Ein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht erwartet werden kann.
Sollte bei Ihnen innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall eine Invalidität eingetreten sein, lassen Sie die Beeinträchtigung/en bitte innerhalb von 15 Monaten, 24 Monaten bzw. 36 Monaten (dies richtet sich nach Ihren jeweiligen Vertragsbedingungen) nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich feststellen. Legen Sie uns diese Unterlagen dann bitte unverzüglich vor, auch wenn Sie uns den Unfall zuvor bereits gemeldet haben.
Bei einem Zeckenstich beginnen die vorgenannten Fristen nicht mit dem Unfall (Stich der Zecke), sondern erst mit der erstmaligen Diagnose der Infektion durch einen Arzt.