Tierhalterhaftpflichtversicherung
Was macht eigentlich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Oft passiert es ganz unerwartet: Ihr eigentlich gut erzogenes und freundliches Tier beschädigt fremdes Eigentum oder verletzt sogar jemanden. Als Tierhalter haften Sie in diesen Fällen persönlich für den entstandenen Schaden und mögliche Folgekosten – von der ärztlichen Behandlung über den Verdienstausfall bis hin zum Schmerzensgeld.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Risiken. Sie übernimmt etwaige Forderungen für entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von Ihren privat gehaltenen Hunden und Pferden verursacht werden.
Warum eine Tierhalterhaftpflichtversicherung wirklich wichtig ist
Niemand kann sicher vorhersagen, wie ein Tier in einer bestimmten Situation reagiert – und gerade Personenschäden können teuer werden. Deshalb ist es wichtig, ausreichend versichert zu sein.
Auch wenn es nicht Ihre Schuld war: Sie haften dennoch für Ihr Tier. Die Versicherung übernimmt die Kosten für den entstandenen Schaden und auch für die Folgekosten wie z. B. Schmerzensgeld.
Führt Ihr Nachbar oder ein Freund Ihren Hund aus, kann auch er haftbar gemacht werden, wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet. Beruhigend, dass Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung auch in diesem Fall die Kosten übernimmt.
Was die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Debeka auszeichnet
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Debeka für Sie da ist
Warum Sie sich ohne Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht ganz sicher sein können
Mein Hund ist gut erzogen und richtet keinen Schaden an.
Ein plötzliches Geräusch, eine ungewöhnliche Situation, instinktive oder triebgesteuerte Reaktionen auf Umweltreize – all das kann bei Ihrem Hund schnell zu unvorhersehbaren Reaktionen führen. Und auch im Spiel mit Hunden kommt es immer wieder zu ernsthaften Verletzungen von Mensch und Tier. Schützen Sie sich vor den damit verbundenen finanziellen Risiken mit unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Mein Pferd und ich sind ein eingespieltes Team – es gab noch nie eine gefährliche Situation.
Wie bei allen Tieren kann man auch bei einem Pferd Panik-Reaktionen niemals ausschließen: Das Wesen eines Tieres verändert sich mit dem Alter. Und auch die Begegnung mit anderen Menschen und Tieren oder die plötzliche Konfrontation mit einer bestimmten Situation können für Sie als Halter zu einem unkalkulierbaren Risiko werden. Genau dafür gibt es unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Fragen Sie sich, in welchem Umfang Ihr Tier abgesichert ist?
Wie Sie schnell und einfach zu ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung bei der Debeka kommen
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gern, den passenden Tarif für Sie zu finden – kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
Was Sie rund um unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung sonst noch interessieren könnte
Für Hunde und Pferde ist eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung allein aufgrund der jährlich gemeldeten Schadensfälle unbedingt empfehlenswert. Übrigens: Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen oder andere Kleintiere sind in unserer Privathaftpflichtversicherung bereits mitversichert.
Die Debeka versichert über die Tierhalterhaftpflichtversicherung ausschließlich privat gehaltene Haustiere. Zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehaltene Tiere können über unsere Gewerbeversicherung abgesichert werden. Dies gilt beispielsweise für die Bereiche Hunde- oder Pferdezucht und -dressur, Tier- und Viehhandel, Reitschulen oder Pferdeverleihe.
Über Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung der Debeka sind nicht nur Sie als Halter (Besitzer) versichert, sondern auch mögliche Hüter. Gemeint sind Personen, die Ihr Tier ohne gewerbliches Interesse und in Ihrem Auftrag beaufsichtigen – beispielsweise Bekannte, die das Tier für Sie ausführen. Oder der Nachbar, der Ihren Hund während eines Urlaubs in Pflege nimmt. Tierhüter, die Ihr Tier aus gewerblichen Gründen beaufsichtigen, sind nicht mitversichert.
Unter „Gefährdungshaftung“ versteht der Gesetzgeber die Haftung für Schäden, die nicht durch eigenes Verschulden oder eine widerrechtliche Handlung entstanden sind. Der Tierhalter haftet also schon allein deshalb, weil von seinem Tier Gefahren für andere ausgehen. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist deshalb in vielen Bundesländern bereits Vorschrift.
Über eine Jagdhaftpflichtversicherung bei der Debeka sind bis zu zwei Jagdhunde versichert. Damit sind auch sonstige durch das Tier versursachte Haftpflichtschäden abgedeckt – beispielsweise, wenn Ihr Jagdhund ein anderes Tier verletzt oder tötet.
Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.