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Amtshaftpflichtversicherung

Ihre Berufshaftpflicht­versicherung im öffentlichen Dienst

Was macht eigentlich eine Amtshaftpflicht­versicherung?

Unachtsamkeiten und Fehler passieren schnell. Auch wenn Sie gewissenhaft arbeiten – und besonders dann, wenn viel zu tun ist und schnelle Entscheidungen gefordert sind. Ihr Dienstherr, Bürger und andere betroffene Personen können dann Schadensersatzansprüche gegen Sie erheben.

In diesem Fall greift Ihre Amtshaftpflichtversicherung – als Zusatz zur privaten Haftpflicht für Angehörige des öffentlichen Dienstes.

Warum eine Amtshaftpflicht­versicherung wirklich wichtig ist

 Personen- und Sachschäden, die sich aus Ihrem Handeln im Dienst ergeben, können in die Millionen gehen. Ihre Amtshaftpflicht bewahrt Sie vor diesen finanziellen Folgen.

 Sind die Forderungen gegen Sie unberechtigt, wehrt der Versicherer sie für Sie ab. Die Amtshaftpflicht hat also eine Doppelfunktion: Schadensersatz und passiver Rechtsschutz.

Vorteile

Was die Amtshaftpflicht­versicherung der Debeka auszeichnet

Unser Highlight

Hohe Deckungssummen: bis 50 Mio. Euro

Mit der Debeka gehen Sie auf Nummer sicher: Unsere Amtshaftpflichtversicherung sichert Sie bei Personen- und Sachschäden bis zu einer Summe von 50 Millionen Euro je Schadensfall ab. Für Vermögensschäden empfehlen wir zusätzlich unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Beitragsfreier Amtshaftpflichtschutz in der Ausbildung

Als Beamtenanwärter, Referendar oder Auszubildender im öffentlichen Dienst erhalten Sie Ihre Amtshaftpflichtversicherung bei der Debeka beitragsfrei. Vorausgesetzt, Sie sind bei einem Elternteil in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Schäden bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen

Wenn Sie ein Dienstfahrzeug nutzen und einen Schaden verursachen, kann Ihr Dienstherr Schadensersatz fordern. Doch keine Sorge, auch solche Regressansprüche sind bei der Debeka mitversichert – bis zu 50.000 Euro je Schadensfall und jetzt auch für Luft- und Wasserfahrzeuge (z. B. Wasserschutzpolizei oder Hubschrauberstaffel).

Schutz bei Verlust von staatlichem Eigentum für Uniformierte

Als Uniformierter sind Sie persönlich für Ihre Ausrüstungsgegenstände verantwortlich. Verlieren Sie Teile Ihrer Ausrüstung, haften Sie für den entstandenen Schaden. Wir übernehmen in diesen Fällen den Schadensersatz bis zu 5.000 Euro, auch für privat beschaffte Ausrüstungsgegenstände.

Passiver Rechtsschutz inklusive

Wir prüfen stets, ob Schadensersatzforderungen gegen Sie begründet sind – und wehren sie, wenn nötig, für Sie ab. Sie profitieren davon: Denn wird ein Fehler Ihrerseits festgestellt, hat das oft auch negative Auswirkungen auf Ihre Laufbahn.

Überzeugen Sie sich doch direkt selbst von unserem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis!

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4 von 5 Deutschen besitzen eine private Haftpflichtversicherung. Aber was macht so eine...
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Nicht jeder Schaden ist auch durch jede Haftpflichtversicherung abgedeckt. Es gibt...
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Beratungs-Champions in der Kundenbegeisterung

Füreinander da sein bedeutet für uns …

… gemeinsam Verantwortung übernehmen: Sie für die Allgemeinheit und wir für Sie.

Sie engagieren sich und übernehmen Verantwortung. Für uns, für die Gesellschaft. Damit für Sie und Ihre Lieben aus einer Unachtsamkeit im Amt keine finanzielle Katastrophe wird, halten wir Ihnen bei Ihrer Arbeit den Rücken frei. Und im Fall des Falles kommen wir für Personen- und Sachschäden auf.

Beispiele

Wann die Amtshaftpflicht­versicherung der Debeka für Sie da ist

Aufsichtspflicht & Schüler verletzt

In der großen Pause kommt es zu einer Rangelei, bei der ein Schüler verletzt wird. Ihnen als Lehrer wird vorgeworfen, Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen zu sein. Aber keine Sorge: Die Debeka bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse.

Schlüssel weg: Schließanlage neu

Sie verlieren Ihren Schlüssel zum Dienstgebäude und es stellt sich heraus: Die komplette Schließanlage muss ausgewechselt werden. Das wird teuer. Doch nicht für Sie: Denn die Debeka übernimmt die Kosten.

Wer anderen eine Grube gräbt...

Eine defekte Abwasserleitung verwandelt eine viel befahrene Kreuzung in einen übelriechenden Tümpel. Mit Hochdruck arbeitet Ihr Team der städtischen Feuerwehr daran. Müde gehen Sie nach getaner Arbeit nach Hause... mit dem diffusen Gefühl, etwas Wichtiges vergessen zu haben.

 

Und tatsächlich: Sie haben die Baugrube nicht abgesichert und ein Fußgänger muss nach dem Sturz in das Loch medizinisch versorgt werden. Sie bedauern das sehr und entschuldigen sich bei dem Verletzten – und die Debeka springt ein, falls es zu Schadensersatzforderungen kommt.

Poller übersehen, Dienstwagen beschädigt

Sie und Ihre Kollegin starten am frühen Morgen mit Ihrem Dienstfahrzeug zum ersten Einsatz. Nachdem die Sache geklärt ist, sind Sie beim Ausparken in Gedanken schon beim nächsten Fall – da ist es auch schon passiert: Sie nehmen einen Poller mit, das rechte Vorderlicht ist hinüber. Die Debeka lässt Sie natürlich nicht im Dunkeln stehen und regelt die Regressansprüche Ihres Dienstherrn.

Akte verlegt, Ansprüche verjährt

Eine falsch abgelegte Akte sorgt dafür, dass Sie Ansprüche Ihrer Behörde gegenüber einem Unternehmen nicht fristgerecht geltend machen – die Forderung nach Schadensersatz für die Ausfälle steht im Raum. Mit der zusätzlichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt die Debeka den Schadensersatz.

Haben Sie Fragen zu einem unserer Beispiele oder zu einer anderen Situation? Wir beraten Sie gerne.

Warum Sie sich ohne Amtshaftpflicht­versicherung nicht ganz sicher sein können

Ich halte mich an alle Dienstanweisungen und arbeite stets sorgfältig. Was soll passieren?

Fehler können jedem unterlaufen – und sie führen schnell zu einem folgenschweren Schaden. Zudem können auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie formuliert werden. Diese wehrt eine Amtshaftpflichtversicherung für Sie ab. Mit anderen Worten: Sie haben es nicht immer selbst in der Hand. Und dann ist es gut, die passende Versicherung zu haben.

Ich bin Angestellter im ÖD, aber in keiner verantwortlichen Position. Wozu eine Amtshaftpflicht?

Auch wenn Sie nicht in einer verantwortlichen Position sind, können Unachtsamkeiten große Konsequenzen haben. Auch für Sie persönlich. Für die Folgen können Sie haftbar gemacht werden.

Fragen Sie sich, in welchem Umfang Sie sich absichern sollten?

Julian Hoffmann und seine Kollegen erläutern Ihnen gerne alle Einzelheiten des Tarifs.

Wie Sie Ihren Versicherungsschutz bei uns erweitern können

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Viele Schäden im Bereich der öffentlichen Verwaltung sind reine Vermögensschäden, die sich nicht aus Personen- oder Sachschäden herleiten. Die Vermögensschadenhaftpflichversicherung deckt solche Schäden bis zu der von Ihnen gewählten Deckungssumme zwischen 50.000 und 1.000.000 Euro.

Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können

Persönliche Beratung und Betreuung an bundesweit über 4.500 Standorten

Innovationsklausel: Zukünftige beitragsneutrale Verbesserungen des Tarifs gelten automatisch auch für Ihren Vertrag

24h-Schadensservice unter Telefon 0800 8 88008222 (kostenfrei aus allen Netzen)

Besondere Konditionen für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in vielen Tarifen

Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer Amtshaftpflicht­versicherung bei der Debeka kommen

Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!

FAQ

Was Sie rund um unsere Amtshaftpflicht­versicherung sonst noch interessieren könnte

Kurz: Ein Schaden, der sich als reine Zahl auf dem Bankkonto zeigt – also ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden. Ein Beispiel: Ein Finanzbeamter setzt die Körperschaftssteuer für einen Betrieb um 15.000 Euro zu niedrig fest. Als die interne Revision den Fehler feststellt, ist der Steuerbescheid schon rechtskräftig geworden, und der Betrag kann nicht mehr nachgefordert werden. Für solche Fälle empfehlen wir Ihnen unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Entsteht durch Ihr Handeln ein materieller Schaden, so übernimmt Ihre Amtshaftpflichtversicherung natürlich die Kosten. Allerdings prüfen wir Versicherer grundsätzlich zunächst, ob die Forderungen gegen Sie berechtigt sind – und wehren sie ab, wenn das nicht der Fall ist. Und das vor allem in Ihrem Interesse: Denn stellt sich heraus, dass Ihnen gar kein Fehler unterlaufen ist, dann ist das auch gut für Ihre berufliche Laufbahn. Insofern erfüllt die Amts-Haftpflichtversicherung eine Doppelfunktion: Schadensersatz und passiven Rechtsschutz.

Die Debeka versichert Angehörige des öffentlichen Dienstes. Also Beamte, Angestellte und Arbeiter von Bund, Ländern, Städten, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Nicht versicherbar sind Ärzte jedes Fachbereichs.

Ja, auch Regressansprüche werden von der Debeka übernommen.

Ja. Versichert sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche öffentlich-rechtlichen Inhalts. Das sind Schadensersatzforderungen, die der Dienstherr per Leistungsbescheid gegen den Bediensteten richtet.

Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur Amtshaftpflichtversicherung, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Sie haben noch eine andere Frage?

Dann stellen Sie sie uns am besten gleich – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.