Was kann ich von der Steuer absetzen?

Veröffentlicht am: 11.03.2025

Die wichtigsten Tipps für die Steuererklärung: Kein Geld verschenken

Kaum etwas schieben wir so lange vor uns her wie die Steuererklärung. Dabei kann die ungeliebte Pflicht zum Geldsegen werden, wenn man weiß, was man überhaupt von der Steuer absetzen kann und was dafür nötig ist. Die Debeka, eine der größten Versicherungsgruppen und Bausparkassen in Deutschland, informiert, welche persönlichen Ausgaben berücksichtigt werden könnten. Hier sind die wichtigsten:

Nicht vergessen: Etliche Vorsorgeaufwendungen sind von der Steuer absetzbar.

Werbungskosten

Werbungskosten sind privat bezahlte Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Dazu zählen Arbeitsmittel wie Computer, Büromaterial, Fachliteratur, ebenso Fortbildungskosten für Seminare und Studiengebühren. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Kosten für Bewerbungen sowie Reisekosten zum Vorstellungsgespräch zählen ebenfalls dazu. Grundsätzlich berücksichtigt das Finanzamt bei allen Arbeitnehmern die Werbungskostenpauschale, die in unregelmäßigen Abständen angepasst wird. Belege für Werbungskosten zu sammeln lohnt sich also erst, wenn abzusehen ist, dass man höhere Ausgaben als die Pauschale hat, z. B. bei sehr langer Anfahrt zum Arbeitsplatz, bei häufiger Auswärtstätigkeit oder bei hohen Weiterbildungskosten.

 

Sonderausgaben
Das sind private Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind: zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen, wie Beiträge für Basisleistungen der privaten oder gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge für eine Vielzahl von privaten Rentenversicherungen. Geld- und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen, Kirchensteuer sowie Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige mindern ebenfalls die Steuerlast. Kosten für Kinderbetreuung oder Ausbildung können als Sonderausgaben abziehbar sein.

 

Außergewöhnliche Belastungen
Diese Ausgaben entstehen durch besondere Umstände und können teilweise absetzbar sein: privat bezahlte Krankheitskosten (Arztkosten, Medikamente, Krankenhausaufenthalte) oder Pflegekosten für Angehörige. Kurkosten sowie Mehrkosten, die auf eine Behinderung zurückzuführen sind, führen ebenfalls zu außergewöhnlichen Belastungen.

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Unter Umständen wirken sich die Kosten für Reinigungskräfte und Gärtner im Privathaushalt steuermindernd aus. Ebenso können 20 Prozent der Lohnkosten bei Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung der selbst bewohnten Immobilie geltend gemacht werden. Unter diese Handwerkerleistungen fallen beispielsweise die Kosten für den Schornsteinfeger.

 

Homeoffice-Pauschale
Im Rahmen der Tätigkeit von zu Hause aus kann eine Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag bis zu einem Gesamtbetrag von 1.260 Euro jährlich (Stand 2025) geltend gemacht werden.

 

Tipps: Belege und Quittungen sammeln in den Bereichen, die entsprechende Pauschalen überschreiten könnten. Dabei beachten, dass Pauschalen sich möglicherweise ändern. Um sicherzugehen, dass alle Absatzmöglichkeiten ausgeschöpft sind und alles korrekt ist: Rat vom Steuerberater einholen. Und: Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nicht verpassen!
 

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