Ambulante Zusatzversicherung
Was macht eigentlich eine ambulante Zusatzversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen soliden Gesundheitsschutz, lässt aber stellenweise auch Wünsche offen. Eine Ergänzung an der richtigen Stelle hilft Ihnen, sich passgenau nach Ihren Wünschen abzusichern.
Eine private ambulante Zusatzversicherung übernimmt ganz oder teilweise die Kosten für Leistungen, die Sie sonst aus eigener Tasche zahlen müssten. Dazu gehören ambulante Leistungen wie Sehhilfen, Verbands- und Heilmittel, Akupunktur oder Naturheilverfahren.
Warum eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll ist
Viele Menschen bevorzugen auch in der Medizin einen ganzheitlichen Ansatz – aber nicht jede gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich an den Kosten alternativer Heilmethoden wie z. B. Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie oder heilpraktische Behandlungen. Hier kommt eine Zusatzversicherung zum Zuge.
Brillenträger kennen den „Fluch des Kassengestells“: Modische Brillen sprengen oft den finanziellen Rahmen. Wem ein teures Gestell einfach besser steht, der muss trotzdem nicht verzweifeln: Eine Zusatzversicherung trägt einen Großteil der Kosten.
Zuzahlungen für Medikamente, Verbandsmaterial, Krankentransporte, aber auch verordnete Massagen oder Krankengymnastik: Der Katalog ist lang – doch eine Zusatzversicherung leistet in vielen Fällen.
Was die ambulante Zusatzversicherung der Debeka auszeichnet
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann die ambulante Zusatzversicherung der Debeka für Sie da ist
Fragen Sie sich, ob und in welchem Umfang Sie Ihre Familie mitversichern können?
Welche Absicherung wir für besondere Ansprüche anbieten
Für Menschen in den besten Jahren
Allgemeine Zusatzversicherung ab 55
Für gesetzlich Versicherte ab 55 Jahren bietet die Debeka einen eigenen ambulanten Zusatztarif – schließlich verändern sich die Versorgungsbedürfnisse im Alter deutlich. Ihnen bieten wir daher einen umfangreicheren Schutz und beteiligen uns in noch größerem Umfang bei:
- Brillen und/oder Kontaktlinsen
- nicht verschreibungspflichtigen Arzneien
- Krankenfahrten und -transporten
- Assistance-Leistungen (Vermittlung von geeigneten Ärzten, Terminvereinbarungen etc.)
- zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen
Sie möchten mehr über diesen Tarif wissen? Unser Beratungs-Team bespricht die Leistungen gerne im Detail mit Ihnen.
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer ambulanten Zusatzversicherung bei der Debeka kommen
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
Was Sie rund um unsere ambulante Zusatzversicherung sonst noch interessieren könnte
Ihr Versicherungsschutz beginnt normalerweise am nächsten Monatsersten. Auf Wunsch können Sie mit uns auch einen späteren Versicherungsbeginn vereinbaren. Wenn Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung bei uns bis zum 15. eines Monats abschließen, können Sie auch den Ersten des laufenden Monats als Versicherungsbeginn wählen.
In der privaten Krankenversicherung gelten sogenannte Wartezeiten. Das heißt, dass Sie auf viele Leistungen erst nach einem gewissen Zeitraum Anspruch haben.
Bei uns gibt es zum einen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Zum anderen gibt es eine besondere Wartezeit von acht Monaten, die zum Beispiel für Zahnbehandlungen und Zahnersatz gilt.
Ihr Debeka Ansprechpartner berät Sie gerne, welche Leistungen Sie ab welchem Zeitpunkt uneingeschränkt in Anspruch nehmen können.
Ihr Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie aber auch in monatlichen Raten zahlen können. Bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags erteilen Sie uns ein entsprechendes Lastschriftmandat – und wir buchen Ihren Beitrag auf Wunsch monatlich automatisch von Ihrem Konto ab.
Ihre Rechnung für ambulante Leistungen reichen Sie zunächst immer bei Ihrer Krankenkasse (gesetzliche Krankenversicherung) ein. Diese prüft Ihren Anspruch auf Kostenerstattung und bestätigt Ihnen auch deren Höhe.
Anschließend legen Sie uns die Rechnung und die Bestätigung Ihrer Krankenkasse vor. Wir berechnen Ihren Anspruch auf Kostenerstattung und überweisen den entsprechenden Betrag auf Ihr Konto.
Unser Tipp: Reichen Sie uns die Belege bequem mit unserem elektronischen Leistungsauftrag oder unserer Leistungs-App “Meine Gesundheit” ein.
Unsere ambulante Zusatzversicherung gilt auch im Ausland. Um bei einem Auslandsaufenthalt rundum bestens abgesichert zu sein (z. B. auch bei akuten Zahnproblemen), empfehlen wir Ihnen zudem unsere Auslandsreise-Krankenversicherung.
Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur Ambulanten-Zusatzversicherung, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.