Hilfsmittelservice der Debeka
Hilfsmittel sind aus dem Alltag von Menschen mit einer Krankheit oder altersbedingten Einschränkung nicht wegzudenken. Denn sie helfen dort, wo der eigene Körper eingeschränkt ist, und tragen zu einer höheren Lebensqualität bei.
Unser Hilfsmittelservice unterstützt Sie gerne und sorgt zusammen mit unserem Kooperationspartner SMB – Sanitätshaus Müller Betten dafür, dass Sie schnell und unkompliziert Ihr benötigtes Hilfsmittel erhalten.
Wer ist SMB - Sanitätshaus Müller Betten?
Das Sanitätshaus Müller Betten ist ein Familienunternehmen mit Sitz in Engelskirchen bei Köln und fünf weiteren Niederlassungen in ganz Deutschland. SMB hat sich auf die bundesweite Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln spezialisiert. Moderne Lagerlogistik, eine große Fahrzeugflotte, erfahrene Techniker und ein großes Team im Kundenservice gewährleisten eine schnelle und zuverlässige Versorgung der Kunden vor Ort.
Welche Vorteile bringt Ihnen die Kooperation?
Durch unsere Kooperation profitieren Debeka-Mitglieder von einer schnellen und unkomplizierten Hilfsmittelversorgung.
Als bundesweiter Hilfsmittelversorger bietet SMB eine große Produktpalette mit allen üblichen Hilfsmitteln rund um den Pflege-, Sanitäts- und Mobilitätsbereich. (Ausgenommen sind orthopädische Hilfsmittel wie Prothesen, Orthesen, Bandagen und Kompressionsstrümpfe.)
SMB kümmert sich um die komplette Versorgung von der Bestellung, über die Lieferung bis hin zu einer möglichen Abholung, sollte das Hilfsmittel nicht mehr benötigt werden. Gemeinsam haben wir die Rahmenbedingung der Hilfsmittelversorgung aufeinander abgestimmt, das bedeutet für Sie: kurze und schnelle Genehmigungsprozesse.
Wer kann das Angebot nutzen?
Das Angebot richtet sich an Debeka-Versicherte mit Krankheitskostenvollversicherung oder Leistungsberechtigte aus der privaten Pflegepflichtversicherung.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre Hilfsmittel auch in einem anderen Sanitätshaus Ihrer Wahl zu beziehen.
Was ist für die Erstattung wichtig?
Bei der Erstattung von Hilfsmitteln gilt es, vorrangig zu wissen, ob das Hilfsmittel für den Pflegebedarf – also von Mitgliedern mit einem (zukünftigen) Pflegegrad – benötigt wird oder nicht. Diese Information ist wichtig, da die Leistung aus unterschiedlichen Versicherungssparten erfolgt.
Wir unterscheiden daher zwischen:
- Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Badewannenlifter):
Bitte informieren Sie uns vorab, wenn Sie ein Hilfsmittel von der Privaten Pflegeversicherung benötigen: Laut Pflegegesetz sollen technische Pflegehilfsmittel vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt werden. Der Bezug in einer sogenannten Fallpauschale bietet Ihnen den Vorteil, dass alle Kosten für den Mietzeitraum inkl. Wartungen und Reparaturen abgedeckt sind. Falls Sie sich eigeninitiativ ein Hilfsmittel beschaffen, gehen Sie das Risiko ein, dass Sie die Kosten nicht oder nur teilweise erstattet bekommen.
Sie haben noch keinen Pflegeantrag gestellt? Das entsprechende Formular finden Sie hier oder Sie fordern dieses telefonisch unter 0261 498-4530 bei uns an.
- Hilfsmittel aus der Krankenversicherung (z. B. Unterarmgehstützen, TENS-Gerät):
Sind in Ihrem Tarif Leistungen für Hilfsmittel versichert? Dann reichen Sie die Rechnung zusammen mit einer ärztlichen Verordnung bei uns (und ggf. Ihrer Beihilfestelle) zur Prüfung und Erstattung ein. Sofern die voraussichtlichen Kosten über 2.000,00 Euro liegen, empfehlen wir Ihnen, uns einen Kostenvoranschlag zur Prüfung einzureichen.
Medien und Kontakte
Benötigen Sie oder einer Ihrer Angehörigen ein entsprechendes Hilfsmittel?
Dann rufen Sie uns an: 0261 498-4530. Wir leiten Sie gerne an unseren Kooperationspartner SMB weiter.
Nähere Informationen zu unserem Partner finden Sie auf der Internetseite von SMB oder wenden Sie sich direkt an SMB unter der Rufnummer 02263 806-133.