Häufig gestellte Fragen: Fahrradversicherung

Versichert sind Fahrräder, nicht versicherungs- oder führerscheinpflichtige E-Bikes, Pedelecs, Fahrradanhänger und Erwachsenenroller. Hierzu zählen auch Fahrräder aus Carbon, Lastenräder, Dirtbikes, Downhill- und Triathlonräder.


Darüber hinaus leisten wir für:

  • mit dem Fahrrad fest verbundene Teile (z. B. Sattel, Lenker, Lampen oder Schlösser),
  • mit dem Fahrrad lose verbundenes Zubehör (z. B. Satteltaschen, Werkzeug oder Luftpumpen),
  • Mietfahrräder von einem gewerblichen Anbieter (maximal sieben Tage) sowie
  • Ersatzräder während der Reparatur des eigenen Rads.

Es besteht kein Versicherungsschutz für

  • Fahrräder, für die eine Zulassungs-, Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht,
  • Fahrräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h
  • Fahrräder, die Sie ausschließlich gewerblich nutzen,
  • Fahrräder, die über ein manipuliertes Antriebssystem (z. B. durch Tuning) verfügen,
  • Velomobile und vollverkleidete Fahrräder,
  • Eigenbauten und
  • Umbauten (wenn sich dadurch der Händlerverkaufspreis um maximal 50 Prozent erhöht)
     

Fahrradanhänger sind in der isolierten Fahrradversicherung mitversichert.

Ja, diese können Sie im Paket E-Bike mitversichern.

 

Ja, die Absicherung ist mit dem Fahrradtyp „Sonstige“ möglich.

Die maximale Versicherungssumme beträgt pro Fahrrad 20.000 Euro und richtet sich nach dem Anschaffungspreis bei Erstkauf. Auch wenn Sie mehrere Fahrräder gleichzeitig versichern, handelt es sich rechtlich gesehen um jeweils eigenständige Verträge.

Grundsätzlich besteht weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Einschränkung (24 Stunden). Einzige Ausnahme: Im Paket Assistance haben Sie Versicherungsschutz innerhalb des geografischen Europas, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.

Im Grundschutz sind Mietfahrräder von einem gewerblichen Anbieter sowie Ersatzräder während der Reparatur des eigenen Rads für maximal sieben Tage versichert. Über das Paket Assistance ist ein Ersatzfahrrad (auch bei Fahrraddiebstahl) darüber hinaus bis 50 Euro für maximal 14 Tage abgesichert.
 

Bei Fahrrädern, die maximal 10 Jahre alt sind, entschädigen wir Sie bis zu 100 Prozent des Neuwerts. Ist das Fahrrad älter, erhalten Sie maximal 50 Prozent des Neuwerts. Höchstgrenze ist dabei immer die Versicherungssumme.

Grundsätzlich ja. Es gibt eine Ausnahme: Im Paket Active ist auf Sportveranstaltungen auch der einfache Diebstahl (bei dem das Fahrrad nicht abgeschlossen sein muss) versichert.

Ja, das geht.

Die Höhe der Entschädigung ist unter anderem abhängig vom Alter des Fahrrads. Daher ist diese Angabe unerlässlich.

Es handelt sich hierbei um das einzige Identifikationsmerkmal des Fahrrads - alles Weitere können wir nicht ausschließlich diesem Fahrrad zuordnen.

Die Rahmennummer befindet sich grundsätzlich an dem Fahrrad. Wo genau, ist von Fahrrad zu Fahrrad jedoch unterschiedlich: Sie kann z. B. am Lenkerkopf, am Tretlager (unten), an der Sattelstütze oder am Rahmenrohr sein.


Ausnahme Carbonräder: Um den empfindlichen Rahmen vor der Stanzung zu schützen, ist das Fahrrad häufig über einen QR-Code auf dem Rahmen gekennzeichnet.

Ja, Sie können einen freiwilligen Selbstbehalt von 100 Euro je Schadensfall vereinbaren.

Sie möchten mehr über unsere Fahrradversicherung wissen? Hier erhalten Sie weitere Informationen.