Beschwerdeverfahren gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet den Debeka Krankenversicherungsverein a.G. und den Debeka Lebensversicherungsverein a.G. ab dem 1. Januar 2023 zu Sorgfaltspflichten im Zusammenhang der Überprüfung menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken in ihren Geschäftsbereichen bzw. ihrer Zulieferer.
Ein Kernelement der zu gewährleistenden Sorgfaltspflichten ist ein wirksames Beschwerdeverfahren. Hierüber wird sowohl Beschäftigten der Debeka als auch Dritten die Möglichkeit gegeben, auf spezifische menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken (§ 2 Abs. 2 und 3 LkSG) sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette (§ 9 Abs. 1 LkSG) der o.a. Debeka-Unternehmen hinzuweisen.
Das Beschwerdeverfahren dient dabei als Frühwarnsystem, über das Probleme erkannt und im besten Fall gelöst werden, bevor Menschen oder die Umwelt tatsächlich zu Schaden kommen. Sofern uns also Hinweise oder Beschwerden zu unmittelbar bevorstehenden oder tatsächlichen Pflichtverletzungen erreichen und sich diese bestätigen sollten, müssen diese Missstände durch Abhilfemaßnahmen verhindert, beendet oder zumindest minimiert werden. Auch sind wir verpflichtet ggf. Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um das Risiko einer Wiederholung zu minimieren.
Des Weiteren dient die im Rahmen des LkSG jährlich und anlassbezogen durchzuführende Risikoanalyse auch dazu, das Beschwerdeverfahren hinsichtlich seiner Ausgestaltung laufend weiterzuentwickeln. Hierbei wird das Beschwerdeverfahren von uns anlassbezogen oder jährlich überprüft.
Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 LkSG, die durch das wirtschaftliche Handeln der Debeka-Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich oder in dem eines Zulieferers entstanden sind, können per Online-Formular, unter Hauptverwaltung.FR@debeka.de oder den nachstehend aufgeführten weiteren Meldekanälen gemeldet werden.
Details zum Ablauf des Beschwerdeverfahrens ergeben sich aus der
Weitere Meldewege:
- Postalisch
Debeka
Krankenversicherungsverein a. G.
Lebensversicherungsverein a. G.
- Abt. FR -
56058 Koblenz
Ansprechpartner: Herr Müller (Abt. FR)