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Einkünfte aus Kapitalvermögen sind steuerpflichtig, wenn sie die Freibeträge - inklusive Werbungskosten-Pauschalbetrag - übersteigen. Sie können Ihre Zinserträge von der Zinsabschlagsteuer befreien.

Bitte senden Sie den Freistellungsauftrag ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück:

 

Debeka Bausparkasse AG
56054 Koblenz

Bitte senden Sie den Freistellungsauftrag ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück:

 

Debeka Lebensversicherung
HAbt. LV
56058 Koblenz

 

Bitte denken Sie bei beiden Varianten daran, den Freistellungsauftrag rechtzeitig - spätestens 4 Wochen vor der nächsten Zinsgutschrift - einzureichen. Zu spät eingehende Freistellungsaufträge können wir nicht mehr berücksichtigen.

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