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Häufig gestellte Fragen: Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Allgemeine Fragen zur bKV

Die bKV ist eine freiwillige Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber finanziert. Der Arbeitgeber vereinbart den konkreten Versicherungsschutz für die Beschäftigten und zahlt die Beiträge an den Versicherer. Dabei kann er verschiedene Leistungsmodelle wählen und kombinieren. So ergänzt die bKV die gesetzliche oder private Krankenversicherung durch zusätzliche Leistungen, wie z. B. Heilpraktikerbehandlung, zahnärztliche Leistungen für Zahnersatz, Wahlleistungen bei Krankenhausaufenthalte oder Erstattung von Brillen und anderen Hilfsmitteln.

 

Die Debeka bietet ihre Leistungsbausteine nach den sogenannten „F-Tarifen” und „PlusCard-Tarifen“ an, letztere in Kooperation mit der Wir für Gesundheit GmbH.

Diese Vorteile machen die bKV zu einer attraktiven Ergänzung zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und bieten den Beschäftigten zusätzlichen Schutz und Komfort:

  • Finanzielle Entlastung der Mitarbeitenden: Die Beiträge übernimmt der Arbeitgeber.
  • Ergänzender Krankenversicherungsschutz: Mitarbeitende erhalten Leistungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
  • Minderung von Selbstbehalten, Restkosten und Zuzahlungen: Diese Beträge können von bKV-Tarifen aufgefangen werden.
  • Attraktivität als Arbeitgeber: Die bKV macht Arbeitgeber attraktiver, da sie ein wertvoller Zusatznutzen für Beschäftigte ist.
  • Sofortige Absicherung: Die Debeka verzichtet auf Wartezeiten – Mitarbeitende sind also sofort abgesichert.
  • Keine Gesundheitsprüfungen: Die Debeka versichert die Beschäftigten unabhängig von ihrem Gesundheitszustand.

Fragen zur Datenverarbeitung

Ihr Arbeitgeber übermittelt uns personenbezogene Daten. Dazu gehören u.a. folgende:

  • Anrede,
  • Name,
  • Anschrift,
  • Geburtsdatum,
  • Versicherungsart,
  • Beschäftigungsstatus,
  • etc

Ja, das ist notwendig, damit Sie Ihren Versicherungsschutz nutzen können, wir Ihre eingereichten Rechnungen verarbeiten können, wir Anfragen von Krankenhäusern zur Kostenübernahme und Abrechnung beantworten dürfen und wir Leistungen an Sie auszahlen können.


Wichtig: Die Debeka verarbeitet Ihre Gesundheitsdaten nur dann, wenn Sie vorher zustimmen. Das geht ganz bequem online mit unserem Check-in zur bKV. Bitte halten Sie dazu Ihr bKV-Anschreiben der Debeka bereit. Jetzt einchecken!

 

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei der Debeka finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Nein, Gesundheitsdaten geben wir selbstverständlich nicht an Ihren Arbeitgeber weiter.

Tarifinformation zur bKV

Den Versicherungsbeginn finden Sie in der Anlage "Bescheinigung für den Versicherten" unseres Anschreibens zur bKV.

Den für Sie gültigen Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte der Anlage "Bescheinigung für den Versicherten" unseres Anschreibens zur bKV. Ergänzend dazu finden Sie alle Tarif- und Vertragsbedingungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Datenschutzhinweise hier.

Nein, der vom Arbeitgeber vereinbarte Versicherungsschutz gilt ohne Gesundheitsprüfung.

Nein, der vom Arbeitgeber vereinbarte Versicherungsschutz gilt ohne Gesundheitsprüfung.

Die detaillierten Tarif- und Vertragsbedingungen finden Sie hier.

Tarif
Leistungskategorie
Kurzbeschreibung der enthaltenen Leistung

AR-F

Ausland

Auslandsreise-Krankenversicherung bis zu 70 Tage inkl. Rücktransport, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist

EAPI-F

Vorsorge

Beratungsleistungen rund um das Thema „Gesundheit“, ganzjährig über die kostenfreie 24-Stunden-Hotline (per Telefon, Einzelchat, E-Mail oder über eine Videoschaltung).

EA-F
EAFam-F*

Ambulant

  • ambulante Heilbehandlung durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" und/oder "Akupunktur" und/oder "Homöopathie" oder Heilpraktikerbehandlung (zusammen bis 500 Euro je Kalenderjahr)
  • Sehhilfen bis 100 Euro je Kalenderjahr; Hilfsmittel, Heilmittel, Fahrten und Transporte, Arznei- und Verbandmittel (zusammen bis 100 Euro je Kalenderjahr)

EZ30-F
EZ30Fam-F*

Zahn

30-prozentige Erstattung für Zahnersatz, Implantate, Kunststofffüllungen, Inlays und Onlays sowie Reparaturen und Provisorien

EZ50-F
EZ50Fam-F*

Zahn

50-prozentige Erstattung für Zahnersatz, Implantate, Kunststofffüllungen, Inlays und Onlays sowie Reparaturen und Provisorien

EZ70-F
EZ70Fam-F*

Zahn

70-prozentige Erstattung für Zahnersatz, Implantate, Kunststofffüllungen, Inlays und Onlays sowie Reparaturen und Provisorien

EZ-comfort-F
EZ-comfort-Fam-F*

Zahn

30-prozentige Aufstockung der Erstattung für Zahnersatz, Implantate, Kunststofffüllungen, Inlays und Onlays sowie Reparaturen und Provisorien, Wurzelkanalbehandlung, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen, Schmerzausschaltung (nur in Verbindung mit EZ70(Fam)-F)

Flex-F
Flex-Fam-F*

Ambulantes Jahresbudget

  • ambulante Heilbehandlung durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" und/oder "Akupunktur" und/oder "Homöopathie" und/oder „Osteopathie“ oder Heilpraktikerbehandlung
  • Sehhilfen (max. 50 % des Budgets), Hörgeräte (max. 50% des Budgets),
  • Hilfsmittel, Heilmittel, Fahrten und Transporte, Arznei-und Verbandmittel
  • operative Sehschärfenkorrektur
  • gesetzlich definierte Vorsorgeuntersuchungen
  • Zahnprophylaxe
  • Gesundheitsprogramme

PCcomfort
PCcomfortFAM*

Stationär

  • Unterkunft im Zweibettzimmer
  • medizinische Zweitmeinung bis zu 110 Euro

PCselect
PCselectFAM*

Stationär

  • Unterkunft im Zweibettzimmer
  • Wahlleistung Chefarztbehandlung
  • medizinische Zweitmeinung bis zu 110 Euro

PCpremium
PCpremiumFAM*

Stationär

  • Unterkunft im Einbettzimmer
  • Wahlleistung Chefarztbehandlung
  • medizinische Zweitmeinung bis zu 110 Euro

PCprevent
PCpreventFAM*

Stationär

  • Unterkunft im Einbettzimmer
  • Wahlleistung Chefarztbehandlung
  • medizinische Zweitmeinung bis zu 110 Euro
  • Präventionsleistungen bis zu 940 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren

WKplus-F
WKplusFam-F*

Stationär

  • Wahlleistung im Krankenhaus (Chefarzt, Ein- bzw. Zweibettzimmer)
  • ambulante Operationen
  • vor- und nachstationäre Behandlung

ZahnPro-F
ZahnProFam-F*

Zahn

professionelle Zahnreinigung bis maximal 150 Euro pro Kalenderjahr nach Nr. 1040 GOZ (nur in Verbindung mit EZ30-F oder EZ50-F)

*Tarif der Family-Option

Jährlich können Sie Leistungen in Höhe des vereinbarten Gesundheitsbudgets erhalten. Das Budget legt Ihr Arbeitgeber fest – es kann zwischen 300 und 1.500 Euro betragen.

 

Hinweis bei unterjährigem Versicherungsbeginn: Auch bei einem unterjährigen Beginn des Versicherungsschutzes, z. B. am 1. Mai, steht Ihnen das komplette Budget für das restliche Jahr zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den Tarifbedingungen.

Bei der Family-Option können auch Ihre Familienangehörigen von den Leistungen der bKV profitieren. Sofern sich Ihr Arbeitgeber dafür entschieden hat, gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten. Für Familienangehörige können ausschließlich die Tarife abgeschlossen werden, die auch für die Beschäftigten selbst gelten. Dabei dürfen alle angemeldeten Familienangehörigen maximal in der gleichen Tarifkombination versichert sein.


Sprechen Sie zur Anmeldung von Familienangehörigen gerne Ihren Arbeitgeber an. Wer zu den Familienangehörigen zählt, finden Sie in den jeweiligen Fam-Tarifbedingungen unter "Versicherungsfähigkeit".

Um im Leistungsfall eingereichte Rechnungen zu speichern und zu verarbeiten oder Anfragen von Krankenhäusern zur Kostenübernahme und Abrechnung zu beantworten, benötigen wir Ihre Zustimmung. Und damit wir Ihnen Ihre Rechnungen schnell und einfach erstatten können, benötigen wir Ihre Kontodaten.


Dazu können Sie bequem online den Check-in zur bKV durchführen. Bitte halten Sie dazu Ihr bKV-Anschreiben der Debeka bereit. Jetzt einchecken!

bKV-Verwaltung

Die bKV ist eine arbeitgeberfinanzierte Krankenzusatzversicherung. Vertragspartner ist Ihr Arbeitgeber, die Beiträge stellen wir ausschließlich ihm in Rechnung.

Nein. Die Beitragszahlungen regelt auch während entgeltfreier Zeiten (z. B. Krankengeldbezug, Elternzeit) der Arbeitgeber. Für Sie besteht der volle tarifliche Versicherungsschutz unverändert fort. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber bitte frühzeitig darauf an.

Vorhandene private Krankenzusatzversicherungen können grundsätzlich bestehen bleiben. Prüfen Sie bitte, ob Sie Ihren Versicherer über die bKV bei der Debeka informieren müssen, da der maximale Erstattungsbetrag auf 100 Prozent des Rechnungsbetrags begrenzt ist.

 

Sie sind bereits bei der Debeka krankenzusatzversichert?

Bei einer Erstattung zahlen wir Ihnen ohne Ihren Hinweis zunächst Leistungen aus der vorhandenen privaten Krankenzusatzversicherung aus. Sollte die bKV ergänzend dazu Leistungen vorsehen (z. B. die Übernahme von Selbstbehalten), berücksichtigen wir dies automatisch.

Die bKV kann die PKV nicht ersetzen. Vielmehr können Sie die bKV zielgerichtet dazu nutzen, um anfallende Selbstbehalte in der PKV zu reduzieren. Sie haben Rechnungen, die auch durch Ihren bKV-Tarif erstattungsfähig sind? Dann können Sie darauf verzichten, diese bei Ihrer PKV einzureichen. So sichern Sie sich ggf. den Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung (BRE).


Prüfen Sie bitte, ob Sie Ihren Versicherer über die bKV bei der Debeka informieren müssen, da der maximale Erstattungsbetrag auf 100 Prozent des Rechnungsbetrags begrenzt ist.

 

Sie sind bereits bei der Debeka krankenversichert?

Bei einer Erstattung zahlen wir Ihnen ohne Ihren Hinweis zunächst Leistungen aus der vorhandenen PKV aus. Sollte die bKV ergänzend dazu noch Erstattungsleistungen vorsehen, z. B. durch die Übernahme von Selbstbehalten, berücksichtigen wir dies automatisch. Wünschen Sie eine Erstattung ausschließlich aus der bKV? Dann teilen Sie uns dies bitte mit einem entsprechenden Hinweis in Ihrem Leistungsauftrag mit. Hierzu stellen wir Ihnen ein vorgefertigtes Beiblatt zur Verfügung.

 

Ihr Vorteil: Nehmen Sie Leistungen aus der bKV in Anspruch, hat dies keine Auswirkungen auf einen möglichen BRE-Anspruch bei der Debeka-PKV. So können Sie die bKV zielgerichtet nutzen, um sich eine BRE zu sichern.

Nein. Der bKV-Vertrag wird zwischen Ihrem Arbeitgeber und der Debeka geschlossen. Ihr Arbeitgeber kann als Versicherungsnehmer mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres den Gruppenvertrag kündigen.

 

Wollen Sie die Leistungen der bKV nicht nutzen, informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber darüber.

Sie müssen in diesem Fall nichts weiter veranlassen. Ihr Arbeitgeber informiert uns über das Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses, damit wir den bKV-Tarif abmelden können. Weitere Informationen erhalten Sie dann separat von uns.

Von den Leistungen einer Krankenzusatzversicherung können Sie auch nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses (z. B. wegen Renteneintritt oder Wechsel des Arbeitgebers) weiterhin profitieren. Dazu können wir Ihnen einen gleichartigen Versicherungsschutz anbieten - unabhängig vom bisherigen Arbeitgeber.

 

Ihr Vorteil: Führen Sie die bKV fort, verzichten wir auf eine Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.

 

Wichtig: Die Antragsfrist beträgt zwei Monate nach dem Ende des bKV-Tarifs. Bitte setzen Sie sich für Ihr individuelles Angebot frühzeitig mit uns in Verbindung.

Bitte wenden Sie sich in erster Linie an Ihren Arbeitgeber.

 

Das bKV-Vertragsteam hilft Ihnen telefonisch unter 0261 498-1514 oder per Mail an bKV@debeka.de gerne weiter.

Fragen zur Leistungserstattung

Reichen Sie uns dazu Ihre Rechnungen bequem über unsere Leistungs-App "Debeka Gesundheit" oder unseren elektronischen Leistungsauftrag ein.

 

Haben Sie Fragen zur Leistungserstattung?

Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.

Nein. Wir können nur Leistungen für Behandlungen, die nach dem Versicherungsbeginn angefangen haben, erstatten. So sind z. B. eine laufende Zahnersatzbehandlung oder Physiotherapie nicht erstattungsfähig.

Besonderheit Tarif Flex-F: In diesem Tarif kann ein Teil der laufenden Behandlung innerhalb der vereinbarten Budgetstufe erstattungsfähig sein – und zwar dann, wenn das Behandlungsdatum nach dem Versicherungsbeginn liegt.


Hierzu ein Beispiel: Versicherungsbeginn ist der 1. März. Sie haben am 28. Januar ein Rezept für sechs Krankengymnastik-Behandlungen erhalten. Drei davon finden im Februar statt, weitere drei Behandlungen im März. Die Behandlung beginnt zwar schon mit der Rezeptausstellung im Januar, aber für alle Behandlungen ab Versicherungsbeginn – also ab März – sieht der Tarif Flex Leistungen vor.

Bei Heil-, Hilfs- und Arzneimitteln sowie bei Fahrten und Transporten benötigen wir eine Verordnung, um die erforderliche medizinische Notwendigkeit prüfen zu können.

 

Grundsätzlich akzeptieren wir alle Arten von Rezepten und Verordnungen. Wichtig ist, dass diese vom Arzt oder Heilpraktiker korrekt ausgefüllt und mit Stempel und Unterschrift versehen sind. Bei E-Rezepten ist der Ausdruck der Apotheke mit Quittierung ausreichend.

Bei E-Rezepten reichen Sie uns bitte den Ausdruck der Apotheke mit Quittierung ein.

Eine ärztliche Verordnung ist nicht zwingend erforderlich, eine Messung bei einem Optiker ist ausreichend. Auf der Rechnung muss die Erkrankung (Sehbeeinträchtigung/Dioptrienwerte) dokumentiert sein. Anhand dieser prüfen wir die medizinische Notwendigkeit. Diese sehen wir bei einem Folgebezug < 3 Jahre grundsätzlich erst ab einer Änderung der Sehschärfe um 0,5 dpt je Auge als gegeben und halten uns damit an die Empfehlungen der Verbände der Augenoptiker.

Eine Mehrfachversicherung ist möglich: Neben der bKV erstatten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV), die privaten Krankenversicherungen (PKV), ggf. andere private Krankenzusatzversicherungen und andere Leistungsträger. Dabei dürfen alle Erstattungen zusammen nicht über 100 Prozent des Rechnungsbetrags hinausgehen (Bereicherungsverbot).

 

Sie entscheiden, welcher Tarif oder welche Versicherung erstatten soll. Wenn es sich um eine grundsätzliche Leistung der GKV oder PKV handelt, benötigen wir einen sogenannten Vorleistungsvermerk der anderen Versicherung.

 

Beispiele für GKV-Versicherte:

  • Medikamente: Sie reichen uns die Quittung der Apotheke mit Ihrer Zuzahlung ein.
  • Heilmittel: Auf der Rechnung ist ein Vermerk (in der Regel Stempel), dass Ihre GKV keine Leistungen vorsieht oder Sie reichen uns die Rechnung der Zuzahlung ein.
  • Professionelle Zahnreinigung: Die Rechnung enthält einen Hinweis oder wir erhalten ein Beiblatt, auf dem die Erstattung der GKV (z. B. 40 Euro) vermerkt ist. 

Beispiele für PKV-Versicherte:

  • Vorsorgeuntersuchungen: Wir erhalten einen Hinweis von Ihnen, dass Sie keine Leistung bei Ihrer PKV beantragen, da Sie dort die Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen möchten.
  • Heilmittel: Sie reichen die Rechnung und Verordnung mit einer Leistungsmitteilung Ihrer PKV ein, aus der ein Selbstbehalt ersichtlich ist.

Nach den Tarifbedingungen erstatten wir Leistungen für ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den gesetzlich eingeführten Programmen – sogar unabhängig von Altersgrenzen. Die Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen (IGel) übernehmen wir jedoch nicht.

 

Die erstattungsfähigen Vorsorgeuntersuchungen finden Sie hier.

Nein, nach den Tarifbedingungen der bKV erstatten wir keine individuellen Gesundheitsleistungen (IGel).

Die Debeka kooperiert exklusiv mit der Wir für Gesundheit GmbH, dem größten deutschen Gesundheitsnetzwerk. Wir für Gesundheit umfasst rund 440 Partnerkliniken im gesamten Bundesgebiet und arbeitet auch mit zahlreichen ambulanten Partnern zusammen.

 

Je nach PlusCard-Tarif (PC-Tarif) erhalten Sie komfortable Wahlleistungen in allen öffentlichen Krankenhäusern und professionelle Unterstützung bei der Suche nach Facharztterminen sowie Termine für eine medizinische Zweitmeinung. Detaillierte Informationen finden Sie unter Wir für Gesundheit GmbH.

 

In welchem Tarif Sie versichert sind. können Sie der Anlage "Bescheinigung für den Versicherten" des Anschreibens zur bKV entnehmen.

Bei Fragen zu Leistungsumfang und -abrechnung erreichen Sie uns telefonisch unter 0261 498-4780.

Haben Sie Fragen zur Leistungserstattung?

Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.