Was ändert sich mit der Heirat?
Was die standesamtliche Trauung bewirkt und was zu tun ist – Die wichtigsten Fakten
In Erinnerung bleibt meist das rauschende Fest bei einer Hochzeit. Doch das Entscheidende ist die standesamtliche Trauung. Denn damit ändert sich einiges. Die Debeka, eine der größten Versicherungen und Bausparkassen in Deutschland, weiß, was genau das ist und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben.
Durch die Unterschrift auf der Heiratsurkunde ändert sich einiges.
Die Namensfrage
Oft die erste Hürde der Zweisamkeit: Gibt einer der Eheleute den eigenen Namen auf? Behält jeder seinen? Kommt ein Doppelname als Familienname infrage? Das soll ab Mai möglich sein, wenn die Änderung des Namensrechts in Kraft tritt. Spätestens bei einem gemeinsamen Kind müssen sich die Eltern für seinen Geburtsnamen entscheiden. Möglich ist der Familienname eines Elternteils oder ein Doppelname aus beiden. Mit einem neuen Namen werden bisherige Ausweisdokumente ungültig. Personalausweis und Reisepass sind bei Stadt- oder Gemeindeverwaltung zeitnah zu ändern. Zwar besteht keine Pflicht, den Führerschein bei einer Namensänderung sofort umschreiben zu lassen, bei Fahrzeugpapieren aber schon. Zuständig ist die Kfz-Zulassungsstelle. Eine Namensänderung muss dem Arbeitgeber, Versicherungen, Krankenkasse, Banken und Finanzinstituten sowie Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Telefon) mitgeteilt werden.
Neue Steuerklasse
Sobald eine Eheschließung im Standesamt vollzogen ist, wird die Finanzbehörde darüber informiert. Verheiratete erhalten generell beide Steuerklasse IV. Bei großen Einkommensunterschieden lohnt es sich, den Wechsel in III und V (so genanntes Ehegattensplitting) beim Finanzamt zu beantragen und dadurch Steuern zu sparen.
Güterstand
Eine Ehe in Deutschland ist automatisch eine so genannte Zugewinngemeinschaft, falls kein Ehevertrag besteht. Das bedeutet, dass jeder das Vermögen, mit dem er in die Ehe gegangen ist, behält. Im Fall der Scheidung wird das während der Ehe aufgebaute Vermögen zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Mit einem Ehevertrag kann etwa die Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen, Gütergemeinschaft, Gütertrennung oder eine Regelung zum Unterhalt vereinbart werden.
Im Todesfall
Stirbt ein Ehepartner, kann Anspruch auf Hinterbliebenenrente bestehen. In der Regel haben Eheleute Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes. Seine Höhe hängt davon ab, wer noch erbberechtigt ist, welcher Güterstand existiert und ob es ein Testament gibt.
Unterhalt
In einer Ehe sind beide verpflichtet, zum Unterhalt der Familie beizutragen: durch Arbeit, Vermögen oder Haushaltsführung. Die Verpflichtung zum Unterhalt für einen angemessen Lebensunterhalt gilt in der Regel auch nach einer Trennung oder Scheidung.
Versicherungen
Durch den neuen Familienstand ergeben sich bei Versicherungen oft Vorteile durch Familientarife und Rabatte, zum Beispiel in der Haftpflicht-, Unfall- oder Rechtsschutzversicherung. Bei Renten- und Lebensversicherungen wird in der Regel der Ehepartner abgesichert. Sinnvoll ist hier eine Analyse, die zeigt, was nötig ist und was wegfallen kann.