Versichert sind Schäden an gemietetem Wohnraum sowie an zugehörigen Balkonen, Terrassen, Loggien, Ein- und Anbauküchen (sog. Mietsachschäden). Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an gemietetem Inventar, z. B. bei möblierten Mietwohnungen. Diese sind lediglich bei Ferienunterkünften mitversichert.
Zudem sind Schäden an sonstigen geliehen oder gemieteten beweglichen Sachen bis 50.000 Euro mitversichert, ausgenommen Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Schmuck, Wertsachen und Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen.
Nicht versichert sind Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung. Ferner besteht kein Versicherungsschutz für Schäden an Heizungsanlagen und dergleichen sowie für Glasschäden, sofern sich der Mieter einer Wohnung dagegen über eine andere Versicherung, wie z. B. die Haushalts-Glasversicherung, schützen kann.