Arbeitnehmer-Sparzulage
Die Arbeitnehmer-Sparzulage
Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung zur Vermögensbildung für Arbeitnehmer. Sie wird für alle Arbeitnehmer gewährt, die von Ihrem Gehalt bzw. von Ihrem Arbeitgeber Geld auf einen förderfähigen Sparvertrag überweisen. Förderfähig sind alle Einzahlungen auf einen Bausparvertrag in Höhe von 470 Euro pro Jahr. Der Fördersatz beträgt derzeit 9 Prozent.
Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens für Alleinstehende / Verheiratete
17.900 Euro / 35.800 Euro
40.000 Euro / 80.000 Euro
Förderfähige Einzahlungen (VL) jährlich pro Arbeitnehmer
470 Euro
470 Euro
max. Höhe der Förderung
43 Euro / 86 Euro
43 Euro / 86 Euro
Fördersatz
9 %
9 %
Sind Sie förderberechtigt?
In dieser Übersicht sehen Sie, wir viel Sie verdienen dürfen.
Alleinstehende
51.000 Euro
61.500 Euro
66.500 Euro
71.600 Euro
Verheiratete
(1 Arbeitnehmer)
96.000 Euro
105.000 Euro
113.800 Euro
122.500 Euro
Verheiratete
(2 Arbeitnehmer)
102.000 Euro
112.400 Euro
122.400 Euro
132.200 Euro
*
Die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten alle Arbeitnehmer, die Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen und mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter den Grenzen liegen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage können Sie ganz einfach über Ihre Einkommenssteuererklärung beantragen. Mit Ihrem Jahreskontoauszug Ihres Bausparvertrags erhalten Sie eine Mitteilung über die vermögenswirksamen Leistungen für das abgelaufene Kalenderjahr. Diese Mitteilung ist für Ihre persönlichen Unterlagen und nicht für die Finanzverwaltung. Wir übermitteln die Daten direkt für Sie elektronisch an die Finanzverwaltung, sofern Sie uns dazu Ihre Einwilligung erteilt haben.
Viele Tarifverträge enthalten Zuschüsse zu den vermögenswirksame Leistungen. Aber auch wenn dieser keine Zuschüsse enthält , ist der Arbeitgeber verpflichtet, die VL auf einen von Ihnen zu bestimmenden Vertrag zu überweisen – auch wenn er selbst keinen Zuschuss gibt.
Für die Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es eine Bindungsfrist von sieben Jahren. Das bedeutet, dass Sie bei Auszahlung innerhalb von sieben Jahren Ihr gefördertes Guthaben für Investitionen rund um Ihr Eigenheim einsetzen müssen. Nach der Bindungsfrist können Sie über das Guthaben frei verfügen.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu Ihrer individuellen Situation. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht und vereinbaren Sie gleich einen Termin.
Wussten Sie schon?
Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens
35.000 Euro
70.000 Euro
10 % Wohnungsbauprämie für eigene Einzahlungen in einen Bausparvertrag
70 Euro
140 Euro
förderfähige Einzahlungen
700 Euro
1.400 Euro