unklar ist, woher das Wasser kommt, bieten wir Ihnen an, ein spezialisiertes Unternehmen mit der Ortung des Lecks zu beauftragen. Das Unternehmen setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Nach Abschluss der Leckortung erhalten wir einen Bericht über das Ergebnis und melden uns wieder bei Ihnen.

  3. Begutachtung
    Manche Schadensfälle sind sehr komplex und es ist schwer herauszufinden, was eigentlich passiert ist und welche Schäden entstanden sind. In diesen Fällen kann es sein, dass wir Ihnen einen Gutachter oder Sachverständigen zur Seite stellen, um den Schaden und die notwendigen Schritte bis zur Wiederherstellung besser zu verstehen.

  4. Beseitigung der Leckage
    Zwecks Beseitigung der Leckage und der dafür bestmöglichen Vorgehensweise stimmen wir uns mit Ihnen ab. Dies kann z. B. die Reparatur der defekten Leitung umfassen.

  5. Trocknung
    Nach erfolgreicher Reparatur der Leckstelle erfolgt die Trocknung der betroffenen Bereiche. Gern können Sie die Trocknung über eines unserer Partnerunternehmen beauftragen. Dann rechnen wir im Anschluss direkt mit diesem ab. Alternativ können Sie ein selbst gewähltes Unternehmen beauftragen und die Rechnung im Nachgang bei uns zur Erstattung einreichen. Achten Sie bitte darauf im freigegebenen Kostenrahmen zu bleiben. Wir empfehlen, vorab einen Kostenvoranschlag einzuholen.

  6. Sanierung
    Nachdem die Trocknung abgeschlossen ist, werden die betroffenen Stellen (z. B. Wand, Decke oder Boden) wiederhergestellt. Die Sanierung kann ebenfalls über unsere Partnerunternehmen erfolgen. Der Vorteil unseres Partnerunternehmens ist, dass wir mit diesem direkt abrechnen können. Sie haben somit weiter nichts zu tun. Selbstverständlich können Sie auch hierfür einen Dienstleister Ihrer Wahl beauftragen. Auch in diesem Fall sollten sie aber vorab einen Kostenvoranschlag einholen. Sollten Sie die Ausführung der Wiederherstellungsarbeiten in Eigenleistung bevorzugen, stimmen Sie sich bitte im Vorfeld mit uns ab.
FAQ

Melden Sie Ihren Schaden im ersten Schritt ganz bequem über unser Online-Schadensformular. Bitte melden Sie den Schaden nur einmal – Mehrfachmeldungen verzögern die Bearbeitung.

 

Danach ist die Debeka an der Reihe: Wir kontaktieren Sie schnellstmöglich, um die nächsten Schritte zu besprechen und Ihnen Ihre Schadensnummer mitzuteilen. Hier bieten wir Ihnen an, über eines unserer Partnerunternehmen die Leckageortung vornehmen zu lassen. Dieses setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin abzustimmen. Bei Bedarf beauftragen wir zudem einen Sachverständigen oder Gutachter. Dieser kontaktiert Sie ebenfalls zwecks Terminvereinbarung. Wenn anschließend das Gutachten vorliegt, melden wir uns bei Ihnen, um die nächsten Schritte zu besprechen.

 

Bei Leckagebeseitigung, Trocknung und Reparatur sind Sie wieder an der Reihe: Sie beauftragen entweder eines unserer Partnerunternehmen oder ein Handwerksunternehmen Ihrer Wahl mit den jeweiligen Arbeiten. Wir empfehlen bei einem selbst gewählten Handwerksunternehmen einen Kostenvoranschlag einzuholen und diesen vorab bei uns einzureichen, damit wir ihn prüfen und eine Kostenzusage geben können.

Wir geben jeden Tag unser Bestes für Sie, dennoch kann es in manchen Fällen zu Verzögerungen kommen. Wenn ein externer Dienstleister involviert ist, können wegen Engpässen in der Verfügbarkeit Wartezeiten entstehen. Fegt ein Sturm über Deutschland oder tritt ein anderes Unwetterereignis ein, erreichen uns sehr viele Schadensmeldungen gleichzeitig. Dadurch kann es nach unserer ersten Kontaktaufnahme im weiteren Bearbeitungsprozess etwas länger dauern, bis wir uns bei Ihnen zurückmelden.

 

Wenn Sie sich nicht ausreichend informiert fühlen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an Sach-Leistung@debeka.de unter Angabe des Namens des Versicherungsnehmers und der Schadensnummer, wenn wir Ihnen diese bereits übermittelt haben.

Wenn wir als Debeka für Sie ein Partnerunternehmen (z. B. Gutachter/Sachverständige, Leckageortungs-, Trocknungs- oder Sanierungsunternehmen) beauftragen, erhalten wir die Rechnung und begleichen diese. Sie müssen also nichts tun.

 

Für Aufträge, die Sie erteilen, erhalten Sie eine Rechnung vom Dienstleister. Diese können Sie entweder selbst begleichen und im Anschluss die Rechnung bei uns zur Erstattung einreichen oder bei dem beauftragten Unternehmen eine Abtretungserklärung unterschreiben.

 

Nach individuellen Erfordernissen und Absprachen gibt es auch die Möglichkeit, dass wir vorab einen Abschlag an Sie zahlen.

Ja, das ist möglich. Nachdem Sie uns Ihren Schaden gemeldet haben, rufen wir Sie zeitnah zurück. Dabei besprechen wir, ob Sie für die weiteren Arbeitsschritte (Leckageortung, ggf. Begutachtung, Trocknung und Sanierung) ein Unternehmen aus unserem bundesweiten Partnernetzwerk beauftragen oder alternativ ein selbst gewähltes Unternehmen beauftragen möchten. In diesem Fall können Sie die Rechnung im Nachgang bei uns zur Erstattung einreichen. Wir empfehlen Ihnen, vorab einen Kostenvoranschlag einzuholen und bei uns einzureichen, damit wir diesen prüfen und eine Kostenzusage geben können.

Die Dauer bezüglich der Antwort auf Ihre Regulierungsanfrage ist abhängig von Ausmaß und Komplexität des Leitungswasserschadens.

 

Je eindeutiger der Schaden eingestuft werden kann, desto schneller können wir auch eine konkrete Aussage zum grundsätzlichen Versicherungsschutz und dem weiteren Vorgehen treffen. Dies können Sie unterstützen, indem Sie uns eine möglichst genaue Schadensdokumentation zukommen lassen (Fotos und textliche Beschreibung).

Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns eine E-Mail an Sach-Leistung@debeka.de. Geben Sie dabei bitte den Namen des Versicherungsnehmers und die Schadensnummer an, wenn wir Ihnen diese bereits übermittelt haben.

Sie möchten einen anderen Schaden melden? Hier finden Sie eine Übersicht unserer Online-Schadensformulare.

Sie sind noch auf der Suche nach einer passenden Absicherung für Ihr Zuhause? Lernen Sie unsere Wohngebäudeversicherung kennen.