Leitungswasserschaden: Was jetzt zu tun ist
Einen Schaden melden und wie Sie bei der Beseitigung mitwirken.
Wir geben jeden Tag unser Bestes für Sie, dennoch kann es in manchen Fällen zu Verzögerungen kommen. Wenn ein externer Dienstleister involviert ist, können wegen Engpässen in der Verfügbarkeit Wartezeiten entstehen. Fegt ein Sturm über Deutschland oder tritt ein anderes Unwetterereignis ein, erreichen uns sehr viele Schadensmeldungen gleichzeitig. Dadurch kann es nach unserer ersten Kontaktaufnahme im weiteren Bearbeitungsprozess etwas länger dauern, bis wir uns bei Ihnen zurückmelden.
Wenn Sie sich nicht ausreichend informiert fühlen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an Sach-Leistung@debeka.de. Geben Sie dabei bitte Servicenummer und Schadensnummer an. Sollten Sie noch keine Schadensnummer von uns erhalten haben, geben Sie bitte Servicenummer und Vertragsnummer an.
Wenn wir als Debeka für Sie ein Partnerunternehmen (z. B. Gutachter/Sachverständige, Leckageortungs-, Trocknungs- oder Sanierungsunternehmen) beauftragen, erhalten wir die Rechnung und begleichen diese. Sie müssen also nichts tun.
Für Aufträge, die Sie erteilen, erhalten Sie eine Rechnung vom Dienstleister. Diese können Sie entweder selbst begleichen und im Anschluss die Rechnung bei uns zur Erstattung einreichen oder bei dem beauftragten Unternehmen eine Abtretungserklärung unterschreiben.
Nach individuellen Erfordernissen und Absprachen gibt es auch die Möglichkeit, dass wir vorab einen Abschlag an Sie zahlen.
Ja, das ist möglich. Nachdem Sie uns Ihren Schaden gemeldet haben, rufen wir Sie zeitnah zurück. Dabei besprechen wir, ob Sie für die weiteren Arbeitsschritte (Leckageortung, ggf. Begutachtung, Trocknung und Sanierung) ein Unternehmen aus unserem bundesweiten Partnernetzwerk beauftragen oder alternativ ein selbst gewähltes Unternehmen beauftragen möchten. In diesem Fall können Sie die Rechnung im Nachgang bei uns zur Erstattung einreichen. Wir empfehlen Ihnen, vorab einen Kostenvoranschlag einzuholen und bei uns einzureichen. Diesen können wir anschließend prüfen und Ihnen eine Kostenzusage geben. So entstehen Ihnen keine Kostennachteile.
Die Dauer bezüglich der Antwort auf Ihre Regulierungsanfrage ist abhängig von Ausmaß und Komplexität des Leitungswasserschadens.
Je eindeutiger der Schaden eingestuft werden kann, desto schneller können wir auch eine konkrete Aussage zum grundsätzlichen Versicherungsschutz und dem weiteren Vorgehen treffen. Dies können Sie unterstützen, indem Sie uns eine möglichst genaue Schadensdokumentation zukommen lassen (Fotos und textliche Beschreibung).
Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns eine E-Mail an Sach-Leistung@debeka.de. Geben Sie dabei bitte Servicenummer und Schadensnummer an. Sollten Sie noch keine Schadensnummer von uns erhalten haben, geben Sie bitte Servicenummer und Vertragsnummer an.