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Krankenversichertennummer (KVNR)

Ihre digitalen Gesundheitsservices

Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) für die Nutzung digitaler Gesundheitsservices

Ab Februar 2024 versenden wir an alle vollversicherten Mitglieder die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung der KVNR.

Die KVNR ist der Zugangsschlüssel zu den digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen, wie z. B. die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept.


Haben Sie die Antragsunterlagen bereits erhalten? Dann senden Sie uns gerne Ihren Antrag zu, entweder digital über den aufgedruckten QR-Code oder per Post.


Sie haben noch keine Antragsunterlagen erhalten? Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Wir werden Sie demnächst mit allen erforderlichen Unterlagen anschreiben.

Aktuelle Informationen zum E-Rezept und zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Die Debeka bereitet aktuell die Beantragung der KVNR sowie die Nutzung des E-Rezeptes und der ePA durch ihre Mitglieder vor. Die Einführung des E-Rezeptes sowie der ePA bei der Debeka wird in 2025 erfolgen.

 

Seit 1. Januar 2024 müssen Arztpraxen in der Lage sein ein E-Rezept auszustellen.

 

Für privatversicherte Mitglieder hat diese Änderung vorerst keine Auswirkungen. Das Rezept für Privatversicherte gibt es weiterhin in Papierform – damit erfolgt der Bezug der Medikamente weiterhin auf die herkömmliche Weise in der Apotheke. Anschließend kann der Papierausdruck samt Quittung der Apotheke über die App „Debeka Gesundheit“ bei uns eingereicht werden.

 

Das E-Rezept ersetzt zunächst lediglich das rosafarbene Kassenrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Gesetzlich Versicherte haben verschiedene Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen:

  • über die elektronische Gesundheitskarte, 
  • mittels der E-Rezept-App und 
  • durch einen Papierausdruck mit dem Rezept-Code. 

Für unsere zusatzversicherten Mitglieder gilt:

  • Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die aus der Apotheke bezogen werden, benötigen wir die Quittung des Leistungserbringers (Apotheke) mit folgenden Angaben:
        o Art und Menge des bezogenen Präparats
        o Preis   
        o Name des Patienten
  • Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (grünes Rezept) benötigen wir analog zum privatversicherten Mitglied das bedruckte Rezept. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können noch nicht als E-Rezept ausgestellt werden. Sie gibt es weiterhin in Papierform.

Die wichtigsten Informationen zur KVNR

Was ist die KVNR?

Die KVNR ist Ihr persönlicher Schlüssel für digitale Anwendungen: Ihre eindeutige digitale Identität. Diese wird aus Ihrer Rentenversicherungsnummer und weiteren persönlichen Merkmalen, wie z. B. Ihrem Geburtsdatum, erzeugt. Sollten Sie Ihre Rentenversicherungsnummer nicht kennen, fragen wir diese gerne für Sie bei der Deutschen Rentenversicherung ab.

Wie kann ich die KVNR nutzen?

Im ersten Schritt wird die KVNR für das Implantateregister erforderlich sein. Ab dem 1. Juli 2024 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man nur dann ein Brustimplantat erhalten kann, wenn man eine KVNR hat. Diese wird von den Krankenhäusern zu Abrechnungszwecken und zur Erfassung im Implantateregister benötigt. Weitere Implantate werden in Zukunft folgen.

 

Zu gegebener Zeit möchten auch wir als privates Krankenversicherungsunternehmen unseren Versicherten eine elektronischen Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Auch hierfür ist die KVNR notwendig.

 

Wir werden Sie informieren, sobald eine Nutzung der digitalen Gesundheitsservices möglich ist. Ob Sie diese zukünftig nutzen möchten, ist jedoch allein Ihre Entscheidung.

Wie erhalte ich eine KVNR?

Sie erhalten von uns unaufgefordert ein Schreiben, mit dem Sie Ihre KVNR beantragen können. Aufgrund der großen Zahl unserer Versicherten wird es mehrere Monate dauern, bis alle das Schreiben erhalten.

 

Sollten Sie das Schreiben bereits erhalten haben, lassen Sie uns bitte das beigefügte Antragsformular zukommen. Alternativ steht Ihnen dieses auch online über den QR-Code auf dem beigefügten Antragsformular zu Verfügung. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Die Erstellung der KVNR ist natürlich für Sie kostenlos.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeine Informationen zur Krankenversichertennummer (KVNR)

Die KVNR ist Ihre eindeutige digitale Identifikationsnummer. Sie wird aus Ihrer Rentenversicherungsnummer (RVNR) und weiteren persönlichen Merkmalen, wie z. B. Ihrem Geburtsdatum, generiert. Sie gilt lebenslang und bleibt auch bei Wechsel der Krankenversicherung bestehen. Bitte beachten Sie dabei: Ihre KVNR ist nicht identisch mit Ihrer Servicenummer bei der Debeka. Die Servicenummer ändert sich durch die KVNR also nicht.

Die KVNR ist Ihr persönlicher Schlüssel, um Zugang zu Implantaten im Rahmen des Implantateregistergesetzes zu erhalten und um Zugang zu freiwilligen digitalen Services zu erhalten z. B. der elektronischen Patientenakte (ePA) oder des elektronischen Rezeptes (E-Rezept). Auch wir möchten unseren Versicherten künftig eine ePA anbieten.

Im ersten Schritt wird die KVNR für das Implantateregister erforderlich sein. Ab dem 1. Juli 2024 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass bei Brustimplantaten eine KVNR benötigt wird. Weitere Implantate werden folgen. Die KVNR ist für die Krankenhäuser zu Abrechnungszwecken und zur Erfassung im Implantateregister erforderlich.


Darüber hinaus ermöglicht die KVNR die Nutzung aller jetzigen und zukünftigen Services der Telematikinfrastruktur, zu denen aktuell neben der ePA auch das E-Rezept, der eAU und ein Medikationsplan gehören.


Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant auf dieser Plattform weitere Services zu etablieren, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland voranzutreiben.

Sollten Sie Ihre Rentenversicherungsnummer nicht kennen, fragen wir sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ab. Anschließend übermitteln wir Ihre RVNR an die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankversicherung (ITSG GmbH) zur Erzeugung Ihrer KVNR.

Seit dem Jahrgang 2005 erhält jeder Bundesbürger die RVNR ab der Geburt. Für Personen aus allen Jahrgängen davor, die noch keine RVNR haben, wird diese im Rahmen der KVNR-Beschaffung von uns beantragt. Für Beamte wird eine Ersatznummer vergeben. Sie müssen sich daher um nichts kümmern. 

Grundlage zur Erstellung der KVNR ist Ihre Rentenversicherungsnummer (RVNR). Um die RVNR von der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten oder verifizieren zu lassen, benötigen wir von Ihnen eine Schweigepflichtentbindung. Ohne Ihre Einwilligung können wir Ihnen daher die KVNR nicht zur Verfügung stellen.

Die ITSG GmbH (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung) erstellt die KVNR und übermittelt sie an uns. Grundlage ist die Rentenversicherungsnummer (RVNR). Die KVNR lässt keine Rückschlüsse auf die RVNR zu. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Internetseite der Vertrauensstelle.

Die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) unterstützt die Digitalisierung des deutschen Gesundheits- und Sozialwesens. Als unabhängige Vertrauensstelle teilt sie allen Versicherten zu deren Identifikation eine lebenslang gültige Krankenversichertennummer zu.

 

Weitere Infos zur Erstellung der Nummer finden Sie auf der Internetseite www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer.

Die KVNR besteht aus zwei Teilen. Wir verwenden nur den 10-stelligen und unveränderbaren Teil der KVNR, der lebenslang gültig ist. Der veränderbare Teil enthält Informationen über die gesetzlichen Krankenkassen, die für Privatversicherte nicht relevant sind.

Die KVNR ist nicht identisch mit der RVNR. Die KVNR wird nach strengen gesetzlichen Vorschriften unter der Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) aus der RVNR generiert. Die RVNR selbst darf dafür nicht verwendet werden, da sie zu den personenbezogenen Sozialdaten gehört und damit dem Sozialgeheimnis unterliegt. Die ITSG GmbH (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung) nutzt einen eigenen, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgegebenen Schlüssel. Mit diesem Schlüssel erzeugt sie eine pseudonymisierte KVNR und schickt diese an uns.

Die Vertrauensstelle pseudonymisiert Ihre RVNR und generiert in einem sicheren technischen Verfahren eine KVNR. Diese lässt keine Rückschlüsse auf die RVNR zu. Die Vertrauensstelle sendet uns im Anschluss Ihre neue KVNR. Haben Sie bereits eine KVNR, dann übermittelt uns die Vertrauensstelle diese. Der gesamte Datenaustausch zwischen der Vertrauensstelle, uns und den Datenstellen der Rentenversicherung findet verschlüsselt und sicher statt.


Rechtsgrundlage dafür ist § 290 SGB V.


Weitere Infos zu der Nummer und zur Vertrauensstelle finden Sie auf der Internetseite www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer.

Selbstverständlich informieren wir Sie, sobald Sie unsere digitalen Gesundheitsservices nutzen können. Geplant ist, Ihnen die Services in 2025 zur Verfügung zu stellen.

Die Rechtsgrundlage dafür ist § 290 SGB V. 

Sofern Sie die digitalen Services der Telematikinfrastruktur nutzen möchten, sollten Sie die KVNR beantragen. Zudem ist diese wichtig im Rahmen des Implantateregistergesetzes bei einer Implantatversorgung in Deutschland.

 

Siehe auch: Was ist das Implantateregister?

Das Implantateregister ist ein zentrales und bundesweites Register, das Hersteller, Seriennummer eines Implantats und die Daten des Patienten dokumentiert. Ziel ist es, Patienten bei Komplikationen mit Implantaten frühzeitig identifizieren und informieren zu können.


Das Implantateregister befindet sich im Aufbau und soll zum 1. Juli 2024 mit Brustimplantaten starten. Weitere Implantate, wie Knie- und Hüftimplantate, werden folgen. Für die gesetzlich verpflichtenden Meldungen an das Implantateregister ist die KVNR erforderlich. Nur so ist es möglich, jede Person eindeutig zu identifizieren und die Daten im Implantateregister pseudonymisiert zu speichern. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Implantateregistergesetz (IRegG).


Weitere Infos zum "Implantateregister Deutschland" finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/implantateregister-deutschland

Die TI vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens (z. B. Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenversicherungen) und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) Zugang erhalten. Die TI bietet Versicherten und Leistungserbringern verschiedene Services, z. B. die elektronische Patientenakte (ePA). Selbstverständlich wird der Datenschutz nicht außer Acht gelassen. Die TI verfügt über eine Vielzahl von Sicherheitsmaßnahmen. Über die Zugriffsmöglichkeiten und den Umfang der gespeicherten Daten entscheiden Sie selbst.

Fragen zum Abfrageformular

Sie erhalten von uns unaufgefordert ein Schreiben mit einem Abfrageformular. Nur mit diesem können Sie Ihre KVNR beantragen. Eine formlose Antragsstellung per E-Mail oder telefonisch ist nicht möglich. Aufgrund der großen Zahl unserer Versicherten wird es mehrere Monate dauern, bis alle das Schreiben mit dem Abfrageformular erhalten.


Für die Übermittlung Ihrer Daten haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Digitale Datenübermittlung per QR-Code auf dem Abfrageformular
  • Rückversand des ausgefüllten Abfrageformulars per Post

Unserem Schreiben liegt ein Abfrageformular für jede krankheitskostenvollversicherte Person bei. Bitte prüfen Sie das Formular auf Korrektheit und Vollständigkeit der Daten.


Bitte denken Sie daran: Es reicht nicht aus, wenn Sie sich telefonisch dazu melden. Wir benötigen für die Beantragung der KVNR Ihre schriftliche Zustimmung.

Bitte wenden Sie sich an unseren telefonischen Support unter 0800 8 88 00 82 21.

Die KVNR ist ab 1. Juli 2024 für die Meldung von Brustimplantaten zwingend erforderlich. Weitere Implantate, wie Knie- und Hüftimplantate, werden folgen. Das Fehlen einer KVNR kann daher insbesondere bei ungeplanten oder zeitkritischen Implantationen zu Verzögerungen führen. Die erstmalige Beantragung der KVNR kann mehrere Wochen dauern. Zudem erhalten Sie ohne KVNR keine digitale Identität – und damit keinen Zugang zur elektronischen Patientenakte, dem elektronischen Rezept sowie weiteren digitalen Services der Telematikinfrastruktur. Wir empfehlen daher, die KVNR gleich zu beantragen.

Alle Mitglieder mit einer Krankheitskostenvollversicherung (Beihilfeberechtigte/Vollversicherte) können eine KVNR bei uns beantragen. 

Ein Widerspruch ist gar nicht erforderlich, der Antrag ist freiwillig und nur mit Ihrer Zustimmung möglich. 

Der Versand der Erinnerungsschreiben erfolgt automatisch. Wenn Sie die KVNR nicht beantragen möchten, dann ignorieren Sie die Erinnerung bitte einfach.

Auch dann benötigen wir das Formular von Ihnen ausgefüllt zurück, da wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Validierung der KVNR durchzuführen.

Die Angaben benötigen wir ausschließlich, um Ihre Rentenversicherungsnummer (RVNR) erfragen zu können.

So können wir bei der Ausstellung der KVNR Verwechslungen bei Mehrlingsgeburten verhindern.

Ja, wir informieren Sie schriftlich darüber. Zu einem späteren Zeitpunkt sehen Sie die KVNR dann auch in der Leistungs-App "Debeka Gesundheit".

Daten / Datenschutz

Die KVNR ist Teil der digitalen Identität und wird in unseren Stammdaten sowie in den Identitätsdatensätzen der Telematikinfrastruktur gespeichert. Die dazugehörigen Rechenzentren haben Ihren Sitz in Deutschland.

Nur Sie haben Zugriff auf Ihre Daten und bestimmen selbst, wer sie einsehen darf.

Ja, Sie können die KVNR zukünftig in der Leistungs-App "Debeka Gesundheit" sehen. Außerdem informieren wir Sie schriftlich, sobald uns Ihre KVNR durch die Treuhandstelle mitgeteilt wurde. 

Die KVNR wird über ein komplexes technisches Verfahren generiert. Dabei kommen kombinierte Verschlüsselungs­algorithmen zum Einsatz. Alle Verarbeitungsprozesse innerhalb der Vertrauensstelle werden protokolliert. Ein 4-Augen-Prinzip sorgt dabei ebenso für die erforderliche Sicherheit wie eine tägliche Sicherung der Datenbestände. Die Daten- und Systemsicherheit erfolgt nach den Vorgaben des Grundschutzhandbuchs des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und ist mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt.

Sonstiges

Nein. Die PKV-Branche hat sich mit großer Mehrheit gegen die Einführung einer Gesundheitskarte ausgesprochen, da dies nachhaltiger und kostengünstiger ist. Zum Erhalt von Implantaten oder für die Nutzung der Telematikinfrastruktur ist die KVNR als digitale Identität ausreichend.

Sie müssen nichts weiter veranlassen, Ihr neuer Krankenversicherer wird sich automatisch um alles kümmern. 

Ihre Servicenummer und die KVNR sind komplett unabhängig voneinander. Ihre Servicenummer ändert sich durch die KVNR nicht.

Widerspruch gegen die KVNR bzw. die elektronische Patientenakte

Gemäß der aktuellen Gesetzeslage ist die Beantragung der KVNR, einer ePA und die Nutzung des E-Rezeptes für privat Versicherte freiwillig und erfolgt nicht automatisch. Die Debeka wird von sich aus keine KVNR oder ePA für ihre Mitglieder anlegen, ohne dass ein Antrag seitens des Mitglieds vorliegt. Ein Widerspruch gegen das Anlegen einer KVNR bzw. ePA ist daher auch aus Rechtsgründen nicht erforderlich.

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Haben Sie noch Fragen zur KVNR?

Dann rufen Sie uns gerne unter 
0800 / 888 008 221 an oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail.

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