Altersvorsorge

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Private Altersvorsorge: Auch für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

Beamte müssen sich keine Sorgen um ihre Versorgungslücke im Alter machen? Das ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube.

Tatsächlich erhalten Beamte maximal 71,75 % ihrer letzten Bezüge als Ruhegehalt – für den gewohnten Lebensstandard sollten es allerdings mindestens 80 % sein. 

 

Dieser Unterschied zeigt, dass auch Beamte eine Versorgungslücke haben. Und diese Lücke kann durch verschiedene Faktoren weiter wachsen – zum Beispiel eine vorzeitige Dienstunfähigkeit, Ausfallzeiten durch Elternzeit oder Teilzeitarbeit. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge zu beschäftigen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu gewährleisten.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Volles Ruhegehalt (71,75 %) erhalten Beamte erst nach 40 Jahren Dienstzeit
  • Frauen, Lehrkräfte und Polizeibeamte sind besonders gefährdet
  • Eine private Vorsorge ist notwendig, um den Lebensstandard zu halten

Wie groß ist Ihre Versorgungslücke?

Wussten Sie, dass nur die wenigsten Beamten das volle Ruhegehalt in Höhe von 71,75 % der letzten Bezüge erhalten? Nur wenn Sie mindestens 40 Jahre verbeamtet sind und für Bund oder Land arbeiten, haben Sie einen Anspruch auf das volle Ruhegehalt. Und diese Faktoren können Ihre Pensionshöhe beeinflussen:

Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit

Langes Studium und Referendariat

Krankheiten und Dienstunfähigkeit

Inflation

Rechenbeispiel

Anna Müller geht mit 67 Jahren in Rente und erhält eine gesetzliche Altersrente von 1.400 Euro. Außerdem bezieht sie eine Betriebsrente von 200 Euro. Um ihren gewohnten Lebensstandard zu halten, benötigt sie jedoch monatlich 2.000 Euro. Für Frau Müller ergibt sich daraus folgende Versorgungslücke:

  • Gesetzliche Rente: 1.400 Euro
  • Betriebsrente: 200 Euro
  • Monatliche Versorgungslücke: 400 Euro

Frau Müller fehlen im Rentenalter monatlich 400 Euro, um ihren Lebensstandard zu halten. Bei einer Lebenserwartung von 83 Jahren ist damit eine Lücke von insgesamt 76.800 Euro zu schließen.

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Lehrkräfte

Als Lehrkraft leisten Sie täglich wertvolle Arbeit für die Zukunft unserer Kinder. Doch wussten Sie, dass es erhebliche Unterschiede zwischen Ihrem aktuellen Verdienst und Ihrer künftigen Pension geben kann? Besonders Lehrkräfte sind von Faktoren betroffen, die die Höhe der Pension beeinflussen können.

 

Aufgrund des langen Studiums und Referendariats erfolgt die Verbeamtung oft erst zwischen dem 28. und 35. Lebensjahr. Dies führt zu weniger Beitragsjahren und somit zu einer geringeren Pension. Viele Lehrkräfte arbeiten zudem in Teilzeit – 19 % der Männer und 47 % der Frauen. Dies reduziert die Beitragsjahre weiter und damit die Pensionsansprüche. Darüber hinaus sind Lehrkräfte überdurchschnittlich häufig von Erkrankungen wie Burnout und Depressionen betroffen, was das Risiko der Dienstunfähigkeit erhöht. Mehr als 50 % der Lehrkräfte gehen krankheitsbedingt vorzeitig in den Ruhestand. Diese Faktoren können zu erheblichen finanziellen Lücken im Ruhestand führen. Sorgen Sie rechtzeitig vor und sichern Sie sich eine stabile Zukunft. Wir unterstützen Sie dabei!

Frauen im öffentlichen Dienst

Vor allem Frauen im öffentlichen Dienst sind oft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, die sich negativ auf ihre Pensionsansprüche auswirken können. Im Durchschnitt erhalten Beamtinnen weniger Pension als ihre männlichen Kollegen. Hauptursachen hierfür sind unter anderem Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeitarbeit – Lebensphasen, in denen sie weniger Beiträge leisten können. Diese Reduzierung oder Unterbrechung der Erwerbstätigkeit mindert die Höhe der Pensionsansprüche. Auch die höhere Lebenserwartung von Frauen sorgt dafür, dass sich ihre niedrigeren Pensionsansprüche über einen längeren Zeitraum erstrecken.

 

Diese Faktoren können zu erheblichen finanziellen Lücken im Ruhestand führen. Sorgen Sie rechtzeitig vor und sichern Sie sich eine stabile Zukunft. Machen Sie jetzt den PensionsCheck.

Polizeibeamte

Als Polizeibeamte geben Sie jeden Tag alles, um für die Sicherheit anderer einzustehen. Aber haben Sie schon mal an Ihre eigene Zukunftssicherung gedacht? Denn zwischen Ihrem aktuellen Verdienst und Ihrer künftigen Pension kann es erhebliche Unterschiede geben.

 

Aufgrund der hohen physischen und psychischen Belastungen in Ihrem Beruf besteht ein erhöhtes Risiko für Dienstunfähigkeit. Verletzungen im Dienst, stressbedingte Erkrankungen und andere gesundheitliche Probleme können dazu führen, dass Sie vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Diese Faktoren können zu einer verkürzten Dienstzeit und somit zu einer geringeren Pension führen.

 

Solche Risiken sorgen für erhebliche finanzielle Lücken im Ruhestand. Machen Sie jetzt den PensionsCheck und sorgen Sie rechtzeitig vor. Wir unterstützen Sie dabei.

So schließen Sie Ihre Pensionslücke

Eine private Rentenversicherung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, um Ihre finanzielle Zukunft im Ruhestand abzusichern. Egal, ob Sie Ihr Ruhegehalt aufstocken, flexibel bleiben oder eine Einmalzahlung nutzen möchten – wir haben die passende Lösung für Sie.

 Um im Alter weiterhin einen angenehmen Lebensstandard zu genießen, sollten Sie sich nicht ausschließlich auf Ihr Ruhegehalt verlassen. Eine private Rentenversicherung hilft Ihnen, die finanzielle Lücke zwischen dem Ruhegehalt und Ihren individuellen Lebensansprüchen zu schließen.

 Haben Sie bereits für das Alter gespart, eine Erbschaft erhalten oder eine Abfindung bekommen? Dieses Geld können Sie durch eine Einmal-Einzahlung in eine private Rentenversicherung umwandeln.

 Sind Sie sich noch unsicher, wie Sie Ihren Ruhestand finanziell und zeitlich gestalten möchten? Mit einer privaten Rentenversicherung genießen Sie sowohl Sicherheit als auch die Flexibilität, viele Entscheidungen erst dann zu treffen, wenn es soweit ist.

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Risiko: Dienstunfähigkeit

Schließen Sie Ihre Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos in Verbindung mit der privaten Debeka-Rentenversicherung ab. Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die Debeka dann den Beitrag für Ihre Altersversorgung.

Ihre wichtige Ergänzung: Dienstunfähigkeits­absicherung

Die Dienst­unfähigkeit ist für Beamte ein zusätzliches Risiko. Wer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst auszuüben, gilt als dienstunfähig. Dies kann besonders zu Beginn Ihrer Beamten­laufbahn lebenslange Folgen haben.

 

Sollten Sie noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet sein oder weniger als fünf Dienstjahre absolviert haben, erhalten Sie im Fall einer Dienst­unfähigkeit keine Versorgung durch Ihren Dienstherrn. Stattdessen werden Sie aus dem Beamten­verhältnis entlassen und erhalten lediglich eine Erwerbsminderungs­rente, die kaum über der Grundsicherung liegt.

 

Aber auch Beamte auf Lebenszeit müssen bei vorzeitiger Dienst­unfähigkeit lebenslange Einbußen hinnehmen. Wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, erhalten Sie bis zum Lebensende eine Pension, die sich nach den geleisteten Dienstjahren bemisst. Sind dies noch relativ wenige, fällt doch das Ruhegehalt entsprechend gering aus. Zudem orientiert sich das Ruhegehalt an den Bezügen der letzten zwei Jahre. Je kürzer also Ihre Dienstzeit war, desto niedriger ist in der Regel auch die Bemessungs­grundlage im Falle einer Dienst­unfähigkeit. Zwar gibt es eine Mindest­versorgung, deren Höhe je nach Bundesland variiert, doch diese ist mit dem herkömmlichen Ruhegehalt nicht vergleichbar und vergrößert Ihre Versorgungs­lücke.

 

Wichtig zu wissen: Etwa jeder fünfte Beamte wird im Laufe seines Lebens dienstunfähig. Um Ihren gewohnten Lebensstandard dauerhaft zu sichern, sollten Sie vorsorgen – mit einer Dienstunfähigkeits­absicherung und einer privaten Altersvorsorge.

Gründe für Dienstunfähigkeit

  • schwere Krankheiten
  • Unfälle
  • Verletzungen

Haben Sie Fragen zu unserer modernen Rentenversicherung oder zur Dienstunfähigkeitsabsicherung? Wir beraten Sie gerne.