Die Hintergründe
Wir sind gemeinschaftlich organisiert
Als die beiden größten und ältesten Unternehmen der Gruppe werden die Debeka Krankenversicherung und die Debeka Lebensversicherung unverändert in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) geführt. Ähnlich wie bei Genossenschaften sind sie nur ihren Mitgliedern verpflichtet.
Sogar die als Aktiengesellschaften gegründeten Unternehmen Debeka Bausparkasse, Debeka Allgemeine Versicherung und Debeka Pensionskasse folgen diesem Prinzip. Ihr Grundkapital wird ausschließlich von der Debeka Krankenversicherung und der Debeka Lebensversicherung gehalten. Sie sind ebenfalls auf das Ziel ausgerichtet, dauerhaft preisgünstige Leistungen zu bieten.
Wir sind jetzt viele Unternehmen
Seit unserer Gründung im Jahr 1905 haben wir uns vom reinen Krankenversicherer für Beamte zu einer Versicherungsgruppe entwickelt, die Versicherungsschutz für alle privaten Haushalte sowie kleine und mittlere Betriebe bietet. Heute zählt die Debeka mit mehr als 7 Millionen Mitgliedern und über 21 Millionen Verträgen zu den größten Versicherungsgruppen in Deutschland.
Wir sind Mit Herz und Seele persönlich für Sie da
Die Leistungsfähigkeit eines Versicherers zeigt sich nicht nur in der Größe des Unternehmens oder der Qualität seiner Produkte. Ebenso wichtig ist ein optimaler Service.
Für die Rundum-Betreuung unserer Mitglieder ist die räumliche Nähe entscheidend. Aktuell sind wir an mehr als 4.500 Orten in ganz Deutschland für unsere Mitglieder und Kunden erreichbar. Auch in Ihrer Nähe.
Auch die Debeka Geschäftsberichte belegen unsere Leidenschaft fürs Miteinander
Angaben gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung für den Debeka-Lebensversicherungsverein a. G.
Angaben gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung für den Debeka-Lebensversicherungsverein a. G.
Angaben gemäß § 15 der Mindestzuführungsverordnung für den Debeka-Lebensversicherungsverein a. G.
Wir sind Mitglied des GDV-Verhaltenskodex
Wir sind uns der Verantwortung für unsere Mitglieder und Interessenten bewusst. Aus diesem Grund sind wir als eines der ersten Unternehmen bereits 2013 dem GDV-Verhaltenskodex beigetreten. Er ist Zeugnis unseres Selbstverständnisses für einen fairen, redlichen und professionellen Vertrieb von Versicherungsprodukten.
Der Verhaltenskodex in kompakter Form
Die 11 Leitsätze des Verhaltenskodex
Die Bedürfnisse der Kunden stehen immer im Mittelpunkt
Die Beachtung der berechtigten Interessen und Wünsche der Kunden hat Vorrang vor dem Provisionsinteresse der Vertriebe.
Wer Versicherungen vermittelt, erklärt den Kunden seinen Status
Vermittler legen den Kunden beim ersten Geschäftskontakt ihren Status unaufgefordert klar und eindeutig offen und informieren über die Art und Quelle ihrer Vergütung.
Jede Empfehlung berücksichtigt Ziele, Wünsche und Bedürfnisse der Kunden
Dem Kunden werden die wichtigsten Merkmale des Versicherungsproduktes – einschließlich der Ausschlüsse vom Versicherungsschutz – für ihn verständlich aufgezeigt.
Jede Empfehlung zu einem Vertragsabschluss wird nachvollziehbar begründet und dokumentiert
Die Dokumentation der Beratung ist von besonderer Bedeutung. Sie macht sowohl die Empfehlung als auch die Entscheidung für die Kunden nachvollziehbar und muss deshalb mit besonderer Sorgfalt erfolgen.
Versicherungsprodukte werden bedarfsgerecht entwickelt und vertrieben. Die Entwicklung von Versicherungsprodukten wird am Bedarf der Kunden ausgerichtet
Einfache und verständliche Produktunterlagen sollen den Kunden die Sicherheit bieten, eine individuelle und bewusste Entscheidung treffen zu können.
Kunden werden nachhaltig betreut und bei gegebenem Anlass beraten
Grundlage für eine nachhaltige Kundenbeziehung sind Beratung und Betreuung der Kunden auch nach Vertragsschluss und bei konkreten Anlässen.
Qualifikation ist die Basis von ehrlichem, redlichem und professionellem Vertrieb
Versicherer stellen hochwertige Ausbildung der Vermittler sicher und arbeiten nur mit qualifizierten Vermittlern zusammen.
Die Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern wird gewahrt
Etwaige Interessenkonflikte werden sorgfältig geprüft und vermieden.
Versicherungsunternehmen bieten Kunden ein systematisches Beschwerdemanagement und ein Ombudsmannsystem
Der Kunde wird in geeigneter Form auf die bestehende unabhängige Schlichtungsstelle und das Beschwerdesystem hingewiesen.
Die Versicherungsunternehmen geben sich Compliance-Vorschriften und kontrollieren deren Einhaltung
Inhalte sind vor allem klare Regeln für den Datenschutz; die Beachtung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, die Ächtung von Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit; den Umgang mit Geschenken und Einladungen und sonstige Zuwendungen; Werbemaßnahmen und Unternehmensveranstaltungen sowie Vorschriften zur Vermeidung von Kollisionen privater und geschäftlicher Interessen.
Der Kodex ist verbindlich und transparent
Unabhängige Stellen prüfen im Abstand von drei Jahren die Umsetzung der Regelungen des Kodex – die Prüfungsberichte werden vom GDV veröffentlicht.
Die Prüfungsberichte zum Verhaltenskodex für den Vertrieb
Die Informationen zur Angemessenheitsprüfung
Mit dem Beitritt zum GDV-Verhaltenskodex hat sich die Debeka zu dessen Umsetzung und einer Angemessenheitsprüfung verpflichtet. Im Rahmen dieser Prüfung stellt sich die Debeka dem Urteil externer Experten.
Bereits zum 1. Januar 2016 fand eine neue – und erfolgreiche – Prüfung statt, in der die Debeka auch die Richtlinien des PKV-Tarifwechsels in den Prüfungsrhythmus integriert hat. Auch bei ihrer neuesten Angemessenheitsprüfung vom 31. Januar 2024 kam KPMG wieder zu einem positiven Ergebnis.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat die erste Angemessenheitsprüfung im März 2015 abgeschlossen. Der Prüfbericht bestätigt, dass unsere internen Regeln den Anforderungen des GDV-Verhaltenskodex entsprechen.
Eine ausführliche Beschreibung der Grundsätze und Maßnahmen der Debeka findet sich im Prüfungsbericht. Diesen hat der GDV zusammen mit der offiziellen Bestätigung der erfolgreichen Prüfung auf seiner Homepage veröffentlicht.
Wir bekennen uns zu Compliance - und darüber hinaus
Die Debeka lebt vom Vertrauen ihrer Mitglieder und Mitarbeiter sowie vom Vertrauen der Öffentlichkeit in ihre Integrität und Leistungsstärke. Daher ist ein regelkonformes Verhalten für uns selbstverständlich. Mehr noch: Unsere genossenschaftliche Unternehmenskultur verpflichtet uns, immer solidarisch und fair zu handeln. So garantieren wir unseren Mitgliedern den bestmöglichen Service und unseren Mitarbeitern sichere Arbeitsplätze.
Unsere Verhaltensrichtlinien
Die Debeka lebt vom Vertrauen ihrer Mitglieder bzw. Kunden sowie vom Vertrauen der Öffentlichkeit in die Leistungsstärke und Integrität der Unternehmensgruppe. Vertrauen ist eine Grundlage für unseren unternehmerischen Erfolg. Um dieses Vertrauen zu gewinnen und zu rechtfertigen, ist jeder Einzelne von uns zur Einhaltung des geltenden Rechts und zu verantwortungsvollem Handeln verpflichtet.
Die Vorstände sind sich bewusst, dass es durch die Ausweitung des Geschäftsbetriebs, die wachsende Anzahl von Gesetzen und nicht zuletzt durch die immer größer werdende Komplexität der rechtlichen Vorschriften und aufsichtsbehördlichen Vorgaben für die Betriebsangehörigen zunehmend schwerer wird, immer die richtige Entscheidung zu treffen. Um die Betriebsangehörigen bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen und Entscheidungshilfen zu geben, haben wir die folgenden Verhaltensrichtlinien verabschiedet. Diese sollen helfen, Rechtsrisiken zu erkennen und Rechtsverstöße zu vermeiden. Außerdem legen sie Grundsätze für einen fairen und vertrauensvollen Umgang untereinander fest.
Die Verhaltensrichtlinien stellen neben dem Unternehmensleitbild die Grundlage unseres täglichen Handelns dar.
Alle Betriebsangehörige der Debeka müssen die in ihrem Arbeitsumfeld einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorschriften sowie die internen Arbeitsanweisungen und Richtlinien des Vorstands beachten.
Alle Betriebsangehörigen sind gehalten, sich in ihrem Arbeitsumfeld aufrichtig und fair, mit Anstand und Integrität zu verhalten. Sie begegnen sich – auch in Konfliktsituationen – mit Respekt und Wertschätzung, handeln verantwortungsbewusst und kommunizieren sachlich. Dies gilt nicht nur für den Kontakt gegenüber Dritten, sondern auch im innerbetrieblichen Bereich. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Mitarbeiter- und Führungsleitbild. Dies verbietet es auch, die Stellung im Unternehmen bzw. als Vorgesetzter gegenüber Betriebsangehörigen für private Zwecke zu missbrauchen. .
Jeder Betriebsangehörige ist verpflichtet, das Ansehen der Debeka zu wahren.
Ein Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien kann eine Verletzung der arbeits- oder dienstvertraglichen Pflichten darstellen und deshalb arbeits- und zivilrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Ferner können auch empfindliche strafrechtliche Sanktionen drohen, wenn die Verletzung der aufgeführten Verhaltensrichtlinien zugleich einen Straftatbestand darstellt.
Berichte und Erklärungen der Debeka
Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind wir einzig und allein unseren Mitgliedern verpflichtet. Offen und ehrlich. Im Folgenden stellen wir Ihnen unsere Berichte über die Einhaltung der organisatorischen Pflichten, über die Solvabilität und Finanzlage sowie weitere Erklärungen über unser transparentes Handeln als Downloads zur Verfügung.