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Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Damit Sie auch Recht bekommen, wenn Sie Recht haben

Was macht eigentlich eine Verkehrs-Rechtsschutz­versicherung?

Jedes Jahr ereignen sich allein in Deutschland über 2 Millionen Verkehrsunfälle – 300.000 sogar mit Personenschäden. Oft ist die Schuldfrage nicht klar zu beantworten bzw. die Rechtslage nicht eindeutig: Der Fall landet vor Gericht – die Kosten schnellen in die Höhe.

 

Damit Sie zu Ihrem Recht kommen und notfalls auch unberechtigte Anschuldigungen abwehren können, gibt es die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Sie schützt alle Verkehrsteilnehmer – vom Autofahrer bis zum Fußgänger – vor dem Risiko hoher Gerichts- und Prozesskosten.

Warum ein Verkehrs-Rechtsschutz­versicherung sinnvoll ist

 Eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung übernimmt bei Unfällen und Verkehrsdelikten Ihre Anwalts- und Gerichtskosten und ermöglicht damit die Durchsetzung von Ansprüchen – unabhängig von den eigenen finanziellen Mitteln.

 Wenn Sie bei einem Unfall beschuldigt werden oder eine Teilschuld übernehmen sollen, hilft Ihnen der Verkehrs-Rechtsschutz bei der Klärung der Schuldfrage und der Durchsetzung Ihrer Interessen.

 Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden kann sogar wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Sie ermittelt werden. Damit sind oft hohe Anwalts- und Gerichtskosten verbunden.

Vorteile

Was den Verkehrs-Rechtsschutz der Debeka auszeichnet

Unser Highlight

Unbegrenzte Deckungssumme – europaweit

Die Debeka verschafft Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dafür leisten wir europaweit mit unbegrenzter Deckungssumme.

Freie Anwaltswahl und Unterstützung bei der Suche

Sie können frei entscheiden, welchem Anwalt Sie vertrauen. Und falls Sie keinen Anwalt kennen, sind wir gerne bei der Suche behilflich und schlagen Ihnen Experten in Sachen Verkehrsrecht vor.

Telefonische Rechtsberatung für Ihre Fragen

Ein kurzes Gespräch kann bereits wichtige Fragen klären. Für versicherte Angelegenheiten steht Ihnen unsere telefonische Rechtsberatung zur Verfügung.

Versicherungsschutz für Sie und Ihre ganze Familie

Unser Paket für den Verkehrs-Rechtsschutz gilt nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre ganze Familie: Mitversichert sind Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder, solange sie noch nicht berufstätig sind.

Übernahme der Rechtsanwaltskosten

Die Rechtsanwaltskosten übernehmen wir. Sollten Sie zur Erstattung verpflichtet sein, sogar die der gegnerischen Partei.

Zeugen- und Sachverständigengelder

Wir zahlen die Gerichtskosten einschließlich der Zeugen- und Sachverständigengelder sowie die Vollstreckungskosten.

Übernahme von Reisekosten ins Ausland

Werden Sie in eigener Sache vor ein ausländisches Gericht geladen, sind auch die Reisekosten über Ihre Rechtsschutzversicherung bei der Debeka gedeckt.

Überzeugen Sie sich doch direkt selbst von unserem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis!

Füreinander da sein bedeutet für uns …

... gleiches (Verkehrs-)Recht für alle, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen.

Man sagt: Vor Gericht sind wir alle gleich. Doch ob man zu seinem Recht kommt oder nicht, hängt häufig davon ab, ob man sich einen Rechtsstreit leisten kann oder will. Wir halten Ihnen deshalb mit einer unbegrenzten Deckungssumme den Rücken frei. Gerade auch für den Fall, dass Sie völlig zu Unrecht beschuldigt werden.

Beispiele

Wann der Verkehrs-Rechtsschutz der Debeka für Sie da ist

Spurwechsel mit Folgen

Im dichten Feierabendverkehr kommt es zu einem Unfall beim Spurwechsel. Sie und der andere Beteiligte sehen sich beide im Recht und können sich nicht einigen. Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei der Klärung der Schuldfrage – und dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Verkehrsschild zugewuchert

Entspannt machen Sie sich mit der Familie auf den Weg zum Sonntagsausflug. Auf der Fahrt durch ein schönes Örtchen bewundern Sie in dem einen Moment noch, wie schön es hier überall grünt – und im nächsten blitzt es Ihnen entgegen. Warum nur? Sie halten an und finden ein zugwuchertes Verkehrsschild: Tempo-30-Zone. Die Debeka zahlt für Ihre Verteidigung im Bußgeld-/Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Schmerzhafter Unfall

Sie müssen plötzlich bremsen, weil ein Fahrzeug aus einer Parklücke am Straßenrand ausschert. Ihr Hintermann hat offensichtlich nicht genügend Abstand gehalten und fährt auf. Nun haben Sie aufgrund eines Schleudertraumas Schmerzen und sind körperlich eingeschränkt. Sie fordern nun Schmerzensgeld – wir übernehmen die damit verbundenen Kosten.

Radfahrer ohne Licht

Bei Dunkelheit überquert plötzlich ein Radfahrer ohne Licht am Rad die Straße. Es kommt zum Unfall. Obgleich Sie keine Schuld trifft, wird wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Sie ermittelt. Wir übernehmen die Gerichts- und Anwaltskosten, die zur Klärung der Schuldfrage notwendig sind.

Haben Sie Fragen zu einem unserer Beispiele oder zu einer anderen Situation? Wir beraten Sie gerne.

Fragen Sie sich, worauf Sie beim Abschluss Ihrer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung achten sollten?

Julian Hoffmann und seine Kollegen überprüfen für Sie, welcher Schutz optimal zu Ihrem Bedarf passt – und mit welchen Angeboten Sie dabei besonders günstig fahren.

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Wie Sie sich mit unseren Kombi-Paketen rundum absichern können

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Kombinieren Sie Ihre Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mit dem Rechtsschutz für Privat- und Berufsleben – und sichern Sie sich so Ihr umfassendes Rechtsschutzpaket.

Bei der Debeka können Sie Ihren Rechtsschutz ganz individuell zusammenstellen: Kombinieren Sie individuell aus den Bausteinen Verkehrs-, Privat- und Berufs-Rechtsschutz Ihre persönliche Absicherung und fühlen Sie sich rundum geschützt.

 

 

Sie würden gern mehr darüber erfahren?

Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können

Attraktive Angebote und ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis

Innovationsklausel: Zukünftige beitragsneutrale Verbesserungen des Tarifs gelten automatisch auch für Ihren Vertrag

Persönliche Beratung und Betreuung an bundesweit über 4.500 Standorten

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FAQ

Was Sie rund um unsere Verkehrs-Rechtsschutz­versicherung sonst noch interessieren könnte

In den meisten Bereichen der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung haben Sie sofortigen Versicherungsschutz. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Rechtstreitigkeit mit einem Unfallgegner handelt. Nur beim Vertrags- und Sachenrecht – also z. B. beim Kauf eines Gebrauchtwagens, beim Verwaltungs- und Steuer-Rechtsschutz gibt es eine Wartezeit von 3 Monaten.

Es werden in der Regel folgende Kosten übernommen:

  • gesetzliche Anwaltsgebühren des von Ihnen gewählten Rechtsanwalts
  • Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt, wenn ein ausländisches Gericht zuständig ist oder bei großer Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Gerichtsort
  • Gerichtskosten
  • Entschädigung für Zeugen
  • Honorare für Sachverständige
  • Anwaltskosten Ihres Gegners, soweit Sie zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind
  • Gebühren für ein Schieds- oder Schlichtungsverfahren

Im Verkehrs-Rechtsschutz sind Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige, nicht berufstätige Kinder mitversichert. Sogar volljährige Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Sprechen sie uns gerne darauf an.

Auch wenn Ihnen das Auto nicht gehört, können Sie geblitzt werden. Unter Um-ständen hängt sogar Ihre berufliche Zukunft von einem möglichen Entzug der Fahrerlaubnis ab. Auch hier hilft Ihnen die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.

Nein, der Verkehrs-Rechtsschutz gilt auch für Fußgänger, Fahrradfahrer und sogar Fahrgäste von Bus oder Bahn. Die Versicherung schützt Sie beispielsweise, wenn Sie als Fußgänger oder Fahrradfahrer angefahren werden und Sie einen Schadensersatzanspruch durchsetzen möchten.

Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Sie haben noch eine andere Frage?

Dann stellen Sie sie uns am besten gleich – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.