Voraussetzung für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist, dass Sie und gegebenenfalls weitere Personen, deren vermögenswirksame Leistungen Ihrem Bauspar-/Darlehenskonto gutgeschrieben werden, in die elektronische Datenübermittlung einwilligen und uns die für die Übermittlung benötigten Daten vollständig vorliegen.
Die Einwilligung bezieht sich auf Ihren mit vermögenswirksamen Leistungen besparten Vertrag bei der Debeka Bausparkasse AG. Nach Übermittlung der Daten ist die Geltendmachung der Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt möglich.
Einen Nachweis über die Übermittlung erhalten Sie unaufgefordert Mitte bis Ende Februar.
Die bestehende Einwilligung in die Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung können Sie gegenüber der Debeka Bausparkasse schriftlich widerrufen. Der Widerruf ist an die folgende Adresse zu richten: Debeka Bausparkasse AG, Abteilung BS/SZ, 56064 Koblenz oder per E-Mail an bausparen@debeka.de.
Er muss der Debeka Bausparkasse vor Beginn des Kalenderjahres, für das die Einwilligung erstmals nicht mehr gelten soll, vorliegen.
Im Falle eines Widerrufs besteht ab dem Zeitpunkt grundsätzlich kein Anspruch auf eine Arbeitnehmer-Sparzulage.