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Debeka bietet Hochwasser-Betroffenen und Helfern kostenlosen Extra-Schutz

Veröffentlicht am: 27.07.2021

Bei der Debeka versicherte freiwillige Helferinnen und Helfer in den Hochwassergebieten erhalten ab sofort rückwirkend zusätzlichen Schutz in der Unfallversicherung – ebenso wie direkt von den Unwettern Betroffene. So weitet das Unternehmen seinen Unfall-Schutz auf Infektionskrankheiten aus, die sich Menschen bei ihrem Engagement vor Ort zuziehen könnten. Zudem verdoppelt die Debeka die vereinbarte Versicherungssumme für Invalidität, maximal auf bis zu 300.000 Euro. Die Verdopplung greift, wenn der Versicherte während seines Einsatzes oder seiner Hilfstätigkeit einen Unfall erleidet und daraus eine Invalidität verbleibt. Der Extra-Schutz gilt rückwirkend ab Beginn des freiwilligen Einsatzes und bis maximal zum 31. Oktober dieses Jahres.

 

Ein Beispiel

Vereinbarte Invaliditätssumme: 150.000 Euro

Unfall am 15.07.2021 in Ahrweiler aufgrund der Flutwelle. Dabei wurde das Bein verletzt. Durch die Verletzung ist eine Invalidität von 10 Prozent eingetreten.

 

Berechnung der Versicherungssumme, die für diesen Unfall gilt:

Verdopplung der Invaliditätssumme von 150.000 Euro auf 300.000 Euro.

 

Berechnung der Leistung:

300.000 Euro x 10 % Invalidität = 30.000 Euro

„Wir sind sehr betroffen von den Ereignissen, die viele Menschen in Mitleidenschaft gezogen haben. Und wir blicken mit großer Anerkennung auf das Engagement der vielen Freiwilligen. Wer jetzt hilft, sollte sich um seine Absicherung keine Sorgen machen müssen. Dazu wollen wir unseren Beitrag leisten“, sagt Dr. Normann Pankratz, zuständiges Vorstandsmitglied der Debeka für die Schaden- und Unfallversicherung. „Gerade für die drohende Gefahr von Infektionen bieten wir unseren Versicherten mit der Erweiterung einen echten Mehrwert.“

Das Angebot steht allen Mitgliedern der Debeka offen, die bei ihr unfallversichert sind. Für die Teilnahme müssen sie sich nicht eigens registrieren; der zusätzliche Schutz gilt automatisch.

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