Häufig gestellte Fragen: Wohngebäudeversicherung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit den beantragten Garagen und ihren Gebäudebestandteilen (z. B. Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind), ihrem Gebäudezubehör (z. B. Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück), Terrassen, die unmittelbar an das Gebäude anschließen.

 

Für die folgenden Grundstücksbestandteile ist die Entschädigung auf 10.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt:

 

Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegsbefestigungen, Pergolen, Hundehütten und Zwinger, Masten und Freileitungen, Wege- und Gartenbeleuchtungen sowie im Boden verankerte Spielgeräte auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück. Darüber hinaus Ladestationen für Elektrofahrzeuge, die fest mit einem im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude oder dem Versicherungsgrundstück verbunden sind. Dies gilt nicht, wenn dem Vertrag der Grundschutz zugrunde liegt.
Privat genutzte, freistehende und nicht zu Wohnzwecken genutzte Nebengebäude sowie Anbauten sind nur versichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Wir versichern Wohnhäuser mit bis zu drei Wohneinheiten. Dazugehörige Garagen und privat genutzte Nebengebäude sind mitversichert. Darüber hinaus auch Tiny-Houses, sofern diese feststehend und nicht transportabel sind.

 

Wohnhäuser mit mehr als drei Wohneinheiten und ganz oder teilweise gewerblich genutzte Gebäude versichern wir über unsere Gewerbeversicherung.

 

Nicht ständig bewohnte, selbst genutzte Ferien- und Wochenendhäuser versichern wir nach entsprechender Prüfung.
 

Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

  • Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Detonation, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges (seiner Teile oder seiner Ladung), Fahrzeuganprall (einschließlich seiner Teile oder seiner Ladung), Überschallknall, Nutzwärmeschäden
  • Leitungswasser
  • Naturgefahren (Sturm, Hagel)

zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen. Wenn dies entsprechend vereinbart wurde, ersetzen wir auch Schäden an versicherten Sachen durch weitere Naturgefahren (Elementargefahren).

Wir schließen bei der Wohngebäudeversicherung generell nur Einjahresverträge ab. Versicherungsperiode ist das Kalenderjahr. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar beginnt die Versicherungsperiode am 1. Januar des Folgejahres. Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Wird eine Rohbauversicherung beantragt, kann die Wohngebäudeversicherung erstmals zum Ablauf der auf das Ende der beitragsfreien Rohbauversicherung folgenden Versicherungsperiode (jeweils der 1. Januar ) mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Eine Haftung für Schäden, die durch Vorsatz sowie Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie herbeigeführt werden ist generell ausgeschlossen.

 

Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. In unseren Paketen Comfort und Comfort Plus verzichten wir uneingeschränkt auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

 

Bei ständig bewohnten Neubauten der Bauarten Konventionell und Tafelbauweise/gemischte Bauweise räumen wir einen Rabatt auf den Netto-Jahresbeitrag ein. Die Höhe und Dauer des Rabatts richtet sich nach dem Jahr der ersten Bezugsfertigstellung des Gebäudes und dem Versicherungsbeginn des Vertrags.

  • 50 % bis zum Ablauf 2. Kalenderjahres
  • 40 % bis zum Ablauf des 4. Kalenderjahres
  • 30 % bis zum Ablauf des 6. Kalenderjahres
  • 20 % bis zum Ablauf des 8. Kalenderjahres
  • 10 % bis zum Ablauf des 10. Kalenderjahres
  • 5 % bis zum Ablauf des 20. Kalenderjahres

Nach Ablauf der jeweiligen Rabattphase wird der Vertrag auf den dann gültigen Beitrag des nächsten Rabattzeitraumes bzw. den Tarifbeitrag umgestellt.

 

Die beitragsfreie Rohbauversicherung gilt bis zur Bezugsfertigstellung, maximal für die Dauer von 24 Monaten.

 

Folgende Zusatzrisiken können gegen einen zusätzlichen Beitrag abgesichert werden:

  • Weitere Naturgefahren (Elementargefahren):
    Versichert sind Schäden durch Überschwemmung (z.B. Ausuferung, Witterungsniederschlag), Rückstau (z.B. Ausuferung, Witterungsniederschlag), Erdbeben (kein Tage- bzw. Untertagebau), Erdsenkung (Kein Tage- bzw. Untertagebau), Erdrutsch (kein Tage- bzw. Untertagebau); Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Meteoriteneinschlag.

  • Notfallpaket:
    Hier übernehmen wir die erforderlichen und tatsächlichen angefallenen Kosten bis max. 500 Euro je Schadensfall, insgesamt pro Versicherungsperiode 1.500 Euro, für folgende Hilfeleistungen im Notfall:
    • Schlüsseldienst
    • Sanitär-Installationsservice
    • Heizungs-Installationsservice
    • Notheizung
    • Rohrreinigungsservice
    • Entfernung/Umsiedlung von Wespennestern
    • Schädlingsbekämpfung
    • psychologische Betreuung nach einem Feuer- oder Einbruchdiebstahl-Schaden Notfallpaket
       
  • Outdoorpaket:
    Der Versicherungsschutz wird um weiteres Zubehör und weitere Grund-stücksbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück erweitert. Die maximale Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 50.000 Euro begrenzt. Versichert sind z. B.:
    • Pools und deren Wärmepumpen, Whirlpools
    • Saunen
    • Pumpen von Teichanlagen oder Brunnen
    • Grillplätze
    • fest installierte Outdoorküchen (ausgenommen sind die beweglichen Teile dieser Küche sowie loses Küchenzubehör)
    • Terrassen, auch wenn diese nicht an das Gebäude anschließen
    • Freisitze
    • Gartenhäuser, Geräteschuppen, Gewächshäuser und Tierbehausungen mit einer Grundfläche bis 20qm
    • Gabionen, Sichtschutzelemente
    • fest verankerte Gartenbänke
    • Wäschespinnen
    • Sonnensegel
    • Zäune, Hecken
       
  • Erweiterter Versicherungsschutz für Solarthermie-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanlagen: (nur im Rahmen des Pakets Comfort Plus) Folgende betriebsfertige Anlagen der regenerativen Energieerzeugung sind versichert:
    • Auf dem Haus- oder Garagendach befestigte Solarthermie (Aufdachmontage)
    • Anlagen der oberflächennahen Geothermie
    • Sonstige Wärmepumpenanlagen

Wird Ihr Haus verkauft, ist es wichtig, dass uns dies unverzüglich mitgeteilt wird.

 

Wird das versicherte Gebäude vom Versicherungsnehmer veräußert, so tritt zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs (Datum des Grundbucheintrags) an dessen Stelle der Erwerber in die sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.

 

Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag, der auf die zur Zeit des Eintritts des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.

 

Macht der Erwerber von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.

 

Nachdem er im Grundbuch eingetragen ist, kann der neue Eigentümer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.

Die Debeka-Unwetterwarnung ist eine Wetterwarn Info um unsere Mitglieder beim Schutz Ihres Eigentums zu unterstützen. Hierzu führt unser Partner UBIMET rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr Wetterprognosen mit eigens entwickelten Prognosemodellen durch. Datengrundlage ist dabei neben der Postleitzahl auch die Geokoordinate des Objekts.

 

Warnungen werden für 

  • Sturm mit Spitzen ab 100 km/h
  • Gewitter mit Starkregen
  • Hagel und Sturmböen
  • intensiven Starkregen
  • sowie starken Schneefall 

per SMS an die private Handynummer des Kunden versendet.

 

Unmittelbar nach den jeweiligen Wettereignissen wird analysiert, ob der Wohnort des Kunden tatsächlich von einem Unwetter betroffen war. Wenn sich dies bestätigt, wird die Intensität ausgewertet. Lässt diese auf ein mögliches Schadensereignis schließen, erfolgt zusätzlich der Versand einer "Are you ok?" Message. Hierin fragen wir unsere Mitglieder, ob alles in Ordnung ist und ob sich ggf. ein Schaden am Gebäude verwirklicht hat. Falls ja, machen wir unsere Kunden auf die Online- Schadensmeldung aufmerksam und verlinken auf unser Onlineschadensformular für die schnelle und unkomplizierte Schadensmeldung.
 

Wir bieten diesen Service allen Debeka-Mitgliedern, die sich für das Paket Comfort oder Comfort Plus in der Wohngebäudeversicherung (Debeka VGB 2017) entschieden haben, als beitragsfreie Mehrwertleistung für ihr bei uns versichertes Objekt an.

Sie möchten mehr über unsere Wohngebäudeversicherung wissen? Hier erhalten Sie weitere Informationen.