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Wie sind Anwärter im öffent­lichen Dienst kranken­versichert?

Veröffentlicht am: 21.03.2023

Wie Beihilfe, Heilfürsorge und private Krankenversicherung zusammenspielen


Es geht los als Anwärter im öffentlichen Dienst, etwa bei Polizei, Feuerwehr, Zoll, Justiz, in der Verwaltung oder in der Schule? Dadurch ändert sich Vieles. Neben den Herausforderungen im neuen Beruf gibt es einiges zu regeln, vor allem die Art der Krankenversicherung. Was sich ändert und was zu tun ist, weiß die Debeka, einer der größten Beamtenversicherer in Deutschland.

 

 


Was ändert sich als Anwärter?


Im Gegensatz zu Arbeitnehmern erhalten Beamte und Beamtenanwärter keinen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag. Beamte werden ernannt und bekommen eine Urkunde darüber. Bei ihnen entfallen die üblichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Der Dienstherr, also der Arbeitgeber – das ist die Kommune, das Bundesland oder der Bund – hat eine Fürsorgepflicht im Krankheitsfall und für den Ruhestand.

 

Was sollten Anwärter bei Dienstantritt tun?


Anwärter müssen sich um ihre Kranken- und Pflegepflichtversicherung kümmern. Da man sich dabei oft für das ganze Leben festlegt, sollten sie sich unverbindlich beraten lassen. Sinnvoll ist außerdem die Absicherung gegen andere Risiken, die sich mit der neuen Tätigkeit auftun, zum Beispiel eine Dienstunfähigkeits- und Amtshaftpflichtversicherung.

 

Wie sind Anwärter krankenversichert?


Anstelle der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht tritt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Form von Heilfürsorge oder Beihilfe. 92 Prozent der Beamten wählen die klassische Beihilfe. Die übernimmt 50 bis 90 Prozent der Krankheitskosten, also zum Beispiel von Arzt- und Krankenhausrechnungen, rezeptpflichtigen Medikamenten sowie Hilfsmitteln. Die Restkosten decken Beamte über eine private Krankenversicherung ab. Eine wenig genutzte Option ist die gesetzliche Krankenversicherung, wobei Beamte in der Regel auch den für Arbeitnehmer üblichen Arbeitgeberanteil selbst zahlen müssen. Bestimmte Beamtengruppen erhalten während der aktiven Dienstzeit zunächst Heilfürsorge, also eine angemessene Behandlung im Krankheitsfall als Sachleistung, und später Beihilfe – manche nach der Ausbildung, manche erst im Ruhestand.

 

Versorgung optimieren


Wer Heilfürsorge bekommt und eine bessere Versorgung als regulär vorgesehen möchte, kann gegebenenfalls eine Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen. Das gilt zum Beispiel für den zahnärztlichen, ambulanten und stationären Bereich.

 

Was ist eine Anwartschaft?


Wer eine sogenannte kleine Anwartschaft für die private Krankenversicherung bei Dienstantritt frühzeitig abschließt, „friert“ den Gesundheitszustand in jungen Jahren ein und vermeidet so Risikozuschläge – und damit verbunden höhere Beiträge – aufgrund bestimmter Erkrankungen, wenn man sich später privat krankenversichern möchte. Im Gegensatz dazu kostet eine große Anwartschaft zwar etwas mehr, allerdings wird hier zusätzlich auch das jüngere Eintrittsalter „konserviert“. Das heißt bei späterer „Aktivierung“ einer privaten Krankenversicherung wird ein entsprechender Beitragsnachlass angerechnet und der Beitrag fällt im Vergleich zu einer kleinen Anwartschaft dann für die Zukunft geringer aus.

 

Wie sind Beamte pflegeversichert?


Wer nicht gesetzlich versichert ist, muss zum Dienstbeginn eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Sie greift, wenn man den Alltag aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bewältigen kann und auf Hilfe angewiesen ist – zu Hause oder im Pflegeheim. Es gibt sie bei privaten Krankenversicherern.

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