THG-Prämie
E-Auto fahren und Prämie sichern
Wussten Sie, dass Sie als Besitzer eines E-Autos Geld verdienen können? Verkaufen Sie Ihr persönliches Emissionszertifikat (CO2-Ersparnis des Jahres) und kassieren Sie die sogenannte THG-Prämie. Ganz einfach in nur drei Schritten. Und so geht's:
Was ist die THG-Prämie?
Besitzen Sie ein Elektroauto, das ausschließlich mit Strom betrieben wird, können Sie Ihr persönliches Emissionszertifikat (CO2-Ersparnis des Jahres) an ein Mineralölunternehmen verkaufen und eine Prämie erhalten. Sie beauftragen uns dabei in drei einfachen Schritten, die THG-Prämie für Sie einzufordern. Wir übernehmen den gesamten Verkauf des Zertifikats für Sie und zahlen Ihnen die THG-Prämie im Anschluss aus – komfortabel und unkompliziert.
Das Serviceangebot können sowohl Debeka-Versicherte als auch Interessenten in Anspruch nehmen.
Warum kaufen Unternehmen die Emissionszertifikate von Privatleuten?
Die Treibhausgasminderungs-Prämie (THG-Prämie) resultiert aus der staatlich vorgegebenen Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) für Konzerne der Mineralölwirtschaft. Der Staat schreibt den Firmen durch die sogenannte THG-Quote vor, wie viel sie bei den Emissionen der von ihnen in den Markt gebrachten Kraftstoffe in einem Jahr sparen müssen. Im Jahr 2022 lag die Quote bei 7 %, 2030 sollen es laut Bundes-Immissionsschutzgesetz bereits 25 % sein. Liegt ein Unternehmen unter den jährlich steigenden Quoten, drohen hohe Strafen. Um die Vorgaben des Staats zu erfüllen, können sich die Firmen u. a. Strom für Elektrofahrzeuge anrechnen lassen und diese Zertifikate von Privatleuten erwerben.
THG-Prämie online beantragen
Wie hoch ist die THG-Prämie?
Die THG-Prämie ist von Land zu Land unterschiedlich hoch. Bei uns erhalten Sie im Prämienmodell Fest-Prämie bis zu 65 Euro für Ihr E-Auto. Möchte Sie Ihre THG-Prämie innerhalb von 72 Stunden nach Beantragung erhalten, bekommen Sie über das Prämienmodell Sofort-Prämie bis zu 50 Euro von uns ausgezahlt. Mit der Flex-Prämie erhalten Sie die höchste Prämie von bis zu 350 Euro, müssen allerdings auch am längsten auf eine Auszahlung warten. Entscheiden Sie selbst.
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Fragen zur THG-Prämie
Ja, die THG-Quote wird auch für Firmenwagen und Leasing-Fahrzeuge ausgezahlt. Begünstigter ist diejenige Person, welche im Fahrzeugschein genannt wird.
Ja, die gesamte THG-Quote kann geltend gemacht werden, sofern das E-Fahrzeug mindestens für einen Tag auf Sie zugelassen ist/war. Zudem darf kein Dritter die THG-Quote für das Fahrzeug im betreffenden Kalenderjahr geltend gemacht haben. Beim Verkauf des Fahrzeugs verpflichten Sie sich allerdings, den Käufer über die bereits beantragte THG-Quote für das laufende Kalenderjahr zu informieren.
Die Einnahmen über die THG-Quote unterliegen nicht der Einkommensteuer, wenn Sie ausschließlich ein privat genutztes Elektroauto in den Emissionshandel einbringen. Das heißt: Der entstehende Erlös muss nirgendwo in der Steuererklärung angegeben werden. Gehört ein E-Auto oder E-Zweirad zum Betriebsvermögen der Firma, zählt der entstandene Erlös zu den Betriebseinnahmen und unterliegt der Einkommensteuer. In diesem Fall muss der Erlös aus der THG-Quote in der Steuererklärung genannt werden.
Ja, die THG-Quote muss jedes Jahr aufs Neue beantragt werden. Die THG-Quote Ihres E-Fahrzeuges kann über unseren Partner onpier dann beim Umweltbundesamt geltend gemacht werden, welches die THG-Prämie dann an Sie auszahlt, sofern Sie immer noch der Fahrzeughalter sind und der Speicherung Ihrer Daten für die neue Antrags-Periode zugestimmt haben.
Wir beantragen die THG-Quote in erster Linie für Ihr Elektroauto (E-Auto) der Klasse M1. Der Staat fördert dabei ausschließlich reine E-Autos; für Plugin-Hybridfahrzeuge gibt es leider keine THG-Prämie. Erfüllen Sie die Voraussetzungen zum Erhalt der THG-Prämie, können Sie zwischen mehreren Prämienmodellen für ihr E-Auto wählen: Der Fest-Prämie und der Sofort-Prämie.
Neben dem am häufigsten auftretenden Fall der Beantragung einer THG-Prämie (E-Autos) können Sie darüber hinaus auch beim Besitz von E-Zweirädern und E-Transportern eine THG-Prämie erhalten. Diese ist zum Teil sogar höher als bei E-Autos, und auch in einem weiteren Prämienmodell - der Flex-Prämie - auszahlbar. Nähere Informationen zur THG-Prämie für E-Zweiräder und E-PKW erhalten Sie bei unserem Partner.
Die THG-Prämie beantragen Sie immer für ein volles Jahr. Die nächste Frist zur Einreichung der Daten für uns als Ihr Dienstleister beläuft sich auf den 15. November 2025. Um die rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen, sollten Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 31. Oktober 2025 bei uns einreichen. Je früher Sie die THG-Prämie bei uns beantragen, desto schneller bekommen Sie Ihren Bonus ausgezahlt. Früh sein lohnt sich!