Seit 2022 besteht der gesetzliche Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) von Apotheken. Diese Maßnahmen gehen über die reine Beratung und Information hinaus und haben das Ziel, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen.
Was sind pharmazeutische Dienstleistungen?
Pharmazeutische Dienstleistungen sind Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie. In diesem Rahmen können Apotheken Patientinnen und Patienten bei bestimmten Erkrankungen unterstützen und so zum Therapieerfolg beitragen.
Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) wurde der Anspruch auf jene Leistungen gesetzlich festgeschrieben. Dies umfasst die folgenden pharmazeutischen Dienstleistungen:
Erweiterte Medikationsberatung bei Patientinnen und Patienten mit Polymedikation
Die Einnahme von mehreren Medikamenten gleichzeitig (Polymedikation) erhöht das Risiko für potenzielle Wechsel- und Nebenwirkungen und kann zu Kontraindikationen sowie weiteren Problemen führen.
Bei der erweiterten Medikationsanalyse werden alle Medikamente (einschließlich der Selbstmedikation durch freiverkäufliche Präparate) sorgfältig überprüft, um mögliche arzneimittelbezogene Probleme zu identifizieren. Hierbei wird besonders auf Doppelmedikation, Interaktionen der Arzneimittel und Anwendungsschwierigkeiten geachtet.
In der Regel wird die Dienstleistung von speziell geschulten Apothekerinnen und Apothekern durchgeführt, die über das nötige Fachwissen und die entsprechende Fortbildung verfügen. Das Ergebnis der Analyse sind individuelle Empfehlungen zur Dosierung, Einnahmezeitpunkt oder Wechsel der Medikation, die in einem aktualisierten Medikationsplan erfasst werden. Ziel ist es, die Arzneimitteltherapie zu optimieren und die Sicherheit und Lebensqualität zu erhöhen.
Anspruchsberechtigt sind Versicherte, die mindestens fünf verordnete systemisch wirkende Arzneimittel in Dauermedikation einnehmen. Nach zwölf Monaten oder bei einer erheblichen Umstellung der Arzneimittel kann eine persönliche Beratung erneut in Anspruch genommen werden.
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung der Inhalationstechnik
Bei einer Neuverordnung von inhalativen Arzneimitteln oder einem Wechsel der Inhalationstechnik haben Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren alle 12 Monate Anspruch auf die korrekte Einweisung und Schulung der Inhalationstechnik. Dies kann beispielsweise bei Asthma oder COPD der Fall sein.
Während der Einweisung wird den Versicherten vermittelt, wie das Inhalationsgerät richtig verwendet wird, um die optimale Wirkung zu erzielen. Auch kann in der Apotheke die korrekte Durchführung an einem Dummy-Gerät geübt werden. Gemeinsam mit geschultem Personal werden mögliche Anwendungsfehler identifiziert und gelöst.
Es ist ratsam, regelmäßig eine Auffrischung der Inhalationstechnik zu erhalten, um sicherzustellen, dass die Anwendung weiterhin korrekt erfolgt und mögliche Fehler vermieden werden.
Pharmazeutische Betreuung bei oraler Krebstherapie
Die pharmazeutische Betreuung bei oraler Krebstherapie beinhaltet die Unterstützung von Patientinnen und Patienten, die für ihre Krebsbehandlung orale Antitumortherapeutika einnehmen. Bei Erstverordnung oder wiederholter Verordnung eines Antitumortherapeutikums steht speziell geschultes pharmazeutisches Personal beratend zur Seite, um sicherzustellen, dass die Medikamente korrekt eingenommen und Fragen zur Therapie beantwortet werden.
Bei Bedarf kann zwei bis sechs Monate nach der Beratung ein Folgegespräch vereinbart werden, um mögliche Anwendungsprobleme zu lösen und Nebenwirkungen zu besprechen.
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantation
Diese Dienstleistung umfasst die Unterstützung von Patientinnen und Patienten, die eine Organtransplantation erhalten haben. So soll sichergestellt werden, dass die immunsuppressive Therapie korrekt eingehalten wird, Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten vermieden und mögliche Nebenwirkungen überwacht werden. Ziel ist es, die Transplantatfunktion zu erhalten und das Risiko von Abstoßungsreaktionen zu minimieren.
Anspruchsberechtigt sind alle, die ein Immunsuppressivum nach einer Organtransplantation neu verordnet bekommen oder das Präparat gewechselt haben. Bei Bedarf kann nach zwei bis sechs Monaten ein Folgegespräch vereinbart werden, um potenzielle Probleme und Nebenwirkungen zu besprechen.
Die Beratung trägt dazu bei, die langfristige Gesundheit und Lebensqualität nach einer Organtransplantation zu verbessern.
Standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck
Die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck zielt darauf ab, das individuelle Risiko von Patientinnen und Patienten mit Bluthochdruck für kardiovaskuläre Ereignisse wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle zu bewerten. Dabei werden zum Beispiel die Faktoren Alter, Geschlecht, Blutdruckwerte, Cholesterinspiegel, Rauchverhalten und Vorerkrankungen berücksichtigt.
Durch die Risikoerfassung kann eine fundierte Einschätzung des individuellen Risikos vorgenommen und entsprechende Maßnahmen zur Prävention empfohlen werden. Dazu gehören beispielsweise die Anpassung der Medikation und des Lebensstils (gesunde Ernährung, regelmäßige Bewegung) sowie die Überwachung des Blutdrucks.
Die pharmazeutische Dienstleistung kann jährlich in Anspruch genommen werden, sofern eine diagnostizierte Hypertonie vorliegt und mindestens ein verordnetes Antihypertensivum seit mindestens zwei Wochen eingenommen wird.