Amtshaftpflichtversicherung
Was macht eigentlich eine Amtshaftpflichtversicherung?
Unachtsamkeiten und Fehler passieren schnell. Auch wenn Sie gewissenhaft arbeiten – und besonders dann, wenn viel zu tun ist und schnelle Entscheidungen gefordert sind. Ihr Dienstherr, Bürger und andere betroffene Personen können dann Schadensersatzansprüche gegen Sie erheben.
In diesem Fall greift Ihre Amtshaftpflichtversicherung – als Zusatz zur privaten Haftpflicht für Angehörige des öffentlichen Dienstes.
Warum eine Amtshaftpflichtversicherung wirklich wichtig ist
Personen- und Sachschäden, die sich aus Ihrem Handeln im Dienst ergeben, können in die Millionen gehen. Ihre Amtshaftpflicht bewahrt Sie vor diesen finanziellen Folgen.
Sind die Forderungen gegen Sie unberechtigt, wehrt der Versicherer sie für Sie ab. Die Amtshaftpflicht hat also eine Doppelfunktion: Schadensersatz und passiver Rechtsschutz.
Was die Amtshaftpflichtversicherung der Debeka auszeichnet
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann die Amtshaftpflichtversicherung der Debeka für Sie da ist
Warum Sie sich ohne Amtshaftpflichtversicherung nicht ganz sicher sein können
Ich halte mich an alle Dienstanweisungen und arbeite stets sorgfältig. Was soll passieren?
Fehler können jedem unterlaufen – und sie führen schnell zu einem folgenschweren Schaden. Zudem können auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie formuliert werden. Diese wehrt eine Amtshaftpflichtversicherung für Sie ab. Mit anderen Worten: Sie haben es nicht immer selbst in der Hand. Und dann ist es gut, die passende Versicherung zu haben.
Ich bin Angestellter im ÖD, aber in keiner verantwortlichen Position. Wozu eine Amtshaftpflicht?
Auch wenn Sie nicht in einer verantwortlichen Position sind, können Unachtsamkeiten große Konsequenzen haben. Auch für Sie persönlich. Für die Folgen können Sie haftbar gemacht werden.
Fragen Sie sich, in welchem Umfang Sie sich absichern sollten?
Wie Sie Ihren Versicherungsschutz bei uns erweitern können
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer Amtshaftpflichtversicherung bei der Debeka kommen
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
Was Sie rund um unsere Amtshaftpflichtversicherung sonst noch interessieren könnte
Kurz: Ein Schaden, der sich als reine Zahl auf dem Bankkonto zeigt – also ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden. Ein Beispiel: Ein Finanzbeamter setzt die Körperschaftssteuer für einen Betrieb um 15.000 Euro zu niedrig fest. Als die interne Revision den Fehler feststellt, ist der Steuerbescheid schon rechtskräftig geworden, und der Betrag kann nicht mehr nachgefordert werden. Für solche Fälle empfehlen wir Ihnen unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Entsteht durch Ihr Handeln ein materieller Schaden, so übernimmt Ihre Amtshaftpflichtversicherung natürlich die Kosten. Allerdings prüfen wir Versicherer grundsätzlich zunächst, ob die Forderungen gegen Sie berechtigt sind – und wehren sie ab, wenn das nicht der Fall ist. Und das vor allem in Ihrem Interesse: Denn stellt sich heraus, dass Ihnen gar kein Fehler unterlaufen ist, dann ist das auch gut für Ihre berufliche Laufbahn. Insofern erfüllt die Amts-Haftpflichtversicherung eine Doppelfunktion: Schadensersatz und passiven Rechtsschutz.
Die Debeka versichert Angehörige des öffentlichen Dienstes. Also Beamte, Angestellte und Arbeiter von Bund, Ländern, Städten, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Nicht versicherbar sind Ärzte jedes Fachbereichs.
Ja, auch Regressansprüche werden von der Debeka übernommen.
Ja. Versichert sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche öffentlich-rechtlichen Inhalts. Das sind Schadensersatzforderungen, die der Dienstherr per Leistungsbescheid gegen den Bediensteten richtet.
Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur Amtshaftpflichtversicherung, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.