Ihnen steht eine kräftezehrende Behandlung bevor? Sie müssen regelmäßig hochpreisige Medikamente beziehen? In vielen Situationen kann es sehr belastend sein, zusätzlich auch noch Zahlungsdetails klären zu müssen. Mit der Möglichkeit der Direktabrechnung entlastet Sie die Debeka Krankenversicherung und nimmt Ihnen zumindest diese Sorge ab.
Sie müssen sich einer Chemotherapie unterziehen?
Eine Chemotherapie ist eine kräftezehrende und sehr belastende Lebenssituation. Details wie die Kostenerstattung nehmen da verständlicherweise nur eine untergeordnete Rolle ein.
Um Sie in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, haben wir eine Vereinbarung mit dem Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker e. V. (VZA) getroffen. Diese Vereinbarung regelt das Direktabrechnungsverfahren für Chemotherapeutika sowie die damit in Zusammenhang stehenden Arznei- und Hilfsmittel. Die Direktabrechnung bietet Ihnen Vorteile in doppelter Hinsicht: Zum einen müssen Sie gegenüber Ihrer Apotheke nicht mehr in Höhe des bei uns versicherten Anteils in Vorkasse treten, zum anderen entfällt für Sie das Einreichen der Zytostatika-Rezepte.
Sie benötigen hochpreisige Arzneimittel?
Viele Versicherte sind darauf angewiesen, regelmäßig teure Arzneimittel einzunehmen. Der Grund dafür ist häufig eine schwierige und oftmals auch sehr belastende Erkrankung. Die Details der Kostenerstattung nehmen für die Betroffenen dann verständlicherweise nur eine untergeordnete Rolle ein.
Zu Ihrer Unterstützung und Entlastung, haben wir mit dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) eine Vereinbarung getroffen. Diese regelt unser Direktabrechnungsverfahren für teure Arzneimittel ab einer Gesamtsumme von mindestens 1.000,- Euro. Die Direktabrechnung bietet Ihnen Vorteile in doppelter Hinsicht: Zum einen müssen Sie gegenüber Ihrer Apotheke nicht mehr in Höhe des bei uns versicherten Anteils in Vorkasse treten, zum anderen brauchen wir von Ihnen keine Rezepte mehr zur Erstattung.
Wie funktioniert das Direktabrechnungsverfahren?
Grundsätzlich sind Sie unser Vertragspartner und somit können auch nur Sie Rechnungen zur Erstattung bei uns einreichen. Daher benötigen wir das Einverständnis von Ihnen und Ihrem Apotheker, bevor wir direkt mit Ihrer Apotheke abrechnen können.
Hierfür stehen zwei Formulare zur Verfügung.
Sofern diese nicht bereits in Ihrer Apotheke vorliegen, können Sie oder Ihr Apotheker das entsprechende Formular ausdrucken und unterschrieben an uns senden.
Sobald Ihnen und der Apotheke unser Zustimmungsschreiben vorliegt, erfolgt die Abrechnung direkt zwischen der Apotheke und uns. Die Direktabrechnung betrifft nur den Anteil der Kosten, der auch bei uns versichert ist. Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, wird der Beihilfeanteil in der gewohnten Weise abgerechnet.
Für Ihre Apotheke: Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollte die Apotheke bitte das entsprechende Erstattungsformular verwenden.