Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Was macht eigentlich eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung?
Jedes Jahr ereignen sich allein in Deutschland über 2 Millionen Verkehrsunfälle – 300.000 sogar mit Personenschäden. Oft ist die Schuldfrage nicht klar zu beantworten bzw. die Rechtslage nicht eindeutig: Der Fall landet vor Gericht – die Kosten schnellen in die Höhe.
Damit Sie zu Ihrem Recht kommen und notfalls auch unberechtigte Anschuldigungen abwehren können, gibt es die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Sie schützt alle Verkehrsteilnehmer – vom Autofahrer bis zum Fußgänger – vor dem Risiko hoher Gerichts- und Prozesskosten.
Warum ein Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist
Eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung übernimmt bei Unfällen und Verkehrsdelikten Ihre Anwalts- und Gerichtskosten und ermöglicht damit die Durchsetzung von Ansprüchen – unabhängig von den eigenen finanziellen Mitteln.
Wenn Sie bei einem Unfall beschuldigt werden oder eine Teilschuld übernehmen sollen, hilft Ihnen der Verkehrs-Rechtsschutz bei der Klärung der Schuldfrage und der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden kann sogar wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Sie ermittelt werden. Damit sind oft hohe Anwalts- und Gerichtskosten verbunden.
Was den Verkehrs-Rechtsschutz der Debeka auszeichnet
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann der Verkehrs-Rechtsschutz der Debeka für Sie da ist
Fragen Sie sich, worauf Sie beim Abschluss Ihrer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung achten sollten?
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Clever kombiniert: Verkehrs-, Privat-, Berufs-Rechtsschutz
Abgesichert in allen Rechtsfragen
Kombinieren Sie Ihre Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mit dem Rechtsschutz für Privat- und Berufsleben – und sichern Sie sich so Ihr umfassendes Rechtsschutzpaket.
Bei der Debeka können Sie Ihren Rechtsschutz ganz individuell zusammenstellen: Kombinieren Sie individuell aus den Bausteinen Verkehrs-, Privat- und Berufs-Rechtsschutz Ihre persönliche Absicherung und fühlen Sie sich rundum geschützt.
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Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
Was Sie rund um unsere Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sonst noch interessieren könnte
Es werden in der Regel folgende Kosten übernommen:
- gesetzliche Anwaltsgebühren des von Ihnen gewählten Rechtsanwalts
- Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt, wenn ein ausländisches Gericht zuständig ist oder bei großer Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Gerichtsort
- Gerichtskosten
- Entschädigung für Zeugen
- Honorare für Sachverständige
- Anwaltskosten Ihres Gegners, soweit Sie zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind
- Gebühren für ein Schieds- oder Schlichtungsverfahren
Im Verkehrs-Rechtsschutz sind Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige, nicht berufstätige Kinder mitversichert. Sogar volljährige Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Sprechen sie uns gerne darauf an.
Auch wenn Ihnen das Auto nicht gehört, können Sie geblitzt werden. Unter Um-ständen hängt sogar Ihre berufliche Zukunft von einem möglichen Entzug der Fahrerlaubnis ab. Auch hier hilft Ihnen die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Nein, der Verkehrs-Rechtsschutz gilt auch für Fußgänger, Fahrradfahrer und sogar Fahrgäste von Bus oder Bahn. Die Versicherung schützt Sie beispielsweise, wenn Sie als Fußgänger oder Fahrradfahrer angefahren werden und Sie einen Schadensersatzanspruch durchsetzen möchten.
Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.