Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit den beantragten Garagen und ihren Gebäudebestandteilen (z. B. Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind), ihrem Gebäudezubehör (z. B. Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück), Terrassen, die unmittelbar an das Gebäude anschließen.
Für die folgenden Grundstücksbestandteile ist die Entschädigung auf 10.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt:
Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegsbefestigungen, Pergolen, Hundehütten und Zwinger, Masten und Freileitungen, Wege- und Gartenbeleuchtungen sowie im Boden verankerte Spielgeräte auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück. Darüber hinaus Ladestationen für Elektrofahrzeuge, die fest mit einem im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude oder dem Versicherungsgrundstück verbunden sind. Dies gilt nicht, wenn dem Vertrag der Grundschutz zugrunde liegt.
Privat genutzte, freistehende und nicht zu Wohnzwecken genutzte Nebengebäude sowie Anbauten sind nur versichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.