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Herbst-Urlaub abgebrochen: Wer bringt uns wieder nach Hause?

Veröffentlicht am: 14.10.2022

Wenn die Reise früher als geplant enden muss

 

Endlich Urlaub! Doch manchmal führen unvorhersehbare Ereignisse dazu, dass man die Tour vorzeitig abbrechen muss. Die Debeka, eine der größten Versicherungen und Bausparkassen in Deutschland, weiß, wer hilft und wie man sich für solche Fälle richtig absichert.

 

 

Wann greift die Reiseabbruchversicherung?

 

Die Reiseabbruchversicherung zahlt, wenn die Reise aus einem triftigen Grund vorzeitig abgebrochen werden muss. Sie entschädigt für die zusätzlichen Kosten, die eine außerplanmäßige Rückreise mit sich bringen: Flugumbuchungen, den Transport zum Flughafen und zusätzliche Übernachtungskosten usw. Anteilig übernimmt sie auch die Kosten für bereits gebuchte und nicht genutzte Reiseleistungen.

 

Was ist denn ein triftiger Grund für den Reiseabbruch?


Ein triftiger Grund für den Reiseabbruch ist ein unerwarteter Zwischenfall wie beispielsweise ein Unfall, man selbst erkrankt am Reiseziel oder nahe Angehörige zu Hause. Auch ein Todesfall in der Familie oder ein Schaden am Eigentum durch Unwetter, Feuer oder eine Straftat zählen dazu. Hier lohnt auf jeden Fall ein Blick in die Vertragsbestimmungen der Versicherung. Manche Versicherer, wie beispielsweise die Debeka, leisten auch bei einer Infektion mit Corona.

 

Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch?


Eine Reiserücktrittversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn die Reise aus bestimmten Gründen gar nicht erst angetreten werden kann. Die Reiseabbruchversicherung greift, wenn während des Urlaubs die Reise abgebrochen werden muss. TIPP: eine Kombi aus beiden Versicherungen. Bei der Debeka erhält man sogar noch Reisegepäck und Reiseservice als Ergänzung. Die Debeka Reiseversicherung Comfort enthält neben Reiserücktritt und Reiseabbruch auch Versicherungsschutz für Reisegepäck und bietet Serviceleistungen.

 

Wann sollte man eine Reiseversicherung abschließen?


Sobald man eine Reise gebucht hat. In der Reiserücktrittskostenversicherung entsteht sonst eine Lücke, weil nicht der Reisezeitraum, sondern der Eintritt des versicherten Ereignisses (Unfall, unerwartete schwere Erkrankung) maßgeblich ist. Ab Zeitpunkt des Abschlusses gilt sofortiger und weltweiter Schutz.

 

 

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