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Interne Meldestelle

Hinweisgeberschutzgesetz

Hier erhalten Sie Informationen zu den Meldekanälen zur Abgabe von Hinweisen, wenn Sie Kenntnis über mögliche Verstöße gegen gesetzliche oder interne Vorgaben erlangen.

Wichtiger Hinweis
 

Die internen Meldestellen sind nicht für allgemeine Beschwerden bezüglich Versicherungsleistungen und Services zuständig. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Debeka Beschwerdeservice.

Warum eine Interne Meldestelle?

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Verhaltensrichtlinien hat für die Debeka die höchste Priorität. Verstöße müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Kunden, Mitarbeitende, Geschäftspartner und das Unternehmen abzuwenden. 

 

Die Interne Meldestelle gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verstöße zu informieren und dadurch zu deren Aufdeckung beizutragen. Hierzu können neben Meldungen, die dem Hinweisgeberschutzgesetz unterfallen, auch Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gehören.

Was ist an die Interne Meldestelle zu melden?

Konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Verstöße gegen die Verhaltensregeln der Debeka können an die Internen Meldestellen oder alternativ an die ausgelagerte interne Meldestelle gemeldet werden.

Kontakt und weitere Infos zur Internen Meldestelle?

Die eingehenden Hinweise werden nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes vertraulich und mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt und nach Ablauf der im Gesetz vorgeschriebenen Frist gelöscht. Hinweisgebenden Personen, die sich nach bestem Wissen und Gewissen an die Meldestelle wenden, können keine Nachteile entstehen. Anonyme Meldungen sind sowohl bei den internen als auch bei den externen Meldestellen des Bundes möglich. Da aufgrund der Anonymität Rückfragen unsererseits in der Regel nicht möglich sind, gestalten Sie Ihre Meldung in diesem Fall bitte möglichst ausführlich und fügen etwaig vorhandene, sachdienliche Unterlagen bei. 

Selbstverständlich bleiben alle anderen bei der Debeka-Gruppe bereits existierenden Melde- bzw. Beschwerdestellen (z. B. zum Thema Geldwäsche) unberührt.