Auslandsreise-Krankenversicherung
Was macht eigentlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung?
Gerade wenn die Urlaubskasse eine hochwertige medizinische Versorgung nicht hergibt, können eine Erkrankung oder ein medizinischer Notfall in der Fremde schnell zum Problem werden. Und zur Belastungsprobe für Sie, Ihre Mitreisenden oder auch die Familie in der Heimat.
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihren Urlaub unbeschwert antreten und genießen können. Denn im Fall des Falles übernimmt sie weltweit die Kosten – unter anderem für ambulante, stationäre und sogar Zahnbehandlungen, Krankenrücktransporte und medizinische Hilfsmittel.
Warum eine Auslandsreise-Krankenversicherung wirklich wichtig ist
Die Gesetzliche zahlt selbst im europäischen Ausland oft nur einen Bruchteil der Krankheitskosten – in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen gar nichts. Hier leistet die Auslandsreise-Krankenversicherung.
Im Urlaub sind Sie meist aktiver als zuhause – und häufig auch anderen Risiken ausgesetzt. Deshalb ist gerade auf Reisen ein ausreichender Versicherungsschutz wichtig.
Was die Auslandsreise-Krankenversicherung der Debeka auszeichnet
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann die Auslandsreise-Krankenversicherung der Debeka für Sie da ist
Warum Sie sich ohne Auslandsreise-Krankenversicherung nicht ganz sicher sein können
Was Schlimmeres als Magen-Darm ist mir noch nie passiert – und das kostet ja nicht die Welt.
Stimmt. Aber unsere Auslandsreise-Krankenversicherung auch nicht. Und so ganz nebenbei bekommen Sie dann für nur 12 Euro im Jahr auch noch einen Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Zahnbehandlungen. Und das weltweit, 70 Tage lang für jede Auslandsreise.
Ich verreise nur ins EU-Ausland – und da bin ich ja von der Gesetzlichen geschützt.
Das ist im Prinzip richtig. Die Gesetzliche leistet innerhalb Europas sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Aber: Sie bekommen nur das erstattet, was im jeweiligen Urlaubsland von der dortigen Krankenversicherung übernommen wird – und das ist häufig weniger als bei uns. Außerdem werden die Kosten eines Krankenrücktransports gar nicht übernommen. Deshalb empfiehlt sich als ergänzender Schutz eine Auslandsreise-Krankenversicherung.
Fragen Sie sich, welchen Unterschied unsere Auslandsreise-Krankenversicherung in Ihrem Lieblingsurlaubsland macht?
Wie Sie unterwegs für die Extra-Portion Sicherheit sorgen
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung bei der Debeka kommen
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie passenden Tarif zu finden – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
Was Sie rund um unsere Auslandsreise-Krankenversicherung sonst noch interessieren könnte
Unsere Tarife gelten überall auf der Welt. Uneingeschränkt – natürlich nur, wenn Sie im jeweiligen Reiseland keinen Wohnsitz haben.
Dafür gibt es bei uns den Tarif ARL. Er schützt Sie bis zu 36 Monate bei Aufenthalten im Ausland die im Rahmen der Berufsausbildung oder -vorbereitung. Dieser Tarif eignet sich also beispielsweise für Referendare, Sprach- oder Austauschschüler, Au-Pairs und eben auch für Sie als Student. Einzige Bedingung: Sie müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und dürfen nicht älter als 40 Jahre sein. Ein Tipp: Bitte schließen Sie die Versicherung unbedingt rechtzeitig vor Ihrem Reiseantritt ab.
Der Vertrag im Tarif AR verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn Sie ihn nicht 3 Monate vor Ablauf kündigen. Im Tarif ARL hingegen vereinbaren Sie vorab die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts und können diesen unter bestimmten Voraussetzungen verlängern. Anschließend endet der Versicherungsschutz automatisch.
Sie haben in unserer zweiten E-Mail den Bestätigungslink angeklickt und die Bestätigung gesehen, dass Ihr Antrag übermittelt wurde? Dann sind Sie ab dem gewünschten Zeitpunkt bei Ihren nächsten Auslandsreisen über uns versichert.
* Den genauen Umfang und weitere Informationen zur Auslandsreise-Krankenversicherung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.