Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter
Was macht eigentlich eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärter?
Gesundheit bedeutet Lebensqualität, das merkt man schon bei einer leichten Grippe oder Zahnschmerzen. Und auch, wenn Sie auf sich und Ihre Gesundheit Acht geben, können Sie Krankheiten oder Unfälle nie ganz ausschließen. Glücklicherweise kann die Medizin fast immer helfen – doch medizinische Versorgung kostet Geld.
Bereits als Beamtenanwärter haben Sie in der Regel Anspruch auf Beihilfe. Sie und bestimmte Familienangehörige erhalten also im Krankheitsfall von Ihrem Dienstherrn Zuschüsse zu Ihren Gesundheitsausgaben. Eine private Krankenversicherung ergänzt diese Beihilfe in der Regel auf 100 % der anfallenden Kosten.
Schon gewusst? Die Aufnahme in die PKV ist garantiert.
Die PKV garantiert allen Beamten zu Beginn ihrer Laufbahn eine Aufnahme - unabhängig von Vorerkrankungen und Gesundheitszustand. Einzige Voraussetzung: Der Antrag muss innerhalb eines halben Jahres nach der Verbeamtung gestellt werden.
Warum eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärter sinnvoll ist
Eine Krankenversicherung ist seit 2009 gesetzliche Pflicht – auch für Beamte bzw. Beamtenanwärter. Eine private Krankenversicherung bietet Ihnen die geforderte Absicherung.
Als Beamtenanwärter erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn Beihilfe zu Ihren Gesundheitskosten. Mit einer privaten Krankenversicherung sichern Sie ganz einfach und kostengünstig den „Rest“ ab, der durch die Beihilfe nicht abgedeckt ist.
Gesundheit ist teuer. Mit einer privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter erhalten Sie eine starke Gesundheitsversorgung zu günstigen Konditionen.
Sie möchten eine Familie gründen oder in ein anderes Bundesland umziehen? Kein Problem: Wenn sich Ihr Beihilfeanspruch ändert, lässt sich Ihr privater Versicherungsschutz ganz einfach anpassen.
Mit dem passenden Tarif in einer privaten Krankenversicherung plus Beihilfe können Sie sich auch Behandlungen gönnen, die Sie sonst womöglich komplett aus eigener Tasche zahlen müssten, z. B. Chefarztbehandlung oder Heilpraktiker. Ihr Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, die PKV den Rest.
Das Leistungsversprechen der PKV: Der Versicherungsschutz, den wir vertraglich vereinbaren, steht Ihnen während der gesamten Laufzeit zu – anders als in der gesetzlichen Krankenkasse werden in der privaten Krankenversicherung keine Leistungen aus dem Vertrag herausgenommen.
Möglicherweise sind auch Familienangehörige über Sie versichert – zum Beispiel Kinder oder Ehe- bzw. Lebenspartner. Auch deren Gesundheitskosten sichern Sie ab.
Was die private Krankenversicherung der Debeka auszeichnet
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann die private Krankenversicherung der Debeka für Sie da ist
Welche Bedenken gegenüber der Privaten Krankenversicherung Sie bedenkenlos vergessen können
Die private Krankenversicherung ist doch sehr teuer, oder? Da gibt’s doch günstigere Alternativen.
Speziell für Sie als Anwärter – und später als Beamter – gilt: Die private Krankenversicherung ist eine echte und gute Alternative. Denn wir passen Ihren Versicherungsschutz optimal an Ihren Beihilfeanspruch an. Bei uns zahlen Sie also nur Beiträge für den „Rest-Schutz“, den Sie wirklich brauchen.
Natürlich erhöhen Zusatzoptionen Ihren Beitrag – aber diese „Extras“ können Sie individuell zusammenstellen und so auch die Kosten beeinflussen. Außerdem erhalten Sie bei uns auch ohne “Extras” bereits einen umfassenden Versicherungsschutz.
Für Sie heißt das unterm Strich: Sie bekommen für Ihr Geld bei der Debeka wirklich viel Leistung zu günstigen Preisen.
Ich fürchte, im Alter kann ich mir die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten.
Vorab: Für Beamtenanwärter gelten besondere Ausbildungstarife. Doch hat es natürlich Vorteile, auch danach als Beamter bei der Debeka zu bleiben.
Denn indem wir für Sie – im Marktvergleich sehr hohe – Alterungsrückstellungen bilden, sorgen wir dafür, dass Ihre Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben. Auch haben Sie die Möglichkeit, Ihren Tarif und damit die Beitragshöhe später bedarfsgerecht anzupassen.
Fragen Sie sich, welche Beitragsvorteile Sie sich als Anwärter bei uns sichern können?
Wie Sie Ihren Krankenversicherungsschutz bei uns individuell erweitern können
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer privaten Krankenversicherung bei der Debeka kommen
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
Was Sie rund um unsere private Krankenversicherung sonst noch interessieren könnte
In der privaten Krankenversicherung gelten sogenannte Wartezeiten. Das heißt, auf viele Leistungen haben Sie erst nach einem gewissen Zeitraum Anspruch. Diese Wartezeiten werden immer vom Versicherungsbeginn ausgehend berechnet.
Bei uns gibt es zum einen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Zum anderen gibt es eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Diese gilt zum Beispiel für Zahnbehandlungen bzw. -ersatz, kieferorthopädische Behandlungen, Psychotherapie sowie Entbindung.
Wenn Sie aus einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu uns wechseln oder ein ärztliches Zeugnis vorlegen, können diese Wartezeiten ganz oder teilweise wegfallen. Wir beraten Sie gerne dazu.
Ihren Jahresbeitrag können Sie auf Wunsch in monatlichen Beiträgen jeweils zum Monatsanfang zahlen. Bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags erteilen Sie uns das entsprechende Lastschriftmandat – und wir buchen Ihren Beitrag automatisch monatlich von Ihrem Konto ab.
Die überraschende Antwort lautet: Gar nicht. Die einzige Funktion der Chipkarte ist die elektronische Übertragung Ihrer Daten in die Software von Arztpraxen. Um Sie für diese kleine „Bequemlichkeit“ nicht mit Kosten belasten zu müssen, verzichten wir auf die Produktion einer eigenen Versichertenkarte.
Einschränkungen oder Nachteile, besonders bei der Kostenübernahme, entstehen für Sie nicht. Beim Arzt gehen Sie in Vorleistung und reichen uns anschließend die Rechnung ein. Bei Krankenhausaufenthalten funktioniert das genauso – hier können Sie aber auch eine Direktabrechnung zwischen dem Krankenhaus und uns vereinbaren. Lassen Sie sich diese aber bitte in jedem Fall vorab von uns schriftlich bestätigten.
Nein, denn die Pflegeversicherung ist – genauso wie im gesetzlichen Kassensystem – eine eigenständige Versicherung. Damit Sie Ihrer Versicherungspflicht nachkommen können, legen wir Ihnen unsere private Pflegeversicherung ans Herz.
Die meisten unserer privaten Krankenversicherungstarife gelten weltweit. Sie sind also grundsätzlich – im Umfang Ihres gewählten Tarifs – auch im Ausland abgesichert.
Gern informieren wir Sie vorab oder prüfen einen bereits bestehenden Vertrag und ergänzen ihn bei Bedarf um einen entsprechenden Auslandsschutz. In bestimmten Fällen (z. B. bei einem Auslandsstudium) kann eine besondere Bescheinigung erforderlich sein, die wir Ihnen auf Wunsch gern ausstellen.
Mit einem Krankheitsfall im Ausland gehen Sie genauso um wie „zu Hause“: Kleinere Rechnungen begleichen Sie in Vorleistung direkt vor Ort. Die Originalrechnung mit Diagnose reichen Sie nach Ihrer Rückkehr bei uns ein – und wir erstatten die Kosten entsprechend Ihres Tarifs.
In besonderen Notfällen, z. B. für eine stationäre Behandlung im Krankenhaus, können Sie jederzeit den Debeka-Notrufservice unter +49 261 498-9901 kontaktieren.
Als Anwärter bleiben Sie für gewöhnlich langfristig bei einem Dienstherrn und an dessen Bedingungen zur Beihilfe gebunden. Dennoch kann sich Ihr persönlicher Anspruch auf Beihilfe natürlich ändern, beispielsweise durch die Geburt eines Kindes oder wenn Sie die Dienststelle wechseln.
In solchen Fällen können Sie Ihren Versicherungsschutz in der Regel ganz einfach anpassen – selbstverständlich ohne erneute Risikoprüfung oder Wartezeiten. Voraussetzung ist, dass Sie die Änderung Ihres Beihilfeanspruchs innerhalb von 6 Monaten bei uns anmelden.
Die private Krankenversicherung basiert grundsätzlich auf der Abrechnung zwischen Ihnen und Ihren Ärzten bzw. den medizinischen Einrichtungen. Das heißt: Prinzipiell ist vorgesehen, dass Sie die entstandenen Gesundheitskosten zunächst in Vorleistung übernehmen.
Bei stationären Behandlungen rechnen wir die Unterkunftskosten auf Wunsch auch gern direkt mit dem Krankenhaus ab. Außerdem besonders wichtig: Wir erstatten auch unbezahlte Rechnungen. Bedeutsam ist das natürlich gerade bei hohen Rechnungen, die Sie aus eigener Tasche gar nicht begleichen könnten.
Die Höhe der Erstattungen hängt dabei vom gewählten Tarif ab.
Bei kleineren Beträgen empfehlen wir Ihnen, genau nachzurechnen: Vielleicht lohnt es sich für Sie mehr, kleine Rechnungen nicht zur Erstattung einzureichen – und sich stattdessen für das entsprechende Kalenderjahr Cash-Back von bis zu 6 Monatsbeiträgen zu sichern.
Eine private Krankenversicherung begleitet Sie in der Regel Ihr ganzes Leben. Ihre monatlichen Beiträge werden von uns entsprechend kalkuliert. Das heißt: In jungen und in der Regel gesunden Jahren enthält Ihr Beitrag bereits eine gewisse „Reserve“ fürs Alter. Dies sind die sogenannten Alterungsrückstellungen.
Sollten Sie in der Zukunft zu einem anderen Anbieter wechseln wollen, geben wir Ihnen zumindest einen Teil dieser Rückstellungen mit – nämlich in der Höhe, wie sie für eine Umstellung Ihres Tarifs in den Basistarif (dieser leistet auf Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung) erforderlich wären.
Seit 2000 sind alle neu in die private Krankenvollversicherung eintretenden Menschen verpflichtet, einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 % ihres Beitrags zu zahlen. Diese Pflicht beginnt für die versicherten spätestens mit dem Jahr, das auf Ihren 21. Geburtstag folgt und endet im Jahr des 60. Geburtstags.
Der Zuschlag wird für Sie in voller Höhe angelegt – bis zu Ihrem 65. Geburtstag. Danach wird dieses „kleine Vermögen“ dazu verwendet, Beitragsanpassungen (voll oder teilweise) auszugleichen. Bleibt danach etwas von den Zuschlägen übrig, dienen diese als ergänzende Alterungsrückstellungen (s. o.).
Wenn Sie ein ganzes Versicherungsjahr gesund bleiben oder kleine Rechnungen aus eigener Tasche begleichen, spart uns das Geld (klar), aber auch Aufwand in der Verwaltung. Diese Ersparnis geben wir in Form des sogenannten Cash-Backs im nächsten Jahr an Sie weiter. Und das im Marktvergleich übrigens seit Jahrzehnten in überdurchschnittlicher Höhe: Für Beamte in Ausbildungsverhältnissen bis zu sechs Monatsbeiträge, für Beamte bis zu 2,5 Monatsbeiträge pro Kalenderjahr.
Eine Beitragsrückerstattung können Sie für sich und für jede mitversicherte Person erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es bestand im gesamten Kalenderjahr eine Versicherung in einem Tarif, der eine Beitragsrückerstattung vorsieht.
- Wir haben im gesamten Kalenderjahr für die jeweilige Person keine Leistungen ausgezahlt.
- Sie haben alle Beiträge vollständig und spätestens bis zum 15. Januar des Folgejahres bezahlt.
- Ihre Versicherung bei uns bleibt mindestens bis zum 30. Juni des Folgejahres bestehen.
Cash-Back in den Tarifen BA, WLA BCA und BGA zahlen wir schon ab dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr. Waren Sie nicht ganzjährig versichert, erhalten Sie die Rückerstattung anteilig, wenn Sie erstmalig in einem Tarif beitragspflichtig waren, der Cash-Back vorsieht.
Eine Information über die Höhe Ihrer Beitragsrückerstattung erhalten Sie jeweils im August des Folgejahres und wir überweisen den Betrag automatisch im September auf Ihr Bankkonto.
Vereinfacht ausgedrückt: Sie können den Anteil Ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen, der auf Versicherungsleistungen entfällt, die dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Das heißt im Umkehrschluss: Der Teil Ihrer monatlichen Beiträge, der Ihnen Mehrleistungen wie Chefarzt-Behandlung, Einbettzimmer und vieles mehr zusichert, ist nicht steuerlich absetzbar.
Erhalten Sie am Jahresende eine Beitragsrückerstattung von uns, muss diese berücksichtigt und dabei anteilig ebenfalls zwischen „Basis- und Premiumleistungen“ unterschieden werden.
Sie merken: Die Antwort auf diese Frage ist gar nicht so einfach. Trotzdem ist es einfach, Ihre Steuervorteile voll auszuschöpfen. Denn Sie müssen sich um die komplizierte Berechnung der absetzbaren Beitragsanteile gar nicht kümmern. Die Debeka übermittelt alle notwendigen Informationen an die entsprechenden Behörden, sodass Ihre Daten zuverlässig in der zentralen Datenbank ELStAM beim Bundeszentralamt für Steuern ankommen.
Derzeit ist es noch nicht möglich, dass Ihr Arbeitgeber auf diese Daten zugreifen kann, dies ist jedoch für die Zukunft geplant. Bis dahin können Sie Ihrem Arbeitgeber die Bescheinigung vorlegen, die Sie jährlich von uns erhalten. Dann werden die Beträge bereits bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Wenn Sie das nicht möchten, berücksichtigt Ihr Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren in der Lohnsteuerklasse III pauschal 3.000 Euro und in den übrigen Lohnsteuerklassen 1.900 Euro als Jahresbetrag.
Damit Sie sicher sein können, dass Sie sich den höchstmöglichen Steuervorteil sichern, wenden Sie sich für die weiteren Details am besten einfach an Ihren Steuerberater.
Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.