Häufig gestellte Fragen: Hausratversicherung

Zum Hausrat gehören alle Gegenstände und Sachen, die in einem Haushalt privat genutzt werden. Das sind:

 

  • Gegenstände, die zur Einrichtung gehören (z. B. Möbel, Gardinen etc.)
  • Gebrauchsgegenstände (z. B. Kleidung, Haushaltsgeräte, etc.) und
  • Sachen zum Verbrauch (z. B. Lebensmittel)

Es handelt sich vor allem um Dinge, die man beim Einzug in die Wohnung mitbringt. Auch Wertsachen wie z. B. Bargeld, Schmuck gehören zum Hausrat.

Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

  • Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Detonation, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs (seiner Teile oder seiner Ladung), Fahrzeuganprall (einschließlich seiner Teile oder seiner Ladung), Überschallknall sowie Nutzwärmeschäden
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat.
  • Leitungswasser und
  • Naturgefahren (Sturm, Hagel) und

zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.

 

Wenn dies gesondert vereinbart wurde, weitere Naturgefahren (Elementargefahren), Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Meteoriteneinschlag.

Fenster und Türen müssen immer geschlossen werden- auch dann, wenn das Haus oder die Wohnung nur kurz verlassen wird. Andernfalls kann der Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit ganz oder teilweise entfallen. In unseren Paketen Comfort und Comfort Plus verzichten wir uneingeschränkt auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Wird ein Schlüssel gestohlen, muss das Schloss sofort ausgewechselt werden. Nur so können weitere Schäden verhindert werden. Kommen die Schlüssel durch einen Versicherungsfall (Raub, Einbruchdiebstahl) weg, übernehmen wir im Rahmen der Hausratversicherung die Kosten für Schlossänderungen an der Wohnungseingangstür.

Darüber hinaus kann im Notfallpaket der Schlüsselnotdienst abgesichert werden.

Eine Wasch- oder Spülmaschine sollte nie längere Zeit unbeaufsichtigt in Betrieb sein. Ist im Schadensfall (Wasserschaden oder Brandschaden) niemand in der Nähe, können keine Maßnahmen getroffen werden, um den Schaden zu mindern. In dem Fall ist der Versicherungsschutz gefährdet.

 

Steht die Wohnung länger leer (z. B. im Urlaub), muss die Wasserzufuhr zu diesen Geräten abgestellt sein.

 

In unseren Paketen Comfort und Comfort Plus verzichten wir uneingeschränkt auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Ein Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Dieser ist in der Hausratversicherung grundsätzlich mitversichert. Schäden an elektronischen Geräten entstehen in der Regel aber durch den mittelbaren Übergang eines Blitzes. Man spricht hier von einem Überspannungsschaden. Dafür bieten wir in den Paketen Comfort und Comfort Plus unbegrenzten Versicherungsschutz.

Versichert sind Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung eines Sturms auf versicherte Sachen entstehen. Außerdem besteht Versicherungsschutz, wenn der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8.

 

Deckt der Sturm ein Dach ab oder drückt er eine Scheibe ein, können Niederschläge in die Wohnung eindringen und den Hausrat beschädigen. Diese Sturmfolgeschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert.

Wertsachen sind in der Hausratversicherung mitversichert. Die Entschädigung ist - abhängig vom versicherten Paket - je Versicherungsfall begrenzt:

 

Paket Comfort                25 Prozent der Versicherungssumme
Paket Comfort Plus        40 Prozent der Versicherungssumme

 

Eine Erhöhung dieser Entschädigungsgrenzen ist im Paket Comfort Plus in 5 Prozent-Schritten (max. 50 %) gegen zusätzlichen Beitrag möglich.

 

Für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge gelten folgende Entschädigungsgrenzen, wenn sich diese außerhalb eines qualifizierten Wertschutzbehältnisses (Wertschutzschrank) befinden:

  • Paket Comfort: 1.500 Euro
  • Paket Comfort Plus: 2.000 Euro

Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet (z. B. Reisegepäck im Hotel), ist im Rahmen der Außenversicherung weltweit versichert. Vorübergehend bedeutet beim Paket Comfort sechs Monate und beim Paket Comfort Plus zwölf Monate. Die Sachen sind wie in der Wohnung gegen Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Naturgefahren (Sturm und Hagel) versichert. Die Entschädigung ist – abhängig vom versicherten Paket – je Versicherungsfall begrenzt:

 

Paket Comfort - bis 20 Prozent der Versicherungssumme
Paket Comfort Plus - bis 40 Prozent der Versicherungssumme

Innerhalb Deutschlands leisten wir auch für Schäden an Sportausrüstungen (z. B. Reitsattel), die sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden. Voraussetzung ist, dass sie im Vereinsheim oder Sportstudio in einem verschlossenen Spind aufbewahrt werden. Die Entschädigung ist im Paket Comfort auf 1.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsperiode begrenzt. Im Paket Comfort Plus sind es 5.000 Euro.

Ist die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar, erstatten wir die Kosten für Hotel oder eine ähnliche Unterbringung inklusive der Nebenkosten. Diese Aufwendungen muss uns der Versicherungsnehmer nachweisen. Die Entschädigung ist – abhängig vom versicherten Paket – je Versicherungsfall begrenzt.

 

Paket Comfort bis 100 Euro täglich für max. 6 Monate
Paket Comfort Plus bis 150 Euro täglich für max. 12 Monate

Persönliche Gegenstände gehören zum Hausrat. Im Fall eines Diebstahls aus einem im Freien abgestellten Kfz sind sie grundsätzlich nicht versichert. Eine positive Ausnahme bietet unser Paket Comfort Plus. Hier ersetzen wir auch versicherte Sachen, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden und durch Aufbrechen eines verschlossenen Kraft- oder Wassersportfahrzeugs, Wohnwagens, Kraftfahrzeug-Anhängers oder einer Dachbox aus dem Kfz entwendet, zerstört oder beschädigt werden.

 

Paket Comfort:

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 Euro begrenzt. Wertsachen sowie Foto-, Film- oder Videokameras, Mobiltelefone und Navigationsgeräte, EDV- oder sonstige elektrische bzw. elektronische Geräte, jeweils einschließlich Zubehör, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

Paket Comfort Plus:

Die Entschädigungsgrenze entfällt hier. Wir leisten auch für Wertsachen, die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.

In der Hausratversicherung ist der Inhalt aller privat genutzten Räume einer Wohnung versichert. Zur versicherten Wohnung gehören auch privat genutzte Räume in Nebengebäuden - einschließlich Garagen - auf demselben Grundstück. Nicht zur Wohnung gehören ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume.

 

Außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind Garagen innerhalb des gleichen Postleitzahlengebiets mitversichert, die Entschädigung ist begrenzt auf:

 

Paket Comfort bis 500 Eruro

Paket Comfort Plus bis 2.500 Euro

 

Der Inhalt von rein beruflich genutzten Büroräumen ist ebenfalls mitversichert. Hier gelten folgende Entschädigungsgrenzen:

 

Paket Comfort bis 500 Euro

Paket Comfort Plus bis 2.500 Euro

 

 

Zieht der Versicherungsnehmer innerhalb Deutschlands um, geht die Hausratversicherung auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.

 

Der Bezug einer neuen Wohnung muss uns spätestens bei Beginn des Einzugs mitgeteilt werden. Dabei benötigen wir auch die Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern. Der Versicherungsschutz für die alte Wohnung endet zwei Monate nach Umzugsbeginn.

 

Ein ggf. vereinbarter Unterversicherungsverzicht endet ebenfalls zwei Monate nach Umzugsbeginn. Dieser muss für die neue Wohnung neu vereinbart werden.

 

Wenn weitere Naturgefahren (Elementargefahren) versichert sind, endet dieser Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung. Auch er muss neu beantragt werden.

Der Versicherungswert für abhanden gekommene oder zerstörte Sachen ist der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert, unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls. Für beschädigte Sachen ersetzen wir die Reparaturkosten.

 

Bei Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts gilt eine Vorsorge von 30 % auf die Versicherungssumme.

Folgende ergänzende Zusatzrisiken können gegen einen zusätzlichen Beitrag abgesichert werden:

  • Fahrraddiebstahl: Mindestversicherungssumme 500 Euro. Eine Erhöhung ist in 500 Euro-Schritten möglich

  • Weitere Naturgefahren (Elementargefahren):
    Versichert sind Schäden durch Überschwemmung (z.B. durch Ausuferung, Witterungsniederschlag), Rückstau (z.B. durch Ausuferung, Witterungsniederschlag), Erdbeben (kein Tage- bzw. Untertagebau), Erdsenkung (kein Tage- bzw. Untertagebau, Erdrutsch (kein Tage- bzw. Untertagebau, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Meteoriteneinschlag.
    Selbstbehalt: 500 Euro je Schadensfall

  • Notfallpaket: Hier übernehmen wir die erforderlichen und tatsächlichen angefallenen Kosten bis max. 500 Euro je Schadensfall, insgesamt pro Versicherungsperiode 1.500 Euro, für folgende Hilfeleistungen im Notfall:
    • Schlüsseldienst
    • Sanitär-Installationsservice
    • Heizungs-Installationsservice
    • Notheizung
    • Rohrreinigungsservice
    • Entfernung/Umsiedlung von Wespennestern
    • Schädlingsbekämpfung
    • psychologische Betreuung nach einem Feuer- oder Einbruchdiebstahl-Schaden
       
  • Elektronikpaket: Versichert werden können hier elektrische bzw. elektrotechnische Geräte und Anlagen der Kommunikationselektronik, Informations- und Unterhaltungselektronik sowie Haushaltsgeräte. Folgende Gefahren und Schäden sind versichert:
    • Fall oder Sturz (z. B. Bruchschäden)
    • Kurzschluss, Überstrom, Induktion, Überspannung
    • Sand, Frost, Feuchtigkeit oder Flüssigkeiten
    • Material- oder Konstruktionsfehler
    • Ungeschicklichkeit; Bedienfehler
    • Vorsatz Dritter
Versicherungsumfang
Tarif
Comfort
Tarif
ComfortPlus
Einfacher Diebstahl 

Diebstahl am Arbeitsplatz

bis 500 Euro

bis 5.000 Euro

Diebstahl von Gartengrills

bis 1.000 Euro

enthalten

Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartenskulpturen und Gartengeräten (z.B. Rasenmäh- und Poolroboter), Gartendekoration, Wäschespinnen und -ständer

bis 1.000 Euro

enthalten

Diebstahl von Kinderspielfahrzeugen und Kinderwagen

bis 1.000 Euro

enthalten

Diebstahl von nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen, Rollstühlen, Rollatoren und Gehhilfen

bis 1.000 Euro

enthalten

Diebstahl von Markisen, Antennen, technischen und optischen Sicherungsanlagen

bis 1.000 Euro

enthalten

Diebstahl während eines ambulanten oder stationären Aufenthalts

bis 1.000 Euro

enthalten

Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern

enthalten

enthalten

Diebstahl von Wäsche und Kleidung auf der Leine

nicht enthalten

enthalten

Blitzdiebstahl (Trickdiebstahl) außerhalb der versicherten Wohnung

nicht enthalten

bis 5.000 Euro

Taschendiebstahl

nicht enthalten

bis 1.000 Euro

Trickdiebstahl innerhalb der versicherten Wohnung

nicht enthalten

bis 5.000 Euro

Die Glasversicherung ist die optimale Ergänzung der Debeka Hausratversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz für die Gebäude- und Mobiliarverglasung der Wohnung oder des Einfamilienhauses gegen Bruchschäden.

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