Privat Krankenversicherte haben einen Rechtsanspruch darauf, innerhalb des Unternehmens jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem (auf Wunsch auch niedrigerem) Versicherungsschutz zu wechseln (siehe dazu auch die Antwort auf die Frage: Was bedeutet das Wechselrecht nach § 204 Abs. 1 Nummer 1 Versicherungsvertragsgesetz?). Weiterhin weisen wir privat Krankenversicherte, die 55 Jahre und älter sind, im Rahmen einer Beitragsanpassung konkret auf andere Tarife hin, wenn diese finanziell günstiger sind.
Bedenken Sie jedoch bitte, dass sich Ihr Beitrag – je nach Tarif – grundsätzlich nur verringert, wenn Sie entweder auf Leistungen verzichten oder die Selbstbeteiligung erhöhen. Bevor Sie diese Entscheidung treffen, sollten Sie sich daher die Frage stellen, auf welche Leistungen Sie verzichten können oder welche Leistungen Ihnen weniger wichtig sind. Vor allem, weil eine spätere Wiederherstellung des ursprünglichen Leistungsumfangs immer mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden ist.
Auf unserer Internetseite können Sie hier die Leistungsinhalte der alternativen Tarife vergleichen, die für Sie infrage kommen. Im weiteren Verlauf teilen wir Ihnen auf Wunsch auch den zu zahlenden Beitrag mit, falls Sie wechseln möchten.
Außerdem können Sie die zwei brancheneinheitlichen „Sozialtarife" miteinander vergleichen: den Standardtarif und den Basistarif. Diese beiden Tarife werden von allen Unternehmen der Privaten Krankenversicherung angeboten und sehen vor, dass kein höherer Beitrag zu zahlen ist, als der jeweils aktuelle Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (im Basistarif zzgl. des durchschnittlichen Zusatzbeitrags). Die Tarife bieten somit eine soziale Schutzfunktion für den Fall, dass der Beitrag im Alter ggf. nicht mehr tragbar ist.
Der Standardtarif ist der klassische Sozialtarif der Privaten Krankenversicherung für langjährig Privatversicherte (Vertragsabschluss vor 1. Januar 2009), die nach einem Bisex-Tarif versichert sind. Die Leistungen sind mit denen der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Dieser Tarif bietet insbesondere Rentnern, die seit Jahrzehnten privat krankenversichert sind, eine Möglichkeit der Beitragsentlastung.
Auch die Leistungen des Basistarifs sind mit denen der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Basistarif trat 2009 die Nachfolge des Standardtarifs an und wurde als Garantie geschaffen, so dass auch Personen mit schweren Vorerkrankungen in die Private Krankenversicherung aufgenommen werden können. Der Basistarif ist in erster Linie für die Versicherten interessant, die hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind. In diesem Fall wird der zu zahlende Beitrag nämlich halbiert. Die Betroffenen erhalten einen Zuschuss von der Sozialbehörde, sodass ggf. kein Eigenanteil mehr gezahlt werden muss.