Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
- Hochwasser (Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern),
- Witterungsniederschläge,
- Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Hochwasser oder Witterungsniederschlägen.
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden und fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Hochwasser ist die Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern. Unvergesslich sicherlich das Juni-Hochwasser 2013 entlang der Elbe und Donau, als Städte und ganze Landschaften überschwemmt wurden sowie unzählige Deiche brachen.