facebook

Versandtermine

Wann Sie Post von uns erhalten

Sie warten auf eine Bescheinigung?

Auf dieser Seite finden Sie unsere Versandtermine der für Sie wichtigen
Bescheinigungen in chronologischer Reihenfolge.

Bitte beachten Sie:

Der Versand der Bescheinigungen erfolgt automatisch zum frühestmöglichen Zeitpunkt. In der Regel kann unser Service-Team den Vorgang nicht vorziehen, daher bitten wir um etwas Geduld.
Wenn Sie eine Kopie einer bereits versendeten Bescheinigung benötigen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Nachweis für die Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherung im Lohnsteuerabzugsverfahren*

* Eine Bescheinigung erhalten Sie nur bei Beitragsänderungen
Den Nachweis für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. EStG benötigt Ihr Arbeitgeber, um die Vorsorgeaufwendungen bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer zu berücksichtigen.

Den Nachweis übersenden wir Ihnen bei Vertragsabschluss. Dieser ist so lange gültig, bis eine Beitragsanpassung erfolgt. Sie erhalten dann automatisch einen neuen Nachweis. Erfolgt keine Beitragsanpassung, so behält das alte Schreiben seine Gültigkeit. Die Bescheinigung berücksichtigt Beiträge für alle Personen, die unter dem Vertrag versichert sind sowie alle Tarife, die den Vorsorgeaufwendungen zuzurechnen sind.

Versandtermin

Versand Änderungs­mitteilungen zum 01.01.2024 ist abgeschlossen

Krankenversicherung: Versicherungsnachweis für den Arbeitgeber zum Erhalt des Arbeitgeber-Zuschuss

Die Arbeitgeber-Bescheinigung nach §257 SGB V und §61 SGB XI benötigt Ihr neuer Arbeitgeber für die Lohnabrechnung und den Arbeitgeberzuschuss.

Versandtermin

Versand Jahres­bescheinigung für 2023 ist abgeschlossen

Bauspar-Jahreskontoauszug für das Kalenderjahr 2023

Der Bauspar-Jahreskontoauszug beinhaltet z. B. zusätzlich:

  • ggf. die Steuerbescheinigung bei Kapitalerträgen für das Jahr 2023
  • ggf. das Antragsformular zur Beantragung der Wohnungsbauprämie

Versandtermin

Seit 01.02.2024 abgeschlossen

Allgemeiner Beitragsnachweis für Ihre Steuererklärung 2023

In unserem Beitragsnachweis über gezahlte Prämien weisen wir die jeweiligen Zahlbeträge pro Vertrag aus. Wir stellen beruflich bedingte Beitragsanteile getrennt dar. Sie erhalten eine differenzierte Darstellung der Lebensversicherungen, die vor bzw. nach 01.01.2005 abgeschlossen wurden. Ebenso werden Beiträge in Basisrente-Verträge getrennt dargestellt.
Sie erhalten eine Bescheinigung über alle Verträge, in denen Sie Versicherungsnehmer sind, unabhängig davon, von wessen Konto der Beitragseinzug erfolgt.

 

Haben Sie den Beitragsnachweis einmal angefordert, so erhalten Sie die Bescheinigung in der Regel jährlich automatisch.


Für die gemeldeten, steuerlich berücksichtigungsfähigen Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung.

Versandtermin

Seit 25.01.2024 abgeschlossen

Vorsorgeaufwand in der Kranken- und Pflegeversicherung

Nachweis des steuerlich anerkannten Vorsorgeaufwands in Höhe der gezahlten Prämie (gemäß §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).

Die Aufstellung beinhaltet eine Verteilung des Aufwands auf versicherte Personen sowie den Cash-Back (Beitragsrückerstattung).

Die entsprechenden Werte werden nach gesetzlichen Vorgaben automatisiert an die Finanzverwaltung übermittelt und müssen bei der Steuererklärung nicht erneut nachgewiesen werden.

Den Nachweis über die gemeldeten Daten erhalten Sie von uns automatisch ("Information über die Meldung an die zentrale Stelle").

Versandtermin

Seit 09.04.2024 abgeschlossen

Riester-Jahresmitteilung und Beitragsnachweis

Nachweis über Beiträge inkl. der Zulagen nach §92 EStG für Ihre Unterlagen.
 

Die entsprechenden Werte werden nach gesetzlichen Vorgaben mit Ihrem Zulagenantrag automatisiert an die Finanzverwaltung übermittelt und müssen bei der Steuererklärung nicht erneut nachgewiesen werden.

Versandtermin

Seit 04.04.2024 abgeschlossen

Beitragsnachweis Basisrente

Nachweis über steuerlich relevante Beiträge nach § 10 Abs. 3 EStG.

Die entsprechenden Werte werden nach gesetzlichen Vorgaben automatisiert an die Finanzverwaltung übermittelt und müssen bei der Steuererklärung nicht erneut nachgewiesen werden.

Die entsprechenden Werte werden in unserem Allgemeinen Beitragsnachweis für Ihre Steuererklärung ausgewiesen.

Versandtermin

-

Nachweis über erhaltene Rentenzahlungen ("Rentenbezugsmitteilung")

Nachweis über erhaltene Rentenzahlungen aus Privatrenten, Riester- und Basisrentenverträgen.
 

Die entsprechenden Werte werden nach gesetzlichen Vorgaben automatisiert an die Finanzverwaltung übermittelt und müssen bei der Steuererklärung nicht erneut nachgewiesen werden.
 

Über die gemeldeten Beträge erhalten Sie mit der jährlichen Meldung an die Finanzverwaltung von uns eine "Mitteilung über ausgezahlte Renten" per Post zugeschickt.

Versandtermin

Versand für das Jahr 2023 ist seit 21.02.2024 abgeschlossen

Altersvorsorge Jahresinformation (Stand- und Kostenmitteilung)

Bei der Jahresinformation handelt es sich um eine jährlich wiederkehrende schriftliche Information zu Lebensversicherungen, aufgeschobene Rentenversicherungen, Basisrentenversicherungen und Berufsunfähigkeits-Versicherungen. Sie enthält unter anderem Informationen zum Stand Ihrer Versicherungsverträge und zu den einbehaltenen Kosten.

Versandtermin

Seit 10.10.2024 abgeschlossen

Information zum Cash-Back (Beitragsrückerstattung)

Information zum Cash-Back in der Kranken- und Pflegeversicherung.
 

Mit einer Beitragsrückerstattung können Sie rechnen, wenn sie keine Rechnungen zur Erstattung einreichen und die weiteren Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

Versandtermin

Versand für das Jahr 2023 ist seit 13. August 2024 abgeschlossen

Bitte beachten Sie:

Der Versand der Bescheinigungen erfolgt automatisch zum frühestmöglichen Zeitpunkt. In der Regel kann unser Service-Team den Vorgang nicht vorziehen, daher bitten wir um etwas Geduld.
Wenn Sie eine Kopie einer bereits versendeten Bescheinigung benötigen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.