Private Krankenversicherung für Selbständige & Freiberufler
Was macht eigentlich eine private Krankenversicherung für Selbständige & Freiberufler?
Gesundheit bedeutet Lebensqualität – und für Sie als Selbständigen oder Freiberufler sogar die Grundlage Ihrer Existenz. Schließlich können Sie nur dann Geld verdienen, wenn Sie gesund und belastbar sind. Entsprechend wichtig ist eine bezahlbare, aber leistungsstarke Absicherung.
Die private Krankenversicherung bietet Ihnen einen maßgeschneiderten Gesundheitsschutz, dessen Umfang und Kosten Sie individuell mitgestalten können.
Warum eine private Krankenversicherung für Selbständige & Freiberufler sinnvoll ist
Die Möglichkeiten der modernen Medizin sind riesig – die Kosten für medizinische Versorgung sind es auch. Eine private Krankenversicherung übernimmt den Großteil der Kosten für Sie: unter bestimmten Voraussetzungen auch für alternative Heilmethoden.
Jeder Mensch in Deutschland ist verpflichtet, sich zu versichern. Mit einer privaten Krankenversicherung kommen Sie dieser Pflicht nach – und sichern sich Leistungen weit über „Standard“.
Die private Krankenversicherung belohnt Sie, wenn Sie ein gesamtes Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch nehmen. Dann erhalten Sie entsprechende Beitragsrückerstattungen. Das rechnet sich.
In der PKV bedeutet ein höheres Einkommen nicht zwingend auch einen höheren Beitrag: Denn der ist von Ihren gewünschten Leistungen und Ihrem Alter abhängig – nicht von Ihrem Gehalt.
Das Leistungsversprechen der PKV: Der Versicherungsschutz, den wir vertraglich vereinbaren, steht Ihnen während der gesamten Laufzeit zu – anders als in der gesetzlichen Krankenkasse werden in der privaten Krankenversicherung keine Leistungen aus dem Vertrag herausgenommen.
Was die private Krankenversicherung der Debeka auszeichnet
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann die private Krankenversicherung der Debeka für Sie da ist
Welche Bedenken gegenüber der „Privaten“ Sie vergessen können
In der gesetzlichen zahle ich doch viel weniger als in der privaten Krankenversicherung.
Das stimmt so nur in den wenigsten Fällen. Bei vergleichbarer Leistung kann es bei relativ geringem Verdienst sein, dass die Gesetzliche für Sie persönlich günstiger ist. Denn die Gesetzliche berechnet den Monatsbeitrag nach Ihrem Einkommen – die Private nach den versicherten Leistungen. Wer viel verdient, zahlt auch einen hohen Beitrag in der Gesetzlichen. Bei der Debeka bleibt der Beitrag gleich – unabhängig von Ihrem Verdienst.
Mehrleistungen kosten in der privaten Krankenversicherung mehr – klar. Aber im Vergleich zu den Zusatzversicherungen, die Sie in der Gesetzlichen für diese Mehrleistungen separat abschließen müssten, können wir Ihnen diese Extras in der Regel günstiger anbieten. Nicht zuletzt erhalten Sie bei der Privaten sogar Leistungen, die ein gesetzlich Versicherter immer aus eigener Tasche zahlen muss.
Unterm Strich heißt das: Die private Krankenversicherung der Debeka bietet ziemlich viel für gar nicht so viel Beitrag.
Mit einer privaten Krankenversicherung zahlt man sich im Alter doch dumm und dusselig.
Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung bei der Debeka entscheiden, wählen Sie auch einen Partner, der lebenslang an Ihrer Seite sein will. Das bedeutet für uns, dass Sie sich auch im Alter den Schutz Ihrer Gesundheit leisten können. Deshalb bauen wir für Sie sogenannte Alterungsrückstellungen auf, mit denen wir Ihre steigenden Gesundheitskosten auch im Alter decken können. Und das in einem Umfang, der deutlich über dem Marktdurchschnitt liegt.
Mehr noch: Auf Wunsch können Sie sogar eine Option in Ihren Tarif einschließen, die Ihnen eine Beitragssenkung bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters sichert. Nicht zuletzt haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihren Schutz den aktuellen Bedürfnissen anzupassen – und so auch die Höhe Ihres Monatsbeitrags zu verringern.
Fragen Sie sich, ob und in welchem Umfang Sie Ihre Familie mitversichern können?
Wie Sie Ihren Krankenversicherungsschutz bei uns individuell erweitern können
Welche Absicherung wir für besondere Ansprüche anbieten
Die private Krankenversicherung für Studierende und Jung-Akademiker
Wir bieten Studierenden und Jung-Akademikern bis zum vollendeten 34. Lebensjahr eine hervorragende Absicherung zu besonders günstigen Konditionen.
Durch den frühen Einstieg in die private Krankenversicherung sichern Sie sich günstige Beiträge und genießen alle Vorteile der privaten Krankheitskostenvollversicherung.
Campus Future – Die Anwartschaft für Studierende
Mit dem frühzeitigen Abschluss der Debeka-Anwartschaft “konservieren” Sie als gesetzlich versicherter Studierender Ihren heutigen Gesundheitszustand.
Damit erhalten Sie den Schutz vor Risikozuschlägen in der privaten Krankenversicherung – und das bereits ab 1 Euro pro Monat.
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer privaten Krankenversicherung bei der Debeka kommen
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
Was Sie rund um unsere private Krankenversicherung sonst noch interessieren könnte
In der privaten Krankenversicherung gelten sogenannte Wartezeiten. Das heißt, auf viele Leistungen haben Sie erst nach einem gewissen Zeitraum Anspruch.
Bei uns gibt es zum einen die allgemeine Wartezeit von drei Monaten, zum anderen die besondere Wartezeit von acht Monaten. Letztere gilt zum Beispiel für Zahnbehandlungen und -ersatz, kieferorthopädische Behandlungen, Psychotherapie sowie Entbindung.
Wenn Sie aus einer gesetzlichen oder einer anderen privaten Krankenversicherung zu uns wechseln oder ein ärztliches Zeugnis vorlegen, können diese Wartezeiten ganz oder teilweise wegfallen. Wir beraten Sie dazu gerne.
Ihr Beitrag für den laufenden Monat ist jeweils zum Monatsanfang fällig. Bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags können Sie uns einfach ein entsprechendes Lastschriftmandat erteilen – und wir buchen Ihren Beitrag monatlich automatisch von Ihrem Konto ab.
Die überraschende Antwort lautet: Gar nicht. Die einzige Funktion der Chipkarte ist die elektronische Übertragung Ihrer Daten in die Software von Arztpraxen. Um Sie für diese kleine „Bequemlichkeit“ nicht mit Kosten belasten zu müssen, verzichten wir auf die Produktion einer eigenen Versichertenkarte.
Einschränkungen oder Nachteile haben Sie dadurch nicht. Beim Arzt gehen Sie in Vorleistung – und reichen Ihre Rechnung ein. Das gilt so auch für Krankenhausaufenthalte. Hier können Sie es sich aber auch besonders einfach machen: Erlauben Sie den direkten Austausch, rechnen wir gerne direkt mit der Klinik ab.
Sobald die vom Gesetzgeber geplante, elektronische Gesundheitskarte mit all Ihren Mehrwerten kommt, erhalten Sie als Versicherter der Debeka selbstverständlich ebenfalls eine der neuen, leistungsfähigen Chipkarten.
Nein, denn die Pflegeversicherung ist – genauso wie im gesetzlichen Kassensystem – eine eigenständige Versicherung. Damit Sie Ihrer Versicherungspflicht nachkommen können, möchten wir Ihnen unsere private Pflegeversicherung ans Herz legen.
Die meisten unserer privaten Krankenversicherungstarife gelten weltweit. Sie sind also grundsätzlich auch im Ausland – im vereinbarten Umfang – versichert.
Gern informieren wir Sie vorab – oder prüfen einen bereits bestehenden Vertrag und ergänzen ihn bei Bedarf um einen entsprechenden Auslandsschutz. In bestimmten Fällen kann eine besondere Bescheinigung erforderlich sein, die wir Ihnen auf Wunsch gerne ausstellen.
Mit einem Krankheitsfall im Ausland gehen Sie dann genauso um wie zu Hause: Kleinere Rechnungen begleichen Sie selbst direkt vor Ort. Die Originalrechnung mit der Diagnose reichen Sie nach Ihrer Rückkehr bei uns ein – und wir erstatten die Kosten gemäß Ihrem Tarif.
In besonderen Notfällen, z. B. im Fall einer stationären Behandlung im Krankenhaus, können Sie sich jederzeit an unsere telefonische Notrufzentrale wenden unter +49 261 498-9901.
Die private Krankenversicherung basiert grundsätzlich auf der Abrechnung zwischen Ihnen und Ihren Ärzten bzw. medizinischen Einrichtungen. Das heißt: Prinzipiell ist vorgesehen, dass Sie für alle entstehenden Gesundheitskosten in Vorleistung gehen.
Bei stationärer Behandlung rechnen wir die Unterkunftskosten auf Wunsch auch gerne direkt mit dem Krankenhaus ab. Für Sie wichtig zu wissen: Wir erstatten auch von Ihnen eingereichte Rechnungen, die Sie selbst noch nicht bezahlt haben. Besonders hilfreich ist das bei hohen Forderungen.
Die Höhe der Erstattungen hängt übrigens von Ihrem gewählten Tarif ab.
Bei kleineren Beträgen empfehlen wir Ihnen, genau nachzurechnen: Vielleicht lohnt es sich für Sie mehr, kleine Rechnungen nicht zur Erstattung einzureichen – und sich dafür am Ende des Jahres die Beitragsrückerstattung von bis zu 2,5 Monatsbeiträgen zu sichern.
Eine private Krankenversicherung begleitet Sie in der Regel Ihr ganzes Leben. Ihre monatlichen Beiträge werden von uns entsprechend kalkuliert. Das heißt: In jungen und in der Regel gesunden Jahren enthält Ihr Beitrag bereits eine gewisse „Reserve“ fürs Alter. Dies sind die sogenannten Alterungsrückstellungen.
Sollten Sie in der Zukunft zu einem anderen Versicherer wechseln wollen, geben wir Ihnen zumindest einen Teil dieser Rückstellungen mit – nämlich in der Höhe, wie sie für eine Umstellung Ihres Tarifs in den Basistarif (dieser leistet auf Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung) erforderlich wären.
Seit 2000 sind alle Menschen, die neu in die private Krankenvollversicherung eintreten, verpflichtet, einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 % ihres Beitrags zu zahlen. Diese Pflicht beginnt spätestens mit dem Jahr, das auf Ihren 21. Geburtstag folgt. Sie endet in dem Jahr, das auf Ihren 60. Geburtstag folgt.
Der Zuschlag wird für Sie in voller Höhe angelegt – bis zu Ihrem 65. Geburtstag. Danach wird dieses „kleine Vermögen“ dazu verwendet, Beitragsanpassungen (voll oder teilweise) zu finanzieren. Bleibt danach etwas von den Zuschlägen übrig, dienen diese als zusätzliche Alterungsrückstellungen (s. o.).
Wenn Sie ein ganzes Versicherungsjahr gesund bleiben oder kleine Rechnungen aus eigener Tasche begleichen, spart uns das Geld (klar), aber auch Aufwand in der Verwaltung. Diese Ersparnis geben wir in Form des sogenannten Cash-Backs an Sie zurück. Unsere Erstattung von bis zu 2,5 Monatsbeträgen pro Kalenderjahr kann sich Im Marktvergleich übrigens seit Jahrzehnten sehen lassen!
Cash-Back können Sie für sich und für jede mitversicherte Person erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es bestand im gesamten Kalenderjahr eine Versicherung in einem Tarif, der eine Beitragsrückerstattung vorsieht.1
- Wir haben im gesamten Kalenderjahr für die jeweilige Person keine Leistungen ausgezahlt.
- Sie haben alle Beiträge vollständig und spätestens bis zum 15. Januar des Folgejahres bezahlt.
- Ihre Versicherung bei uns bleibt mindestens bis zum 30. Juni des Folgejahres bestehen.2
Eine Information über die Höhe Ihrer Beitragsrückerstattung erhalten Sie jeweils im August des Folgejahres, die Auszahlung folgt automatisch im September per Überweisung auf Ihr Bankkonto.
1Wir berücksichtigen auch Personen, die im abgelaufenen Kalenderjahr nicht ganzjährig versichert waren, wenn eine erstmalige Vollbeitragspflicht nach diesem Tarif bestand.
2Eine Ausnahme ist die vorzeitige Änderung oder Beendigung der Versicherung im Folgejahr wegen gesetzlicher Krankenversicherungspflicht oder Tod.
Vereinfacht ausgedrückt: Sie können den Anteil Ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sonderausgabe geltend machen, der auf Versicherungsleistungen entfällt, die dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Das heißt im Umkehrschluss: Der Teil Ihrer monatlichen Beiträge, der Ihnen Mehrleistungen wie Chefarzt-Behandlung, Ein-/Zweibettzimmer und vieles mehr zusichert, ist nicht steuerlich absesetzbar.
Erhalten Sie am Jahresende eine Beitragsrückerstattung von uns, muss diese berücksichtigt und anteilig ebenfalls zwischen „Basis- und Mehrleistungen“ unterschieden werden.
Sie merken: Die Antwort auf diese Frage ist gar nicht so einfach. Einfach ist es allerdings, Ihre Steuervorteile trotzdem auszuschöpfen. Denn Sie müssen sich um die komplizierte Berechnung der absetzbaren Beitragsanteile gar nicht kümmern: Die Debeka übermittelt für Sie alle notwendigen Informationen an die Finanzverwaltung.
Damit Sie sich darauf verlassen können, dass Sie sich den entsprechenden Steuervorteil in jedem Fall sichern, wenden Sie sich für die weiteren Details bitte an Ihren Steuerberater.
Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.