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Krankenversicherung

Gesundheit braucht einen starken Partner

Wir helfen Ihnen bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung. Lassen auch Sie sich von unseren Vorteilen überzeugen.
Ob als Rundumschutz oder als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Wir finden für Ihre Berufsgruppe und Ihren Lebensabschnitt die richtige Absicherung.

Ihre Vorteile

Mehr als 5 Millionen Versicherte

Wir sind mit Abstand die größte Private Krankenversicherung Deutschlands. Über 2,5 Millionen Vollversicherte bilden gemeinsam mit unseren zusatzversicherten Mitgliedern eine starke Gemeinschaft.

Über 5,8 Milliarden Euro ausgezahlte Leistungen 

Jahr für Jahr bestätigen wir unsere Leistungsstärke und zeigen, dass sich unsere Mitglieder auf uns verlassen können.

118 Jahre Erfahrung

Bereits 1905 als Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet, sind wir seit über einem Jahrhundert Spezialist auf dem Gebiet der Krankenversicherung.

240 Millionen Euro zurückgezahlt

Seit Jahrzehnten zahlen wir Mitgliedern, die keine Rechnungen zur Erstattung einreichen, einen hohen Teil ihrer Beiträge zurück.

Nur 1,4 % Kosten für Verwaltung 

Wir arbeiten sparsam und gehen gewissenhaft mit den Beiträgen unserer Mitglieder um. Mit unserer Verwaltungskostenquote von 1,4 % liegen wir weit unter dem Branchenschnitt (2,2%).

Mehr als 8.000 Spezialisten

Gerade die Krankenversicherung ist sehr beratungsintensiv. Wir helfen Ihnen dabei, in allen Bereichen die besten Lösungen zu finden. An bundesweit 4.500 Orten, sind wir auch in Ihrer Nähe für Sie da.

Rundumschutz

Ergänzender Versicherungsschutz

Gesetzliche Krankenversicherung

Assekurata Debeka PKV

Optimal versichert durch persönliche Beratung

Ihre Gesundheit ist ein hohes Gut. Und das Thema Krankenversicherung wirft sehr viele Fragen auf. Wir finden mit Ihnen gemeinsam den passenden Versicherungsschutz – und zwar wann und wo es Ihnen passt.

FAQ

Eine private Krankenvollversicherung können abschließen:

  • Selbstständige und Beamte unabhängig vom Einkommen
  • Arbeitnehmer mit einem (Brutto-) Arbeitsentgelt von mehr als 5.775 Euro im Monat (69.300 Euro im Jahr 2024).

Studenten können sich unter gewissen Voraussetzungen von der Versicherungspflicht in den Gesetzlichen Krankenkassen befreien lassen und in die Private Krankenversicherung wechseln.

 

Beamte erhalten vom Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Vorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt sie für den Berechtigten 50 % der Aufwendungen (70 % im Ruhestand), für Ehegatten 70 % und für Kinder 80 %. Die Debeka bietet auf die Beihilfe abgestimmte Tarife zu günstigen Beiträgen und ist der systemgerechte Versicherungsträger.

 

Angestellte und Arbeiter , deren Entgelt unter der oben genannten Grenze liegt, sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können ihren Schutz durch private Ergänzungsversicherungen verbessern.

Personen, die durch die Einschreibung als Student versicherungspflichtig werden, können sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn unmittelbar vor Aufnahme des Studiums eine Versicherungspflicht aus anderen Gründen bestand. In diesem Fall ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht als Student nur noch dann möglich, wenn eine Unterbrechung der Versicherungspflicht vor Aufnahme des Studiums vorlag. Der Antrag auf Befreiung kann formlos gestellt werden. Er muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Eine erneute Befreiungsmöglichkeit zu Beginn des nächsten Semesters gibt es nicht.

 

Wechseln Sie von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu uns? Dann können wir Ihnen bis zu zwei Monate rückwirkend Versicherungsschutz anbieten.

Wartezeiten sollen verhindern, dass die Versichertengemeinschaft schon gleich nach Vertragsbeginn mit Ausgaben belastet wird, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden oder kurz danach auftreten. Es gibt zum einen die allgemeine Wartezeit von drei Monaten und zum anderen die besondere Wartezeit bei Zahnbehandlung bzw. -ersatz, Psychotherapie, kieferorthopädischer Behandlung und Entbindung von acht Monaten. Für die Pflegezusatzversicherung beträgt die Wartezeit drei Jahre. Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Je nach gewähltem Versicherungsschutz fallen unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel unmittelbarer Übertritt aus der Gesetzlichen Krankenversicherung, aus einer Privaten Krankenversicherung oder die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, die Wartezeiten für die Krankenversicherung ganz oder teilweise weg.

Die meisten unserer Tarife haben Weltgeltung. Sie sind also weltweit - im Umfang der bestehenden Tarife - versichert.

 

Unsere Tarife B und WL sehen eine Anpassung des Versicherungsschutzes an Ihre neue Beihilfesituation ohne erneute Risikoprüfung und ohne erneute Wartezeiten innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten vor. Die Beihilfe kann sich zum Beispiel ändern durch:

  • Eintritt in den Ruhestand,
  • Veränderung der Kinderzahl durch Geburt eines Kindes,
  • Entstehen, Wegfall oder Änderung eines eigenen Beihilfeanspruchs des Ehegatten,
  • Wechsel der Dienststelle.

 

In der Privaten Krankenversicherung bleibt es - im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung - bei der Abrechnung zwischen Patient und Arzt. Bei stationärer Behandlung rechnen wir - auf Wunsch der Versicherten - die Unterkunftskosten direkt mit dem Krankenhaus ab.

 

Wir erstatten auch unbezahlte Rechnungen. Die Höhe der Erstattungen hängt vom gewählten Tarif ab.

 

Besteht eine Krankheitskostenvollversicherung, so empfehlen wir Ihnen - bevor Sie Kosten zur Erstattung einreichen - immer zu prüfen, ob die Beitragsrückerstattung günstiger für Sie wäre.

 

Wir bieten Ihnen nach fast allen Tarifen auch im Ausland optimalen Versicherungsschutz. Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir Ihren Vertrag prüfen und gegebenenfalls ergänzen können. In bestimmten Fällen (z. B. Auslandsstudium) kann eine besondere Bescheinigung erforderlich sein, die wir Ihnen auf Wunsch ausstellen.

Bei "kleineren" Rechnungen treten Sie in Vorleistung; d. h. Sie begleichen die Rechnung direkt vor Ort. Die Originalrechnung mit Diagnose reichen Sie nach Ihrer Reise bei uns ein und bekommen dann die tarifliche Leistung. In besonderen Notfällen und bei "hohen Rechnungen", z. B. im Falle stationärer Krankenhausbehandlung, wenden Sie sich bitte an unsere 24-Stunden Notrufzentrale +49 (0)2 61 4 98 - 99 01.

Krankenversicherungsverträge sind auf Lebenszeit angelegt. Daher enthält bereits die Beitragskalkulation der Privaten Krankenversicherung Rückstellungen für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Dies sind die sogenannten Alterungsrückstellungen. Für Verträge, die nach dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden, ist gesetzlich eine "Mitgabe" von Alterungsrückstellungen in der substitutiven Krankenversicherung vorgeschrieben, allerdings etwas begrenzt: Es werden die Rückstellungen auf den Versicherungsschutz beim Mitbewerber "übertragen", wie sie für eine Umstellung in den Basistarif (auf Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung) erforderlich wären.

Mit einer Anwartschaft "frieren" Sie Ihren derzeitigen Gesundheitszustand ein. So haben Sie die Möglichkeit (z. B. für Heilfürsorgeempfänger), diese Anwartschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Krankheitskostenvollversicherung nach den dann erforderlichen Tarifen umzustellen, wenn Sie später Anspruch auf Beihilfe oder als Arbeitnehmer Aussicht auf Versicherungsfreiheit haben.

Seit dem 1. Januar 2000 zahlen alle neu privat krankenvollversicherten Personen einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 % des Beitrags. Dieser ist spätestens mit Beginn des Kalenderjahres, das auf die Vollendung des 21. Lebensjahres des Versicherten folgt, zu erheben und endet in dem Kalenderjahr, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet.

 

Dieser gesetzlich vorgeschriebene Zuschlag wird für Sie in voller Höhe angelegt. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres, wird er zur vollen bzw. teilweisen Finanzierung von Beitragsanpassungen verwendet. Ansonsten zahlen Sie diesen 10 %-igen Zuschlag, um zusätzliche Rückstellungen für das Alter zu bilden.

 

 

Die Krankenversicherungsbeiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten. Als privat krankenvollversicherter Angestellter erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber seinen Anteil zur Krankenversicherung mit Ihrem Gehalt ausgezahlt. Die Abbuchung des gesamten Beitrags erfolgt dann von Ihrem Konto.

Die Debeka gibt zurzeit keine Versicherten-/Chipkarte aus. Die Produktion einer eigenen Chipkarte stellten wir zurück, weil der Gesetzgeber schon im Jahr 2006 eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einführen wollte, an deren Entwicklung sich auch der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) beteiligte. Aktuell stellt das Foto des Versicherten auf der Vorderseite der eGK-Chipkarte die einzige Neuerung dar und soll vor Verwechslung und Missbrauch schützen.

 

Die derzeitigen Chip-Karten anderer Unternehmen dienen in den meisten Fällen zur Übertragung der persönlichen Daten in die Software der Arztpraxen. Die damit oft gewünschte Funktion einer Kostenübernahmeregelung hingegen trifft jedoch nur auf die stationären Fälle zu. Hier arbeiten wir ohne Chip-Karte mit einem funktionierenden System.

 

In unserer täglichen Arbeit hat sich die klassische Form der individuellen Kostenübernahme bei stationären Aufenthalten bewährt. Hierzu ist es ausreichend, wenn der Versicherte im Krankenhaus angibt, bei der Debeka versichert zu sein. Das Einverständnis des Versicherten vorausgesetzt, kann sich nahezu jedes Krankenhaus mit uns in Verbindung setzen und direkt mit uns abrechnen.

 

Nicht zuletzt wegen der aktuellen gesundheitspolitischen Lage, warten wir die Entwicklung zur eGK ab, um unsere Mitglieder nicht doppelt mit den Investitionskosten für eine solche Chip-Karte zu belasten.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat die Grundversorgung der gesetzlich Krankenversicherten zum Ziel. Die Versicherungspflicht ist in der GKV an das Gehalt gekoppelt. Das heißt: Wird ein bestimmtes Einkommen überschritten (Jahresarbeitsentgeltgrenze), so steht es dem gesetzlich Versicherten nach der im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Frist frei, in die Private Krankenversicherung zu wechseln oder als freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt für das Jahr 2022 monatlich 5.362,50 Euro. Außerdem ist es möglich, Ehepartner und Kinder beitragsfrei in der GKV mitzuversichern, sofern diese Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das regelmäßige Einkommen nicht über 470 Euro monatlich (bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung nicht über 450 Euro) liegt.

 

Der allgemeine Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2022 14,6 % (erhöht um einen kassenindividuellen zusätzlichen Beitragssatz - im Schnitt 1,3%). Die Debeka BKK liegt mit 1,2 % unter diesem Schnitt.

Fragen und Antworten zu unseren Zusatztarifen finden Sie auf den jeweiligen Produktseiten für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Fragen und Antworten zu diesem Thema stellen wir Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

Sie haben noch eine andere Frage?

Dann stellen Sie sie uns am besten gleich – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.

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