Sonderzahlungen
Wichtige Informationen rund um Sonderzahlungen für Ihre Altersvorsorge
Das Niveau der Zinsen für sichere Anlagen ist wieder rückläufig und die hohe Inflation der letzten Jahre und Monate führt zu einer dauerhaften Verteuerung des Lebens. Beides sind Gründe dafür, zusätzlich und kapitalmarktnah vorzusorgen und Rücklagen zu bilden. Wichtig sind dabei Flexibilität im Hinblick auf den Zeitpunkt und auf die Art der Auszahlung. Diese Vorteile Ihrer chancenorientierten Rentenversicherung vermehren Sie mit einer Sonderzahlung. Geben Sie Ihren Rücklagen damit ein wichtiges Upgrade für später.
Verwendung Ihrer Sonderzahlung
Die Sonderzahlung (abzüglich Kosten) investieren Sie ausschließlich in den chancenorientierten Baustein, unabhängig davon, ob Sie Ihre Beiträge für den Grundvertrag auf den chancenorientierten und/oder den sicherheitsorientierten Baustein aufgeteilt haben. Ihr Kapital wird damit für Sie im exklusiven Debeka-eigenen Fonds Debeka Global Shares oder Debeka Global Bonds angelegt, je nachdem, was Sie für Ihren Grundvertrag gewählt haben.
Die Wertentwicklung des Debeka Global Shares im Überblick
Der Debeka Global Shares hat sich bisher hervorragend entwickelt:
Risikoabsicherungen, wie zum Beispiel eine Todesfallabsicherung oder eine Berufsunfähigkeitsrente, erhöhen sich durch die Sonderzahlung nicht.
Vorteile: Profitieren Sie heute und morgen
Sie haben später die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung, einer lebenslangen Rente, einer befristeten Rente oder der Fortführung des Fondsguthabens. Das Gute dabei: Sie müssen sich jetzt noch nicht entscheiden und bleiben so sehr flexibel.
Neben der Möglichkeit der Sonderzahlung können Sie auch umgekehrt jederzeit – mit der Frist von einem Monat – Kapital entnehmen. Durch die Verknüpfung mit der innovativen Rentenversicherung bestehen erhebliche Steuervorteile, auch für die Sonderzahlung:
Die Steuer fällt, wenn überhaupt, bei beiden Varianten erst am Ende der Ansparphase an (Steuer-Stundungs-Effekt). Beträgt die ursprünglich vereinbarte Laufzeit (Ansparphase bzw. Aufschubzeit) des Grundvertrages mindestens zwölf Jahre und endet nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres, bleibt die Hälfte der Erträge (Kapital aus der Sonderzahlung abzüglich Sonderzahlung) steuerfrei. Bei späterer Wahl einer lebenslangen Rente bleiben alle Erträge aus der Ansparphase steuerfrei. Keine Abgeltungssteuer! Lediglich die Rente wird mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind das 17 %. Damit bleiben 83 % der Rente steuerfrei.
Und so geht's
Ganz unbürokratisch und ohne Formulare. Es reicht eine Überweisung auf das extra dafür eingerichtete Konto mit folgenden Angaben:
Bitte überweisen Sie einen Betrag zwischen 500 Euro und dem Betrag, der im Schreiben zu Ihrer Jahresinformation ausgewiesen ist. Dort finden Sie auch die Vertragsnummer.
Sie erhalten schnellstmöglich eine schriftliche Bestätigung über Ihre Einzahlung.