Das Füreinander zählt

230 Mio Euro Cash-Back für unsere Mitglieder

Gemeinschaft, die sich auszahlt.

Mit einer privaten Krankenversicherung bei der Debeka entscheiden Sie sich nicht nur für fast 120 Jahre Erfahrung beim größten privaten Krankenversicherer Deutschlands, sondern Sie werden Teil einer starken Gemeinschaft, die sich auszahlt – auch wenn Sie gesund sind!

 

Wir sind eine Unternehmensgruppe, die genossenschaftlich geprägt ist. Wir wurden von Menschen für Menschen gegründet, um sich im Ernstfall gegenseitig zu unterstützen.

Bei uns sind Sie daher nicht nur versichert, sondern werden mit Vertragsabschluss auch Mitglied und profitieren neben erstklassigem Service und einem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis vor allem von gelebter Gemeinschaft, in der das Füreinander zählt.

 

Informieren Sie sich gleich über die private Krankenversicherung bei der Debeka und unseren individuellen und bedarfsgerechten Lösungen.

Cash-Back für ein gesundes Leben.

In der privaten Krankenversicherung der Debeka haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz und somit auch die Höhe des Beitrags auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abzustimmen. Wir garantieren Ihnen ein Leben lang hervorragende Leistungen rund um Ihre Gesundheit und belohnen Sie in unserer Gemeinschaft sogar, wenn Sie gesund bleiben.

 

Jetzt Mitglied werden und von bis zu 6 Monatsbeiträgen Cash-Back profitieren.

Rund

230 Mio. Euro

Cash-Back

für unsere Mitglieder.

Cash-Back
Was ist das?

Bei uns zählt das Füreinander. Daher sind wir für unsere Mitglieder da, wenn es darauf ankommt – wie zum Beispiel bei der Kostenerstattung im Krankheitsfall. In unserer starken Gemeinschaft zahlt sich aber auch eine gesunde Lebensweise aus. Nehmen Sie keine Gesundheitsleistungen in Anspruch, belohnen wir Sie mit einer Beitragsrückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen als Cash-Back.

Cash-Back
Wer profitiert davon?

Sie sind bereits Mitglied oder interessieren sich für eine private Vollversicherung? Dann sind Ihre Chancen auf Cash-Back gut. Wenn Sie jetzt noch gesund bleiben oder kleinere Beträge selbst zahlen, lohnt es sich wirklich! Reichen Sie in einem Kalenderjahr keine Aufträge zur Leistungsabrechnung ein, profitiert davon unsere gesamte Gemeinschaft und Sie erhalten von uns Cash-Back als Dankeschön.

Cash-Back
Wie viel gibt es?

Je nach Tarif erhalten Sie bis zu 6 Monatsbeiträge Cash-Back. Mehr dazu finden Sie in unseren FAQs oder Sie vereinbaren gleich einen Termin – telefonisch, per Videocall oder vor Ort in Ihrer Nähe.

Cash-Back
Warum gibt es das?

Ganz einfach: Sie nehmen keine Leistungen in Anspruch, weshalb Ihrer Debeka keine Verwaltungskosten entstehen. Also warum sollten Sie als Mitglied dann nicht auch davon profitieren?

Was uns auszeichnet

Euro beste Private Krankenversicherung Debeka
Deutschland Test und Focus Money Unternehmen des Jahres 2023 Debeka
Assekurata Unternehmensqualität Debeka Krankenversicherung Exzellent
map report Debeka Krankenversicherungsverein hervorragende Leistungen

Unser Tipp

Bevor Sie Kostenbelege einreichen, sollten Sie prüfen, ob sich unsere Beitragsrückerstattung vielleicht noch mehr für Sie lohnt.

Bei Fragen zur Cash-Back-Höhe helfen wir Ihnen gerne. Einen etwaigen Beihilfeanspruch für Beamte können Sie unabhängig davon geltend machen. 

Warum eine Private Krankenversicherung bei der Debeka?

Überzeugen Sie sich in diesem Video aus unseren Social-Media-Kanälen selbst. Entdecken Sie, was uns auszeichnet und warum die Debeka der richtige Partner an Ihrer Seite ist.

10 Gründe für die Debeka

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Youtube Vorschaubild
Die Vorteile der Debeka Krankenversicherung – 10 Pluspunkte
Zum Video

Die Top 10 im Überblick

Überdurchschnittliche Leistungsquote

Hohe Leistungsfähigkeit

Erträge aus Kapitalanlagen

Sparsame Verwaltungsführung

Cash-Back für unsere Mitglieder

Wirtschaftliche Größe 

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Wir sind Marktführer
in Deutschland

Unabhängigkeit zum Wohl der Mitglieder

Über 8.000 Mitarbeiter an mehr als 4.500 Orten bundesweit

Optimal versichert durch persönliche Beratung

Überzeugt? Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen dabei, die für Sie bedarfsgerechte Lösung zu finden. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.

 

Ihre Gesundheit ist ein hohes Gut. Und das Thema Krankenversicherung wirft sehr viele Fragen auf. Wir finden mit Ihnen gemeinsam den passenden Versicherungsschutz – und zwar wann und wo es Ihnen passt.

Fragen rund um die Beitragsrückerstattung

Sie waren im kompletten abgelaufenen Kalenderjahr – ununterbrochen und mit vollem Beitrag bzw. nach einem Ausbildungstarif (BBA) für Beihilfeberechtigte oder nach Tarif HS (nicht: Kinder und Jugendliche) – versichert. Versicherte Personen mit Kinder-, Jugendlichen-, Ruhens-, Anwartschaftsbeiträgen oder Beiträgen nach den Besonderen Bedingungen H für Hochschul- bzw. Berufsausbildung (BBH) sowie Personen im Notlagentarif zahlen einen verringerten Beitrag und können somit leider keine Beiträge zurückerhalten.

 

Leistungsfreiheit
Wir haben für das gesamte abgelaufene Kalenderjahr bzw. bei Versicherungsbeginn im Laufe eines Jahres für das verbleibende abgelaufene Kalenderjahr keine Leistungen ausgezahlt.

 

Beitragszahlung
Die fälligen Beiträge für das abgelaufene Kalenderjahr wurden bis spätestens 15. Januar des Folgejahres bezahlt.

 

Weiterbestehen
Die Versicherung besteht nach einem berücksichtigungsfähigen Tarif bis zum 30. Juni des Folgejahres weiter.
Ausnahme: Änderung oder Beendigung der Versicherung nach dem 31. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahrs wegen gesetzlicher Krankenversicherungspflicht oder Tod.

 

Nähere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Die Rückerstattung von Krankenversicherungsbeiträgen ist abhängig von den erwirtschafteten Überschüssen. Anders als bei den vertraglich vereinbarten Leistungen wird jährlich neu entschieden, ob und in welcher Höhe wir Beiträge an unsere Mitglieder erstatten können. Ebenfalls wird darüber entschieden, welche Tarife an der Ausschüttung teilnehmen.


Für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 wurde folgende BRE beschlossen:


Bisex-Tarife:

  • zweieinhalb durchschnittliche Monatsbeiträge* für die Haupttarife P/Z, PW/Z, PN, PNW, PNS, PNWS, PNmed, BSB, BSS, HK1, H7 und I bis IV
  • sechs durchschnittliche Monatsbeiträge* für Beihilfeberechtigte mit den Ausbildungstarifen P/ZA, PW/ZA, BSBA, BE-A**, BE1-A und BE2-A**.

Unisex-Tarife:

  • zweieinhalb durchschnittliche Monatsbeiträge* für die Haupttarife B, WL, N, NW, N-SB, NW-SB, Nmed und HS
  • sechs durchschnittliche Monatsbeiträge* für Beihilfeberechtigte mit den Ausbildungstarifen BA, WLA, BCA und BGA.
  • Sechs durchschnittliche Monatsbeiträge für den Beamtenanwärtertarif B-Easy.

Versicherte nach den oben genannten Ausbildungstarifen mit Versicherungsbeginn in der Zeit vom 1. Januar 2023 (2024) bis 31. Dezember 2023 (2024) erhalten die für das Geschäftsjahr 2023 (2024) festgelegte BRE-Höhe über 2023 (2024) hinaus - und zwar bis zum Wegfall der Besonderen Bedingungen A für Ausbildungszeiten.


Diese Reglung gilt sinngemäß auch für nach Tarif B-Easy versicherte Personen.

 

* durchschnittlicher Monatsbeitrag = 1/12 des anrechnungsfähigen Jahresbeitrags für die o. g. Tarife je versicherte Person. Der gesetzliche Zuschlag gemäß §149 Versicherungsaufsichtsgesetz, der auf die modifizierte Beitragszahlung (BBM) entfallende zusätzliche Beitragsanteil, sonstige Optionszuschläge nach den Tarifen PNW, PNWS, PNmed und BSS, Beitragszuschläge aufgrund ggf. anfallender Versicherungssteuer im EU-Ausland sowie Kinder-, Jugendlichen-, Ruhens-, Anwartschaftsbeiträge, Beiträge nach Besonderen Bedingungen H für Hochschulausbildung beziehungsweise Berufsausbildung, Beiträge des Notlangentarifs sowie Beiträge nach Besonderen Bedingungen A für Ausbildungszeiten, die oben nicht genannt sind, sind nicht berücksichtigungsfähig.


** Stufen S1 und S2
 

Grundsätzlich ist eine Ausschüttung teilnahmeberechtigten Personen möglich, auch wenn mitversicherte Angehörige Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen.

Entscheidend ist, wann die Behandlung stattfand bzw. wann Arznei- oder Heilmittel bezogen bzw. Hilfsmittel bestellt wurden.

 

Insbesondere bei Rechnungen, die Behandlungen in zwei Kalenderjahren betreffen, sollten Sie darauf achten, dass Sie keine Kosten für das Kalenderjahr geltend machen, für das Sie eine BRE anstreben. Machen Sie bitte auf der Rechnung oder dem Leistungsauftrag kenntlich, welche Aufwendungen nicht erstattet werden sollen.

Sie erhalten jährlich im August eine Information darüber, in welcher Höhe wir Ihnen Beiträge des abgelaufenen Kalenderjahres zurückerstatten. Die Auszahlung erfolgt dann Anfang September auf das bei uns hinterlegte Konto. Sie brauchen dafür nichts zu veranlassen.

Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wurde die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen neu geregelt. Inwieweit sich diese Gesetzesänderung auch auf die steuerliche Behandlung der BRE auswirkt, haben wir Ihnen hier ausführlich erläutert.

Um im konkreten Einzelfall die Frage beantworten zu können, ob es günstiger ist, einen Leistungsauftrag zu stellen oder die BRE in Anspruch zu nehmen, ist Folgendes nötig:

  • eine vollständige Erfassung der berücksichtigungsfähigen Versicherungsbeiträge des Steuerpflichtigen
  • die vorherige Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vor diesem Hintergrund außerstande sehen, individuelle Berechnungen durchzuführen. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen daher, sich an einen Steuerberater zu wenden.